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Beschlusstext (Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.10.16, 09:07
Aktualisiert
14.10.16, 09:07
Beschlusstext (Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.10.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17 Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister Der Kreistag beschließt, die Aufwendungen für Kreisbrandmeister ab 01.01.2016 wie folgt festzusetzen: Kreisbrandmeister: Aufwandsentschädigung mtl. 694,00 € Reisekostenpauschale mtl. 183,00 € 1. Stv. Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 € Reisekostenpauschale mtl. 91,50 € 2. Stv. Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 € Reisekostenpauschale mtl. 91,50 € Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 256/2016 die