Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.10.16, 09:07
Aktualisiert
14.10.16, 09:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.10.2016 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 17
Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen
tätigen Kreisbrandmeister
Der Kreistag beschließt, die Aufwendungen für
Kreisbrandmeister ab 01.01.2016 wie folgt festzusetzen:
Kreisbrandmeister:
Aufwandsentschädigung mtl. 694,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 183,00 €
1. Stv. Kreisbrandmeister
Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 91,50 €
2. Stv. Kreisbrandmeister
Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 91,50 €
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 256/2016
die