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Beschlusstext (Rettungsbedarfsplanung - Anpassungsbedarf 2016/2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.10.16, 09:07
Aktualisiert
14.10.16, 09:07
Beschlusstext (Rettungsbedarfsplanung - Anpassungsbedarf 2016/2017) Beschlusstext (Rettungsbedarfsplanung - Anpassungsbedarf 2016/2017)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.10.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Rettungsbedarfsplanung - Anpassungsbedarf 2016/2017 TOP 16 V 243/2016 Der Vorsitzende teilt mit, dass die Kostenträger heute die Einführung des Telenotarztes befürwortet haben. Die Entscheidung für den Kreis Heinsberg und die Region Aachen wurde in den Januar verschoben. Zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes beschließt der Kreistag den auf der Grundlage des Rettungsbedarfsplanes 2012 vorliegenden Gesamtentwurf zum Anpassungsbedarf 2016/2017. Die Verwaltung wird des Weiteren veranlasst, die im Folgenden genannten Einzelfestlegungen umzusetzen: a) Die Einführung des Telenotarztdienstes unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Erörterung am 05.10.2015 mit den Kostenträgern, der Stadt Aachen, dem Kreis Heinsberg und dem Telenotarztgesteller sicherzustellen. b) Die Aus- und Fortbildung von Notfallsanitätern und Notfallsanitäterinnen zur Sicherstellung künftig ausreichend geeigneten Personals im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen gemäß dem Anpassungsbedarf für 2016/2017 sicherzustellen. Die Kosten der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz sind gemäß RettG NRW Kosten des Rettungsdienstes und sind in die Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes (Kreis Euskirchen als Satzungsgeber) aufzunehmen. c) Die Besetzung der neu einzurichtenden Rettungsfahrzeuge, ggfls. Rettungswachen, im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen wie folgt durchzuführen: - - Besetzung des 3. Rettungswagen Euskirchen durch Kreispersonal. Der Personalbedarf ist im Stellenplan 2016 bereits berücksichtigt. Besetzung des Rettungsstandortes Wallenthaler Höhe/Abfallwirtschaftszentrum durch Kreispersonal, hier unter Anrechnung des Einsatzes von freiwerdendem Personal entfallener Rettungswagen-K Besetzung des Rettungswagen Marmagen durch Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder anderer Leitungserbringer Besetzung des Rettungswagen Tondorf durch Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder anderer Leistungserbringer Besetzung der weiteren 2 Regel- und 1 Bedarfskrankentransportwagen durch Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen Leistungserbringer. Abstimmungsergebnis: Einstimmig oder anderer