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Beschlusstext (Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen hier: Vermeidung einer Doppelbelastung im Kreishaushalt)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.10.16, 09:07
Aktualisiert
14.10.16, 09:07
Beschlusstext (Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen
hier: Vermeidung einer Doppelbelastung im Kreishaushalt)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.10.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 25 Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen hier: Vermeidung einer Doppelbelastung im Kreishaushalt V 258/2016 Der Kreistag begrüßt die Bemühungen, eine Doppelbelastung des Haushaltes im Hinblick auf die Finanzierung ambulanter Integrationshilfen zu vermeiden. Er erklärt sich angesichts der terminlichen Zwänge grundsätzlich bereit, entsprechende Vereinbarungen aller Mitgliedskörperschaften mit dem Landschaftsverband Rheinland im Wege der Dringlichkeit zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig