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Beschlusstext (Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
122 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.10.16, 09:07
Aktualisiert
14.10.16, 09:07
Beschlusstext (Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.10.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis und beschließt, den gesellschaftsvertraglich geregelten Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchens an die Vogelsang IP gemeinnützige GmbH von derzeit max. 142.858 € p.a. für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 auf bis zu max. 242.858 € p.a. zu erhöhen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass alle anderen Gesellschafter ebenfalls eine entsprechende Erhöhung ihres Betriebskostenzuschusses nach dem Anteil ihres Gesellschafteranteils beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 235/2016