Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
92 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.10.16, 09:07
Aktualisiert
14.10.16, 09:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.10.2016 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9.4
Stellungnahme des Kreistages Euskirchen zum
Entwurf der Satzung des Vereins "Metropolregion
Rheinland e.V."
hier: Antrag aller Fraktionen des Kreistages
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt aus, dass diese
Stellungnahme das Ergebnis intensiver Diskussionen in der
interfraktionellen Arbeitsgruppe sei. Man befürworte damit
grundsätzlich die Metropolregion und auch als Einstieg deren
Rechtsform als e.V. Die weitere Zielsetzung solle daher im
Rahmen einer Präambel festgeschrieben werden und es solle
keine Doppelstrukturen geben. Bezogen auf die
Gründungsmitglieder gebe es durchaus unterschiedliche
Auffassungen. Aufgrund der funktionierenden Strukturen im
ÖPNV sei es zudem wichtig, dass der NVR einen Sitz bzw. eine
Stimme im künftigen Lenkungskreis erhalte. Bedenken in
rechtlicher als auch politischer Hinsicht habe man ferner bei der
Zusammensetzung des Vorstandes, der nach dem
Satzungsentwurf aus den Hauptverwaltungsbeamten und den
Funktionären der Kammern bestehen soll, das politische Element
fehle an der Stelle. Abschließend dankt er den Kollegen für die
Arbeit in der Arbeitsgruppe und kündigt für die nächste Sitzung
einen Antrag in der Form an, dass diese Arbeitsgruppe vom
Kreistag eingesetzt wird und diesem sowie dem Kreisausschuss
in überregionalen Themen zuarbeitet.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) gibt
für seine Fraktion folgende Erklärung ab:
Die Arbeitsgruppe habe hervorragende, einvernehmliche
Ergebnisse erzielt, die auch bei der Regierungspräsidentin
durchaus Wirkung gezeigt hätten. Aus Sicht seiner Fraktion sei
es allerdings wichtig – und daran werde man weiter arbeiten –
dass die Umweltverbände und gewerkschaftlichen Vertreter zu
den Gründungsmitgliedern zählen, wenn auch möglicherweise
nur mit Gastrecht. Damit man zur Verstärkung der Aussagekraft
dem Antrag jedoch zustimmen könne, erkläre man an dieser
Stelle, dass die Gründungsmitglieder wie ausgeführt als noch
nicht vollständig angesehen werden. Er bitte daher die
Verwaltung, diese Erklärung der Stellungnahme beizufügen, um
die Positionierung seiner Fraktion zu verdeutlichen.
Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) weist darauf hin, dass
zumindest auf Ebene des Regionalrates beide
Gewerkschaftsvertreter erklärt haben, keinen Gaststatus zu
benötigen. Bezogen auf die Umweltverbände sei noch erwähnt,
dass es viele andere Verbände gebe, die man dann nicht
ausschließen dürfe. Und ob das dann zielführend sei, wäre
äußerst fraglich.
A 125/2016
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass es zwar
zum jetzigen Zeitpunkt Sinn mache diese Metropolregion
Rheinland zu gründen, man aber der Auffassung sei, dass es
eigentlich Aufgabe der Landesregierung sei, dafür Sorge zu
tragen, dass alle Gebiete und Regionen des Landes
gleichberechtigt stattfinden. Auch die Vereinsstruktur sehe man
aufgrund der starken Position der Kammern kritisch, werde aber
dennoch dem Antrag in Gänze zustimmen.
Kreistagsmitglied Bühl (UWV) schließt sich den Ausführungen
von Herrn Kolvenbach an.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) ist über die erzielten
Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu diesem wichtigen Thema sehr
froh und bedankt sich bei allen Beteiligten für die geleistete
Arbeit.
Der Kreistag beschließt folgende Stellungnahme:
1.
Der Kreistag Euskirchen begrüßt die Initiative zur
Gründung einer Metropolregion Rheinland und sieht darin
einen ersten notwendigen und wichtigen Schritt auf dem
Weg hin zu einer stärkeren regionalen Zusammenarbeit
sowie der Positionierung des Rheinlandes in NRW, vor
allem aber als starke Vertretung der Interessen der
Region im nationalen und europäischen Wettbewerb der
bereits existierenden nationalen und europäischen
Metropolregionen.
2.
In der Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland
e.V." sieht der Kreistag Euskirchen einen ersten wichtigen
Schritt, um den vorgenannten Prozess in Gang zu setzen.
Am Ende dieses Prozesses muss aber nach Auffassung
der Mitglieder des Kreistages die Überleitung des Vereins
in eine politisch verfasste Regionalvertretung des
Rheinlandes stehen, die mit einem verbindlichen,
demokratisch legitimierten Status ausgestattet ist.
Deshalb beantragt der Kreistag Euskirchen die
Verankerung dieser Zielsetzung durch eine
entsprechende Formulierung einer Präambel sowie
der Ergänzung der Satzung im Rahmen des § 2
"Vereinszweck".
3.
Der Kreistag Euskirchen begrüßt die Absicht des
Lenkungskreises, Inhalte und Aufgaben des Vereins zu
präzisieren. Hier gilt es nach Meinung der Mitglieder des
Kreistages vor allem, das Aufgabenspektrum des
künftigen Vereins gegenüber den Aufgaben der schon
existenten regionalen Institutionen (Landschaftsverband,
Regionalrat, Zweckverband Region Aachen sowie Verein
Köln/Bonn e.V. und Zweckverband Nahverkehr Rheinland
e.V.) klar abzugrenzen. Dabei muss der Ausschluss von
Doppel- bzw. Parallelstrukturen Zielsetzung sein. Aus
diesem Grunde beantragt der Kreistag Euskirchen, den §
2 Abs. 3 wie folgt zu ergänzen: "Der Zusammenschluss
und die Positionierung als zusammengehörige Region hat
unter Ausschluss von Doppel- bzw. Parallelstrukturen
insbesondere das Ziel …..".
4.
Der Landesentwicklungsplan sieht die Schaffung
eigenständiger Metropolregionen für das Rheinland und
das Ruhrgebiet vor. Von daher sieht der Kreistag
Euskirchen die angedachte Doppelmitgliedschaft der
Stadt Duisburg und des Kreises Wesel weiterhin
problematisch. Die Mitglieder des Kreistages bitten von
daher, die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 hinsichtlich
der Definition der Gründungsmitglieder des Vereins
zu überdenken und der Stadt Duisburg und dem Kreis
Wesel statt einer Vollmitgliedschaft einen Gaststatus
anzubieten.
Darüber hinaus ist es nach Meinung des Kreistages
Euskirchen dringend erforderlich, den Absatz 5 dieses
Paragraphen im Zusammenhang mit der Definition der
Institutionen, denen ein Gaststatus eingeräumt werden
soll, um einen Punkt "d. dem Zweckverband
Nahverkehr Rheinland, vertreten durch die
Nahverkehr Rheinland GmbH" zu ergänzen. Diese
Notwendigkeit ergibt sich nach Meinung der Mitglieder des
Kreistages auf dem Hintergrund der Tatsache, dass das
Thema "Verkehr" als zentrales Themenfeld durch die
Metropolregion bearbeitet werden soll und nur durch die
Einbindung des NVR dem Grundsatz der Vermeidung von
Doppel- bzw. Parallelstrukturen Rechnung getragen
werden kann.
5.
Der Kreistag Euskirchen ist der festen Überzeugung, dass
der angedachte Prozess zur Entwicklung einer
Metropolregion Rheinland nur erfolgreich sein wird, wenn
auch die politische Beteiligung von Anbeginn an auf eine
breite Basis gestellt wird. Nur so ist gewährleistet, dass
die vorgesehenen Gremien mit einer entsprechenden
demokratischen Legitimation ausgestattet werden. Die im
§ 6 vorgesehene Zusammensetzung der
Mitgliederversammlung wird nach Meinung des
Kreistages diesem Ziel noch nicht gerecht. Wir
erwarten daher, dass im endgültigen Entwurf der Satzung
die bisher genannte Basis von 3 Vertretern in der
Mitgliederversammlung verbreitert wird und damit die
Grundlage dafür geschaffen ist, dass mehr politische
Vertreter aus den Gebietskörperschaften entsendet
werden können.
6.
Im § 8 Abs. 5 ist angedacht, die Beschlussfähigkeit der
Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der
anwesenden Mitglieder/Vertreter-innen zu definieren.
Diese vorgesehene Regelung wird nach Auffassung des
Kreistages Euskirchen der Bedeutung dieses Gremiums in
keiner Weise gerecht. Um die Gefahr von
"Zufallsmehrheiten" von Beginn an zu minimieren,
beantragt der Kreis Euskirchen im Zusammenhang mit der
Feststellung der Beschlussfähigkeit ein Quorum von 50
% plus 1.
Diese Regelung sollte nach Meinung des Kreistages auch
für den Vorstand sowie den Lenkungskreis gelten.
7.
Die derzeitig vorgesehenen Bestimmungen des § 9
schreiben die Zusammensetzung des Vorstandes in
allen Positionen fest. Dies ist für die Mitglieder des
Kreistages Euskirchen nicht nachvollziehbar und bedarf
einer weitergehenden rechtlichen Prüfung.
Darüber hinaus lehnt der Kreistag Euskirchen eine
ausschließliche Besetzung des Vorstandes durch
Hauptverwaltungsbeamte und Vertreter der Kammern
qua Satzung ab. Eine Beteiligung der politischen
Vertreter unserer Gebietskörperschaften oder anderer
Akteure sollte von vornherein nicht ausgeschlossen
werden. Von daher erwartet der Kreistag Euskirchen im
Rahmen des endgültigen Satzungsentwurfes im § 9 eine
Regelung, die diesem Ansinnen Rechnung trägt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Der Vorsitzende hat an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.