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Beschlusstext (Stellungnahme des Kreistages Euskirchen zum Entwurf der Satzung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." hier: Antrag aller Fraktionen des Kreistages)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
92 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.10.16, 09:07
Aktualisiert
14.10.16, 09:07
Beschlusstext (Stellungnahme des Kreistages Euskirchen zum Entwurf der Satzung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." 

hier: Antrag aller Fraktionen des Kreistages) Beschlusstext (Stellungnahme des Kreistages Euskirchen zum Entwurf der Satzung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." 

hier: Antrag aller Fraktionen des Kreistages) Beschlusstext (Stellungnahme des Kreistages Euskirchen zum Entwurf der Satzung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." 

hier: Antrag aller Fraktionen des Kreistages) Beschlusstext (Stellungnahme des Kreistages Euskirchen zum Entwurf der Satzung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." 

hier: Antrag aller Fraktionen des Kreistages)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.10.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9.4 Stellungnahme des Kreistages Euskirchen zum Entwurf der Satzung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." hier: Antrag aller Fraktionen des Kreistages Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt aus, dass diese Stellungnahme das Ergebnis intensiver Diskussionen in der interfraktionellen Arbeitsgruppe sei. Man befürworte damit grundsätzlich die Metropolregion und auch als Einstieg deren Rechtsform als e.V. Die weitere Zielsetzung solle daher im Rahmen einer Präambel festgeschrieben werden und es solle keine Doppelstrukturen geben. Bezogen auf die Gründungsmitglieder gebe es durchaus unterschiedliche Auffassungen. Aufgrund der funktionierenden Strukturen im ÖPNV sei es zudem wichtig, dass der NVR einen Sitz bzw. eine Stimme im künftigen Lenkungskreis erhalte. Bedenken in rechtlicher als auch politischer Hinsicht habe man ferner bei der Zusammensetzung des Vorstandes, der nach dem Satzungsentwurf aus den Hauptverwaltungsbeamten und den Funktionären der Kammern bestehen soll, das politische Element fehle an der Stelle. Abschließend dankt er den Kollegen für die Arbeit in der Arbeitsgruppe und kündigt für die nächste Sitzung einen Antrag in der Form an, dass diese Arbeitsgruppe vom Kreistag eingesetzt wird und diesem sowie dem Kreisausschuss in überregionalen Themen zuarbeitet. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) gibt für seine Fraktion folgende Erklärung ab: Die Arbeitsgruppe habe hervorragende, einvernehmliche Ergebnisse erzielt, die auch bei der Regierungspräsidentin durchaus Wirkung gezeigt hätten. Aus Sicht seiner Fraktion sei es allerdings wichtig – und daran werde man weiter arbeiten – dass die Umweltverbände und gewerkschaftlichen Vertreter zu den Gründungsmitgliedern zählen, wenn auch möglicherweise nur mit Gastrecht. Damit man zur Verstärkung der Aussagekraft dem Antrag jedoch zustimmen könne, erkläre man an dieser Stelle, dass die Gründungsmitglieder wie ausgeführt als noch nicht vollständig angesehen werden. Er bitte daher die Verwaltung, diese Erklärung der Stellungnahme beizufügen, um die Positionierung seiner Fraktion zu verdeutlichen. Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) weist darauf hin, dass zumindest auf Ebene des Regionalrates beide Gewerkschaftsvertreter erklärt haben, keinen Gaststatus zu benötigen. Bezogen auf die Umweltverbände sei noch erwähnt, dass es viele andere Verbände gebe, die man dann nicht ausschließen dürfe. Und ob das dann zielführend sei, wäre äußerst fraglich. A 125/2016 Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass es zwar zum jetzigen Zeitpunkt Sinn mache diese Metropolregion Rheinland zu gründen, man aber der Auffassung sei, dass es eigentlich Aufgabe der Landesregierung sei, dafür Sorge zu tragen, dass alle Gebiete und Regionen des Landes gleichberechtigt stattfinden. Auch die Vereinsstruktur sehe man aufgrund der starken Position der Kammern kritisch, werde aber dennoch dem Antrag in Gänze zustimmen. Kreistagsmitglied Bühl (UWV) schließt sich den Ausführungen von Herrn Kolvenbach an. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) ist über die erzielten Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu diesem wichtigen Thema sehr froh und bedankt sich bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit. Der Kreistag beschließt folgende Stellungnahme: 1. Der Kreistag Euskirchen begrüßt die Initiative zur Gründung einer Metropolregion Rheinland und sieht darin einen ersten notwendigen und wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einer stärkeren regionalen Zusammenarbeit sowie der Positionierung des Rheinlandes in NRW, vor allem aber als starke Vertretung der Interessen der Region im nationalen und europäischen Wettbewerb der bereits existierenden nationalen und europäischen Metropolregionen. 2. In der Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." sieht der Kreistag Euskirchen einen ersten wichtigen Schritt, um den vorgenannten Prozess in Gang zu setzen. Am Ende dieses Prozesses muss aber nach Auffassung der Mitglieder des Kreistages die Überleitung des Vereins in eine politisch verfasste Regionalvertretung des Rheinlandes stehen, die mit einem verbindlichen, demokratisch legitimierten Status ausgestattet ist. Deshalb beantragt der Kreistag Euskirchen die Verankerung dieser Zielsetzung durch eine entsprechende Formulierung einer Präambel sowie der Ergänzung der Satzung im Rahmen des § 2 "Vereinszweck". 3. Der Kreistag Euskirchen begrüßt die Absicht des Lenkungskreises, Inhalte und Aufgaben des Vereins zu präzisieren. Hier gilt es nach Meinung der Mitglieder des Kreistages vor allem, das Aufgabenspektrum des künftigen Vereins gegenüber den Aufgaben der schon existenten regionalen Institutionen (Landschaftsverband, Regionalrat, Zweckverband Region Aachen sowie Verein Köln/Bonn e.V. und Zweckverband Nahverkehr Rheinland e.V.) klar abzugrenzen. Dabei muss der Ausschluss von Doppel- bzw. Parallelstrukturen Zielsetzung sein. Aus diesem Grunde beantragt der Kreistag Euskirchen, den § 2 Abs. 3 wie folgt zu ergänzen: "Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat unter Ausschluss von Doppel- bzw. Parallelstrukturen insbesondere das Ziel …..". 4. Der Landesentwicklungsplan sieht die Schaffung eigenständiger Metropolregionen für das Rheinland und das Ruhrgebiet vor. Von daher sieht der Kreistag Euskirchen die angedachte Doppelmitgliedschaft der Stadt Duisburg und des Kreises Wesel weiterhin problematisch. Die Mitglieder des Kreistages bitten von daher, die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 hinsichtlich der Definition der Gründungsmitglieder des Vereins zu überdenken und der Stadt Duisburg und dem Kreis Wesel statt einer Vollmitgliedschaft einen Gaststatus anzubieten. Darüber hinaus ist es nach Meinung des Kreistages Euskirchen dringend erforderlich, den Absatz 5 dieses Paragraphen im Zusammenhang mit der Definition der Institutionen, denen ein Gaststatus eingeräumt werden soll, um einen Punkt "d. dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland, vertreten durch die Nahverkehr Rheinland GmbH" zu ergänzen. Diese Notwendigkeit ergibt sich nach Meinung der Mitglieder des Kreistages auf dem Hintergrund der Tatsache, dass das Thema "Verkehr" als zentrales Themenfeld durch die Metropolregion bearbeitet werden soll und nur durch die Einbindung des NVR dem Grundsatz der Vermeidung von Doppel- bzw. Parallelstrukturen Rechnung getragen werden kann. 5. Der Kreistag Euskirchen ist der festen Überzeugung, dass der angedachte Prozess zur Entwicklung einer Metropolregion Rheinland nur erfolgreich sein wird, wenn auch die politische Beteiligung von Anbeginn an auf eine breite Basis gestellt wird. Nur so ist gewährleistet, dass die vorgesehenen Gremien mit einer entsprechenden demokratischen Legitimation ausgestattet werden. Die im § 6 vorgesehene Zusammensetzung der Mitgliederversammlung wird nach Meinung des Kreistages diesem Ziel noch nicht gerecht. Wir erwarten daher, dass im endgültigen Entwurf der Satzung die bisher genannte Basis von 3 Vertretern in der Mitgliederversammlung verbreitert wird und damit die Grundlage dafür geschaffen ist, dass mehr politische Vertreter aus den Gebietskörperschaften entsendet werden können. 6. Im § 8 Abs. 5 ist angedacht, die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder/Vertreter-innen zu definieren. Diese vorgesehene Regelung wird nach Auffassung des Kreistages Euskirchen der Bedeutung dieses Gremiums in keiner Weise gerecht. Um die Gefahr von "Zufallsmehrheiten" von Beginn an zu minimieren, beantragt der Kreis Euskirchen im Zusammenhang mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit ein Quorum von 50 % plus 1. Diese Regelung sollte nach Meinung des Kreistages auch für den Vorstand sowie den Lenkungskreis gelten. 7. Die derzeitig vorgesehenen Bestimmungen des § 9 schreiben die Zusammensetzung des Vorstandes in allen Positionen fest. Dies ist für die Mitglieder des Kreistages Euskirchen nicht nachvollziehbar und bedarf einer weitergehenden rechtlichen Prüfung. Darüber hinaus lehnt der Kreistag Euskirchen eine ausschließliche Besetzung des Vorstandes durch Hauptverwaltungsbeamte und Vertreter der Kammern qua Satzung ab. Eine Beteiligung der politischen Vertreter unserer Gebietskörperschaften oder anderer Akteure sollte von vornherein nicht ausgeschlossen werden. Von daher erwartet der Kreistag Euskirchen im Rahmen des endgültigen Satzungsentwurfes im § 9 eine Regelung, die diesem Ansinnen Rechnung trägt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Vorsitzende hat an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.