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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Soziales und Gesundheit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
194 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
22.09.16, 10:03
Aktualisiert
27.09.16, 15:03
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Euskirchen, 19.09.2016 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.09.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 18:15 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Schulz, Günther, Mechernich (CDU) b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Bleeker, Johannes, Euskirchen vertritt Frau Anke Aigner-Bolten Braun-Näger, Birgit, Mechernich vertritt Frau Bianca Züll Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Gerdemann, Rita, Zülpich vertritt Herrn Hans-Erhard Schneider Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Schmitz, Dominik, Euskirchen Stolz, Ute, Kall SPD Ahmed, Gabriele, Weilerswist vertritt Frau Sandra Lüttgen Cremer, Franz, Hellenthal vertritt Herrn Wolfgang Heller Hettmer, Heinrich, Zülpich vertritt Frau Andrea Hecker Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich Seidler, Stefanie, Dahlem Vermöhlen, Karl, Kall FDP Grau, Christian, Zülpich vertritt Herrn Oliver Totter Dr. Wolter, Manfred, Kall Bündnis 90/DIE GRÜNEN Fiebrich, Ekkehard, Kall Mende, Ellen, Euskirchen UWV Herring, Sascha, Mechernich DIE LINKE Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich vertritt Herrn Swen Samoly Fraktionslos Kurzmann, Frank, Mechernich -2c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV AL50 Linden AL 53 Dr. Ziemer d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Aigner-Bolten, Anke, Zülpich Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Züll, Bianca, Kall SPD Hecker, Andrea, Weilerswist Heller, Wolfgang, Schleiden Lüttgen, Sandra, Kall FDP Totter, Oliver, Mechernich DIE LINKE Samoly, Swen, Euskirchen Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende schlägt vor die Tagesordnung um die Vorlage V 256/2016 zu erweitern und als TOP 9 zu beraten. Darüber hinaus soll der Tagesordnungspunkt 4 (A 120/2016) um die Verwaltungsergänzung vom 12.09.2016 ergänzt werden. Der Ausschuss stimmt der Änderung der Tagesordnung einstimmig zu. -3Sozialangelegenheiten TOP 3 Wechsel eines stellvertretenden Mitgliedes der Trägerversammlung des Jobcenters EU-aktiv V 236/2016 Der Ausschuss stimmt der V 236/2016 zu und empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, zur Wahrnehmung von Trägerrechten des Kreises in der Trägerversammlung des Jobcenters EU-aktiv als neues stellvertretendes Mitglied Frau Birgit WonnebergerWrede - Geschäftsbereichsleiterin IV- (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) zu bestellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen TOP 4 Auswirkungen der Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Altenpflegesektor hier: Antrag der Fraktionen von CDU und SPD A 120/2016 Verwaltungsergänzung Z1 12.09.2016 Seitens der SPD-Fraktion wird auch auf die zunehmende Kolonisation von MRSA in Alters- und Pflegeheimen hingewiesen. Darüber hinaus bedankt sich der Ausschuss für die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung. Eine Abstimmung erfolgt nicht. TOP 5 Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Antrag des Deutschen Roten Kreuzes auf Übernahme der nicht aus Bundesmitteln gedeckten Kosten zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 Der Ausschuss unterstützt und befürwortet den Antrag des Deutschen Roten Kreuzes mehrheitlich bei einer Gegenstimme. Auf der Grundlage dieses Abstimmungsergebnisses schlägt die Verwaltung für die Sitzung des Kreisausschusses am 28.09.2016 und des Kreistages am 05.10.2016 folgende Beschlussempfehlung vor: A 121/2016 -4Der Kreistag beschließt, dem Deutschen Roten Kreuz Euskirchen (DRK) beginnend mit dem Jahr 2017 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen als kommunalen Kofinanzierungsanteil zum Bundeszuschuss zunächst für die Zeit bis 2020 zu gewähren. Der Kreis Euskirchen unterstützt das Mehrgenerationenhaus und bezieht es in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels mit ein. Rettungsdienst TOP 6 Einführung Telenotarztsystem hier: gemeinsamer Antrag FDP & UWV-Fraktion A 115/2016 Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden gemeinsam beraten. TOP 7 Rettungsbedarfsplanung - Anpassungsbedarf 2016/2017 Herr Crespin, Abteilungsleiter 38, stellt eingangs die gesetzlichen Grundlagen der Rettungsbedarfsplanung sowie die Einsatzzahlen der Leitstelle vor. Anschließend informiert er den Ausschuss über die Entwicklung der Notarzteinsätze und die personelle und räumliche Situation in der Leitstelle. Herr Crespin beendet den Vortrag mit einem Überblick zur neu eingeführten Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“, die die bisherige Funktion des Rettungsassistenten ersetzt. Der gesamte Vortrag ist der Niederschrift beigefügt. Der Antrag A 115/2016 wurde abschließend beraten. Der Ausschuss bedankt sich für den informativen Vortrag und stimmt der V 243/2016 zu und empfiehlt folgende Beschlussfassung: Zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes beschließt der Kreistag den auf der Grundlage des Rettungsbedarfsplanes 2012 vorliegenden Gesamtentwurf zum Anpassungsbedarf 2016/2017. Die Verwaltung wird des Weiteren veranlasst, die im Folgenden genannten Einzelfestlegungen umzusetzen: a) Die Einführung des Telenotarztdienstes unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Erörterung am 05.10.2015 mit den Kostenträgern, der Stadt Aachen, dem Kreis Heinsberg und dem Telenotarztgesteller sicherzustellen. b) Die Aus- und Fortbildung von Notfallsanitätern und Notfallsanitäterinnen zur Sicherstellung künftig V 243/2016 -5ausreichend geeigneten Personals im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen gemäß dem Anpassungsbedarf für 2016/2017 sicherzustellen. Die Kosten der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz sind gemäß RettG NRW Kosten des Rettungsdienstes und sind in die Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes (Kreis Euskirchen als Satzungsgeber) aufzunehmen. c) Die Besetzung der neu einzurichtenden Rettungsfahrzeuge, ggfls. Rettungswachen, im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen wie folgt durchzuführen: - Besetzung des 3. Rettungswagen Euskirchen durch Kreispersonal. Der Personalbedarf ist im Stellenplan 2016 bereits berücksichtigt. - Besetzung des Rettungsstandortes Wallenthaler Höhe/Abfallwirtschaftszentrum durch Kreispersonal, hier unter Anrechnung des Einsatzes von freiwerdendem Personal entfallener Rettungswagen-K - Besetzung des Rettungswagen Marmagen durch Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder anderer Leitungserbringer - Besetzung des Rettungswagen Tondorf durch Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder anderer Leistungserbringer - Besetzung der weiteren 2 Regel- und 1 Bedarfskrankentransportwagen durch Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder anderer Leistungserbringer. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen TOP 8 Erweiterung des Stellenplanes 2016 (V189/2016) V 244/2016 Der Ausschuss stimmt der V 244/2016 zu und empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, den Stellenplan 2016 (V 189/2016) um 5 Stellen A9 mD (Leitstellendisponenten) und 1 Stelle A10 (0,5 Leitstellenleitung und 0,5 Technik/Systembetreuung) zu erweitern. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen TOP 9 Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister Der Ausschuss bedankt sich ausdrücklich für das große Engagement der im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister und befürwortet die gesetzliche Anpassung der Aufwandsentschädigung. V 256/2016 -6Der Kreistag beschließt, die Aufwendungen für Kreisbrandmeister ab 01.01.2016 wie folgt festzusetzen: die Kreisbrandmeister: Aufwandsentschädigung mtl. 694,00 € Reisekostenpauschale mtl. 183,00 € 1. Stv. Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 € Reisekostenpauschale mtl. 91,50 € 2. Stv. Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 € Reisekostenpauschale mtl. 91,50 € Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Schulz gez. Aleksander Vorsitzender Schriftführer(in) Gesehen: gez. i. V. Poth Landrat