Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
194 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
22.09.16, 10:03
Aktualisiert
27.09.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 19.09.2016
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
15.09.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
18:15 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Schulz, Günther, Mechernich (CDU)
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Bleeker, Johannes, Euskirchen vertritt Frau Anke Aigner-Bolten
Braun-Näger, Birgit, Mechernich vertritt Frau Bianca Züll
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Gerdemann, Rita, Zülpich vertritt Herrn Hans-Erhard Schneider
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Schmitz, Dominik, Euskirchen
Stolz, Ute, Kall
SPD
Ahmed, Gabriele, Weilerswist vertritt Frau Sandra Lüttgen
Cremer, Franz, Hellenthal vertritt Herrn Wolfgang Heller
Hettmer, Heinrich, Zülpich vertritt Frau Andrea Hecker
Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich
Seidler, Stefanie, Dahlem
Vermöhlen, Karl, Kall
FDP
Grau, Christian, Zülpich vertritt Herrn Oliver Totter
Dr. Wolter, Manfred, Kall
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fiebrich, Ekkehard, Kall
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Herring, Sascha, Mechernich
DIE LINKE
Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich vertritt Herrn Swen Samoly
Fraktionslos
Kurzmann, Frank, Mechernich
-2c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV
AL50 Linden
AL 53 Dr. Ziemer
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und
Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Aigner-Bolten, Anke, Zülpich
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Züll, Bianca, Kall
SPD
Hecker, Andrea, Weilerswist
Heller, Wolfgang, Schleiden
Lüttgen, Sandra, Kall
FDP
Totter, Oliver, Mechernich
DIE LINKE
Samoly, Swen, Euskirchen
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß
eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende schlägt vor die Tagesordnung um die Vorlage V
256/2016 zu erweitern und als TOP 9 zu beraten. Darüber hinaus
soll der Tagesordnungspunkt 4 (A 120/2016) um die
Verwaltungsergänzung vom 12.09.2016 ergänzt werden.
Der Ausschuss stimmt der Änderung der Tagesordnung
einstimmig zu.
-3Sozialangelegenheiten
TOP 3
Wechsel eines stellvertretenden Mitgliedes der
Trägerversammlung des Jobcenters
EU-aktiv
V 236/2016
Der Ausschuss stimmt der V 236/2016 zu und empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, zur Wahrnehmung von Trägerrechten
des Kreises in der Trägerversammlung des Jobcenters EU-aktiv
als neues stellvertretendes Mitglied Frau Birgit WonnebergerWrede - Geschäftsbereichsleiterin IV- (Zugriff LR § 26 Abs. 5
KrO NRW) zu bestellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen
TOP 4
Auswirkungen der Veränderungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen im Altenpflegesektor
hier: Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
A 120/2016
Verwaltungsergänzung
Z1
12.09.2016
Seitens der SPD-Fraktion wird auch auf die zunehmende
Kolonisation von MRSA in Alters- und Pflegeheimen
hingewiesen.
Darüber hinaus bedankt sich der Ausschuss für die ausführliche
Stellungnahme der Verwaltung.
Eine Abstimmung erfolgt nicht.
TOP 5
Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger
der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales
hier: Antrag des Deutschen Roten Kreuzes auf Übernahme
der nicht aus Bundesmitteln gedeckten Kosten zum Betrieb
des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen für den
Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020
Der Ausschuss unterstützt und befürwortet den Antrag des
Deutschen Roten Kreuzes mehrheitlich bei einer Gegenstimme.
Auf der Grundlage dieses Abstimmungsergebnisses schlägt die
Verwaltung für die Sitzung des Kreisausschusses am 28.09.2016
und des Kreistages am 05.10.2016 folgende
Beschlussempfehlung vor:
A 121/2016
-4Der Kreistag beschließt, dem Deutschen Roten Kreuz Euskirchen
(DRK) beginnend mit dem Jahr 2017 einen jährlichen Zuschuss
in Höhe von 10.000 € zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses
in Euskirchen als kommunalen Kofinanzierungsanteil zum
Bundeszuschuss zunächst für die Zeit bis 2020 zu gewähren.
Der Kreis Euskirchen unterstützt das Mehrgenerationenhaus und
bezieht es in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des
demografischen Wandels mit ein.
Rettungsdienst
TOP 6
Einführung Telenotarztsystem
hier: gemeinsamer Antrag FDP & UWV-Fraktion
A 115/2016
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden gemeinsam beraten.
TOP 7
Rettungsbedarfsplanung - Anpassungsbedarf 2016/2017
Herr Crespin, Abteilungsleiter 38, stellt eingangs die gesetzlichen
Grundlagen der Rettungsbedarfsplanung sowie die
Einsatzzahlen der Leitstelle vor. Anschließend informiert er den
Ausschuss über die Entwicklung der Notarzteinsätze und die
personelle und räumliche Situation in der Leitstelle.
Herr Crespin beendet den Vortrag mit einem Überblick zur neu
eingeführten Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“, die die
bisherige Funktion des Rettungsassistenten ersetzt.
Der gesamte Vortrag ist der Niederschrift beigefügt.
Der Antrag A 115/2016 wurde abschließend beraten.
Der Ausschuss bedankt sich für den informativen Vortrag und
stimmt der V 243/2016 zu und empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der
Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der
notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des
Krankentransportes beschließt der Kreistag den auf der
Grundlage des Rettungsbedarfsplanes 2012 vorliegenden
Gesamtentwurf zum Anpassungsbedarf 2016/2017.
Die Verwaltung wird des Weiteren veranlasst, die im Folgenden
genannten Einzelfestlegungen umzusetzen:
a) Die
Einführung
des
Telenotarztdienstes
unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Erörterung am
05.10.2015 mit den Kostenträgern, der Stadt Aachen,
dem Kreis Heinsberg und dem Telenotarztgesteller
sicherzustellen.
b) Die Aus- und Fortbildung von Notfallsanitätern und
Notfallsanitäterinnen
zur
Sicherstellung
künftig
V 243/2016
-5ausreichend geeigneten Personals im Rettungsdienst des
Kreises Euskirchen gemäß dem Anpassungsbedarf für
2016/2017 sicherzustellen. Die Kosten der Ausbildung
nach dem Notfallsanitätergesetz sind gemäß RettG NRW
Kosten des Rettungsdienstes und sind in die
Gebührenkalkulation
des
Rettungsdienstes
(Kreis
Euskirchen als Satzungsgeber) aufzunehmen.
c) Die
Besetzung
der
neu
einzurichtenden
Rettungsfahrzeuge, ggfls. Rettungswachen,
im
Rettungsdienst des Kreises Euskirchen wie folgt
durchzuführen:
-
Besetzung des 3. Rettungswagen Euskirchen durch
Kreispersonal. Der Personalbedarf ist im Stellenplan
2016 bereits berücksichtigt.
-
Besetzung des Rettungsstandortes Wallenthaler
Höhe/Abfallwirtschaftszentrum durch Kreispersonal,
hier unter Anrechnung des Einsatzes von
freiwerdendem Personal entfallener Rettungswagen-K
-
Besetzung des Rettungswagen Marmagen durch
Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder
anderer Leitungserbringer
-
Besetzung des Rettungswagen Tondorf durch
Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder
anderer Leistungserbringer
-
Besetzung der weiteren 2 Regel- und 1
Bedarfskrankentransportwagen
durch
Mitwirkung
anerkannter
Hilfsorganisationen
oder
anderer
Leistungserbringer.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen
TOP 8
Erweiterung des Stellenplanes 2016 (V189/2016)
V 244/2016
Der Ausschuss stimmt der V 244/2016 zu und empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, den Stellenplan 2016 (V 189/2016) um 5
Stellen A9 mD (Leitstellendisponenten) und 1 Stelle A10 (0,5
Leitstellenleitung und 0,5 Technik/Systembetreuung) zu
erweitern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen
TOP 9
Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen
tätigen Kreisbrandmeister
Der Ausschuss bedankt sich ausdrücklich für das große
Engagement der im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister
und befürwortet die gesetzliche Anpassung der
Aufwandsentschädigung.
V 256/2016
-6Der Kreistag beschließt, die Aufwendungen für
Kreisbrandmeister ab 01.01.2016 wie folgt festzusetzen:
die
Kreisbrandmeister:
Aufwandsentschädigung mtl. 694,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 183,00 €
1. Stv. Kreisbrandmeister
Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 91,50 €
2. Stv. Kreisbrandmeister
Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 91,50 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Schulz
gez. Aleksander
Vorsitzender
Schriftführer(in)
Gesehen:
gez. i. V. Poth
Landrat