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Beschlusstext (Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
22.09.16, 10:03
Aktualisiert
22.09.16, 10:03
Beschlusstext (Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.09.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister V 256/2016 Der Ausschuss bedankt sich ausdrücklich für das große Engagement der im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister und befürwortet die gesetzliche Anpassung der Aufwandsentschädigung. Der Kreistag beschließt, die Aufwendungen für Kreisbrandmeister ab 01.01.2016 wie folgt festzusetzen: Kreisbrandmeister: Aufwandsentschädigung mtl. 694,00 € Reisekostenpauschale mtl. 183,00 € 1. Stv. Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 € Reisekostenpauschale mtl. 91,50 € 2. Stv. Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 € Reisekostenpauschale mtl. 91,50 € Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen die