Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
22.09.16, 10:03
Aktualisiert
22.09.16, 10:03
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
15.09.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9
Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen
tätigen Kreisbrandmeister
V 256/2016
Der Ausschuss bedankt sich ausdrücklich für das große
Engagement der im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister
und befürwortet die gesetzliche Anpassung der
Aufwandsentschädigung.
Der Kreistag beschließt, die Aufwendungen für
Kreisbrandmeister ab 01.01.2016 wie folgt festzusetzen:
Kreisbrandmeister:
Aufwandsentschädigung mtl. 694,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 183,00 €
1. Stv. Kreisbrandmeister
Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 91,50 €
2. Stv. Kreisbrandmeister
Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 91,50 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen
die