Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
124 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
22.09.16, 10:03
Aktualisiert
22.09.16, 10:03
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
15.09.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Rettungsbedarfsplanung - Anpassungsbedarf 2016/2017
TOP 7
V 243/2016
Herr Crespin, Abteilungsleiter 38, stellt eingangs die gesetzlichen
Grundlagen der Rettungsbedarfsplanung sowie die Einsatzzahlen
der Leitstelle vor. Anschließend informiert er den Ausschuss über
die Entwicklung der Notarzteinsätze und die personelle und
räumliche Situation in der Leitstelle.
Herr Crespin beendet den Vortrag mit einem Überblick zur neu
eingeführten Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“, die die
bisherige Funktion des Rettungsassistenten ersetzt.
Der gesamte Vortrag ist der Niederschrift beigefügt.
Der Antrag A 115/2016 wurde abschließend beraten.
Der Ausschuss bedankt sich für den informativen Vortrag und
stimmt der V 243/2016 zu und empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der
Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der
notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des
Krankentransportes beschließt der Kreistag den auf der
Grundlage des Rettungsbedarfsplanes 2012 vorliegenden
Gesamtentwurf zum Anpassungsbedarf 2016/2017.
Die Verwaltung wird des Weiteren veranlasst, die im Folgenden
genannten Einzelfestlegungen umzusetzen:
a) Die
Einführung
des
Telenotarztdienstes
unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Erörterung am
05.10.2015 mit den Kostenträgern, der Stadt Aachen,
dem Kreis Heinsberg und dem Telenotarztgesteller
sicherzustellen.
b) Die Aus- und Fortbildung von Notfallsanitätern und
Notfallsanitäterinnen
zur
Sicherstellung
künftig
ausreichend geeigneten Personals im Rettungsdienst des
Kreises Euskirchen gemäß dem Anpassungsbedarf für
2016/2017 sicherzustellen. Die Kosten der Ausbildung
nach dem Notfallsanitätergesetz sind gemäß RettG NRW
Kosten des Rettungsdienstes und sind in die
Gebührenkalkulation
des
Rettungsdienstes
(Kreis
Euskirchen als Satzungsgeber) aufzunehmen.
c) Die
Besetzung
der
neu
einzurichtenden
Rettungsfahrzeuge, ggfls. Rettungswachen,
im
Rettungsdienst des Kreises Euskirchen wie folgt
durchzuführen:
-
Besetzung des 3. Rettungswagen Euskirchen durch
Kreispersonal. Der Personalbedarf ist im Stellenplan
2016 bereits berücksichtigt.
-
-
Besetzung des Rettungsstandortes Wallenthaler
Höhe/Abfallwirtschaftszentrum durch Kreispersonal,
hier unter Anrechnung des Einsatzes von
freiwerdendem Personal entfallener Rettungswagen-K
Besetzung des Rettungswagen Marmagen durch
Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder
anderer Leitungserbringer
Besetzung des Rettungswagen Tondorf durch
Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder
anderer Leistungserbringer
Besetzung der weiteren 2 Regel- und 1
Bedarfskrankentransportwagen
durch
Mitwirkung
anerkannter
Hilfsorganisationen
oder
anderer
Leistungserbringer.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen