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Beschlusstext (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Antrag des Deutschen Roten Kreuzes auf Übernahme der nicht aus Bundesmitteln gedeckten Kosten zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
71 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
22.09.16, 10:03
Aktualisiert
23.09.16, 11:02
Beschlusstext (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales
hier: Antrag des Deutschen Roten Kreuzes auf Übernahme der nicht aus Bundesmitteln gedeckten Kosten zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.09.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger A 121/2016 der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Antrag des Deutschen Roten Kreuzes auf Übernahme der nicht aus Bundesmitteln gedeckten Kosten zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 Der Ausschuss unterstützt und befürwortet den Antrag des Deutschen Roten Kreuzes mehrheitlich bei einer Gegenstimme. Auf der Grundlage dieses Abstimmungsergebnisses schlägt die Verwaltung für die Sitzung des Kreisausschusses am 28.09.2016 und des Kreistages am 05.10.2016 folgende Beschlussempfehlung vor: Der Kreistag beschließt, dem Deutschen Roten Kreuz Euskirchen (DRK) beginnend mit dem Jahr 2017 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen als kommunalen Kofinanzierungsanteil zum Bundeszuschuss zunächst für die Zeit bis 2020 zu gewähren. Der Kreis Euskirchen unterstützt das Mehrgenerationenhaus und bezieht es in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels mit ein.