Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
12.03.2015
Erstellt
19.03.15, 21:16
Aktualisiert
19.03.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 12.03.2015:
5.
Straßenbauprogramm nach Kommunalabgabengesetz (KAG) ab dem Jahr 2016
hier: Beschlussfassung
Eingangs verweist BM Herr Schemmel zunächst auf die zu diesem Tagesordnungspunkt bisher
geführten Diskussionen im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr. In seiner letzten Sitzung am 11.
Februar 2015 habe der Ausschuss sodann beschlossen, sowohl den Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen als auch das Straßenbauprogramm nach KAG ab dem Jahr 2016 zur weiteren Beratung
an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
In der sich nun anschließenden Diskussion macht AM Herr Puchert-Blöbaum für die SPD-Fraktion
deutlich, dass der derzeit in Rede stehende Prioritätenkatalog die geforderte 3-Jahres-Frist mittlerweile
nicht mehr berücksichtige. Aus diesem Grund könne seine Fraktion diesen heute nicht beschließen.
Vorab müsse in jedem Fall eine zeitliche Überarbeitung der Maßnahmen erfolgen. Darüber hinaus solle
der Prioritätenkatalog nicht als starres Bauprogramm, sondern als Ablaufplan gesehen werden.
Generell müsse es möglich sein, über problematische Einzelmaßnahmen gesondert zu entscheiden.
Im Folgenden gibt BM Herr Schemmel zu bedenken, dass die Maßnahmen des aktuellen
Prioritätenkataloges bereits im Finanzplan berücksichtigt worden seien, wobei der Ausbau des Amselund des Meisenweges in das Jahr 2017 verschoben worden sei. Demnach ständen im Jahr 2016
lediglich noch der Ausbau der Straßen Berkenbruch und Am Wellenholz an. Hierüber seien die
Bürger/innen jedoch bereits im vergangenen Jahr ausführlich informiert worden. Im Übrigen stelle der
Prioritätenkatalog ein dynamisches Programm dar und könne im Bedarfsfall verändert werden. Darüber
hinaus habe man im Februar 2014 beschlossen, dass die betroffenen Grundstückseigentümer/innen
ca. drei Jahre, bevor die Maßnahme ansteht, über Art und Umfang – soweit dies zu diesem Zeitpunkt
möglich ist – informiert werden.
AM Herr Meckelmann stellt sodann klar, dass die Maßnahmen im Jahr 2017 möglicherweise
verschoben werden müssten, sofern die Information der Betroffenen noch nicht erfolgt sei. Generell sei
es jedoch so, dass nun Entscheidungen getroffen werden müssten, da der Straßenbau nicht auf Dauer
– u. a. auf Grund der Verkehrssicherungspflicht – stillgelegt werden könne. Sollte es in naher Zukunft
einen „Notfall“ im Straßenbau geben, so müsse hier ja ebenfalls eine Entscheidung getroffen werden.
Da die Prioritätenliste seitens der CDU-Fraktion nicht als „starres“ Ausbauprogramm gesehen werde,
gehe es nun darum, das weitere Vorgehen festzulegen. Letztendlich würde die Umsetzung der
einzelnen Maßnahmen ja im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr entschieden, so dass
Änderungen durchaus noch möglich seien.
AM Herr Brinkmann erklärt sodann, dass die Kanalsituation in der Straße Berkenbruch noch nicht
geklärt sei. Er könne den Bürgern/rinnen eine entsprechenden Beschlussfassung derzeit nicht
vermitteln und somit heute keine Entscheidung treffen.
AM Herr Hachmeister erinnert im Folgenden an den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
12. November 2014 und beantragt eine getrennte Abstimmung. Seine Fraktion sehe sich in der
heutigen Sitzung jedoch außerstande, den Prioritätenkatalog in der vorgelegten Form zu beschließen.
Vor einer Beschlussfassung müsse dieser nochmals im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr
beraten werden. Darüber hinaus sei eine zeitliche Überarbeitung unabdingbar.
Im weiteren Verlauf der Diskussion gibt BM Herr Schemmel zu bedenken, dass in der Gemeinde
Leopoldshöhe mittlerweile seit drei Jahren keine Straßenbaumaßnahmen erfolgt seien und somit nun
etwas geschehen müsse. Bereits im September des vergangenen Jahres habe die Verwaltung deshalb
einen Prioritätenkatalog inclusive Begründung vorgelegt. Hätte es zum damaligen Zeitpunkt eine
Beschlussfassung gegeben, so hätte auch die Frist von ca. 3 Jahren zur Information der
Grundstückseigentümer/innen eingehalten werden können.
AM Herr Meckelmann macht sodann für die CDU-Fraktion deutlich, dass die CDU heute eine
Entscheidung treffen könne, da sie den Prioritätenkatalog nicht als starres Programm sehe. Da es
seitens der anderen Fraktionen jedoch offensichtlich noch Klärungsbedarf gebe, schlage er vor, die
Thematik in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr im Mai erneut zu
erörtern. Vorab sollten allerdings alle ungeklärten Fragestellungen geklärt werden, damit in der v. g.
Sitzung eine endgültige Entscheidung getroffen werden könne.
Im weiteren Verlauf erinnert AM Herr Habicht an die Beschlussfassung aus der letzten Sitzung des
Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 11. Februar 2015 und stellt fest, dass sowohl der
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als auch das Straßenbauprogramm nach KAG ab dem Jahr
2016 zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen
worden sei.
BM Herr Schemmel lässt sodann über den folgenden seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in
der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 12. November 2014 gestellten Antrag
beschließen:
Beschluss:
„Vor einer KAG-Maßnahme ist immer erst eine Oberflächensanierung durchzuführen, welche jedoch
nicht teurer sein darf, als der Eigenanteil der Kommune bei einer KAG-Maßnahme (hier: 30 %). Wenn
eine Oberflächensanierung technisch nicht möglich ist, soll die Verwaltung diesbezüglich eine
Stellungnahme abgeben.“
Beratungsergebnis:
- 3 Ja-Stimme(n), 12 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -
Anschließend wird der Prioritätenkatalog nochmals kontrovers diskutiert und BM Herr Schemmel
beantwortet die Fragen einzelner Ausschussmitglieder. Insbesondere wird klargestellt, dass die
Grundstückseigentümer/innen der Straßen Berkenbruch und Am Wellenholz bereits im letzten Jahr
ausführlich informiert worden seien.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt – unter Berücksichtigung der zu diesem Programm
geführten Diskussionen sowie unter Berücksichtigung der am 12. Februar 2014 beschlossenen
Vorgehensweise (sofern dies im Einzelfall möglich ist) - die von der Verwaltung für die Jahre 2016 bis
2020 erarbeitete Maßnahmenliste für die Erneuerung von Straßen, die Beiträge nach dem
Kommunalabgabengesetz (KAG) auslösen, wobei der Ausbau des Amsel- und des Meisenweges in
das Jahr 2017 verschoben wird.
Beratungsergebnis:
- 10 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 3 Enthaltung(en) -