Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung des Stichweges „Am Pansbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) in der derzeit geltenden Fassung hier:Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,7 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
02.10.15, 21:17
Aktualisiert
02.10.15, 21:17
Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung des Stichweges „Am Pansbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) in der derzeit geltenden Fassung
hier:Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 7,7 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 6. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 10.09.2015: 11. Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung des Stichweges „Am Pansbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) in der derzeit geltenden Fassung hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung Eingangs berichtet RM Herr Habicht, dass er von einem betroffenen Bürger angesprochen worden sei, warum im vorliegenden Fall nicht die vom Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beschlossene 3Jahres-Frist zwischen Anwohnerinformation und Ausbaubeginn angewandt werde. FBL Herr Oortman entgegnet, dass es sich hier um einen Ausbau nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handele, die angesprochene Frist jedoch ausschließlich auf Maßnahmen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) anzuwenden sei. Zudem ergänzt er, dass der Beschluss über den Ausbau nicht zwingend bedinge, dass die Maßnahme in diesem Jahr noch durchgeführt werde. Beschluss: Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung beschließt der Rat für die spätere Abrechnung der Verkehrsanlage folgende Abschnittsbildung: Der Teilbereich (Stichweg) der Anlage „Am Pansbach“ - Flurstücke 200 + 242, sowie einer Teilfläche aus Flurstück 848, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen - ab Einmündung zwischen den Grundstücken Flurstück 1157 + 242 bis zum Ende der Grundstücke Flurstück 848 + 1124, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen, wird als Abschnitt beschlossen. Beratungsergebnis: - einstimmig -