Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,7 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
02.10.15, 21:17
Aktualisiert
02.10.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 6. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 10.09.2015:
11. Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung des Stichweges
„Am Pansbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde
Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der
gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung
Eingangs berichtet RM Herr Habicht, dass er von einem betroffenen Bürger angesprochen worden sei,
warum im vorliegenden Fall nicht die vom Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beschlossene 3Jahres-Frist zwischen Anwohnerinformation und Ausbaubeginn angewandt werde. FBL Herr Oortman
entgegnet, dass es sich hier um einen Ausbau nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handele, die
angesprochene Frist jedoch ausschließlich auf Maßnahmen nach dem Kommunalabgabengesetz
(KAG) anzuwenden sei. Zudem ergänzt er, dass der Beschluss über den Ausbau nicht zwingend
bedinge, dass die Maßnahme in diesem Jahr noch durchgeführt werde.
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung beschließt der Rat für die spätere Abrechnung der
Verkehrsanlage folgende Abschnittsbildung:
Der Teilbereich (Stichweg) der Anlage „Am Pansbach“ - Flurstücke 200 + 242, sowie einer Teilfläche
aus Flurstück 848, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen - ab Einmündung zwischen den Grundstücken
Flurstück 1157 + 242 bis zum Ende der Grundstücke Flurstück 848 + 1124, Flur 4, Gemarkung
Bechterdissen, wird als Abschnitt beschlossen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -