Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
125 kB
Datum
14.09.2016
Erstellt
31.10.16, 18:41
Aktualisiert
31.10.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschuss Stadtwerke am 14.09.2016
15
Änderung des § 5 Ziffer 3 der Betriebssatzung für die Stadtwerke 326/2016
§ 5 Ziffer 3 der Betriebssatzung für die Stadtwerke wird wie folgt geändert:
Als Geschäft der laufenden Betriebsführung gelten Entscheidungen bis zur Wertgrenze von 20.000
€, in Bauangelegenheiten bis 50.000 €, bei Ingenieur-, Architekten- und Planungsaufträgen mit
einem voraussichtlichem Gesamtvolumen bis 20.000 €, in Stundungsfällen bis 20.000 €, in Erlassfällen bis 2.500 € sowie bei Niederschlagungsfällen bis 20.000 €. Für die Berechnung der
Wertgrenzen bei wiederkehrenden Leistungen ist die Aufsummierung in einem Kalenderjahr maßgebend. Im Übrigen entscheidet die Betriebsleitung nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Angelegenheit als Geschäft der laufenden Betriebsführung anzusehen ist.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)