Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
17 kB
Datum
09.09.2015
Erstellt
02.10.15, 21:17
Aktualisiert
02.10.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Wahlperiode 2014/2020)
am 09.09.2015
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
17:00 Uhr
Ende:
19:03 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Grünert (stellvertr. Ausschussvorsitzender), Herr Albrecht, Herr Burkamp
(für Frau Drewes-Meyer), Herr Dove, Herr Geisler, Herr Goedeke, Herr Schmidtke
CDU:
Herr Berg (für Frau Birkmann), Herr Gräfe, Herr Meier-Krumsiek, Herr Niemann,
Herr Schmidt, Herr Wehmeier
B90/Grüne:
Herr Hachmeister (Ausschussvorsitzender), Herr Kantim (für Herrn Lasar)
Verwaltung:
FBL Herr Taron, Herr Sunkovsky, Frau Wiemer
Zuhörer:
-
Presse:
1
Gäste:
Herr Goebel, Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft (TOP 4 und 5)
Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Bestellung eines weiteren stellvertretenden Schriftführers / einer weiteren
stellvertretenden Schriftführerin
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Frau Wiemer zur Schriftführerin für die heutige Sitzung zu
bestellen. Dem Vorschlag wird einstimmig gefolgt.
2.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es sind keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.
3.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
-2-
4.
Friedhofsgebühren
Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren
hier:
Eingangs begrüßt AV Herr Hachmeister Herrn Goebel vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft
Anschließend stellt Herr Goebel anhand einer Powerpoint-Präsentation die aktuelle
Gebührenkalkulation vor.
Einleitend gibt er zunächst eine Übersicht über die Situation der kommunalen Friedhöfe in
Leopoldshöhe und weist auf die unterschiedlichen Strukturen der drei Friedhöfe hin. Hierbei sei
insbesondere die Belegungsdichte ein wichtiges Thema.
Er ergänzt, dass der Friedhof in Dahlhausen mit 40% sehr gut belegt sei, während in Bexterhagen die
Belegungsdichte 22% und in Leopoldshöhe sogar nur 17% betrage. Erst bei einer Belegungsdichte von
mindestens 20% könne man von einer wirtschaftlichen Unterhaltung eines Friedhofes sprechen.
Herr Goebel führt weiter aus, dass es in den nächsten Jahren keine stabilen Verhältnisse geben werde.
Durch den Strukturwandel (Alternativ Bestattungen) und damit verbunden die steigende Anzahl an
Feuerbestattungen, ist absehbar, dass der Flächenbedarf in den nächsten Jahren geringer wird. In
Leopoldshöhe werde sich dies insbesondere auf dem Friedhof Dahlhausen auswirken. Schon heute ist
der Waldfriedhof ein Beispiel dafür, dass Flächen „weg schmelzen“, da eine große Anzahl an großen
Familien- oder Generationsgräbern ausläuft und aufgegeben werde.
Sodann geht Herr Goebel näher auf die Kostenträgerrechnung ein und erläutert ausführlich die
Entwicklung der einzelnen Kostenarten und ihre Auswirkung auf die Gebührenstruktur.
Die Erhöhungen der einzelnen Gebührensätze, so Herr Goebel, resultieren u.a. aus gestiegenen
Kosten im Bereich der allgemeinen Friedhofsunterhaltung und auch eines erhöhten
Verwaltungskostenanteils. Weiterhin führe die Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 4,8 % zu
einer Verringerung der Abzinsung für die Gebührenvorauszahlungen.
Die Kosten der Gesamt-Friedhofsunterhaltung werden dabei detailliert von ihm aufgeführt.
In dem Vortrag wird seitens des Gutachters ausführlich auf die Umrechnung dieser Kosten
eingegangen und die Systematik unter Berücksichtigung u.a. des Friedhofsunterhaltungsfaktors
erläutert. Bei der Gebührenberechnung spielen dabei auch noch weitere Faktoren eine Rolle, wie z.B.
Flächen (Grabgrößen) und Grabarten.
Herr Goebel geht auf Nachfrage auch auf die unterschiedlichen Berechnungsarten der
betriebswirtschaftlichen Gebührenkalkulation im Gegensatz zur haushaltstechnischen Ansatzermittlung
ein. Da hier mit verschiedenen Berechnungsmethoden gearbeitet werde, ergeben sich zwangsläufig
unterschiedliche Zahlen, erläutert Herr Goebel. Ein wesentlicher Punkt bei der Gebührenkalkulation sei
dabei die Rechnungsabgrenzung, die allerdings haushaltstechnisch keine Berücksichtigung findet.
Weitere Fragen, u.a. zum Verwaltungskostenanteil, dem Anteil des öffentlichen Grüns oder den
gebührenneutralen Leistungen werden von Herrn Goebel ausführlich beantwortet.
Wie bereits in der Vorlage (Nr. 60/2015) seitens der Verwaltung ausgeführt, ist eine Anhebung der
Friedhofsgebühren aufgrund der gestiegenen Kosten für die Friedhofsunterhaltung unumgänglich. Die
Verwaltung weist zusätzlich darauf hin, dass einzelne Gebührensätze in den letzten Jahren nicht erhöht
sondern gesenkt worden seien, so dass die Gebührensätze zum Teil dem Stand von 2012
entsprechen.
Auf
Nachfrage
der
Ausschussmitglieder
und
Vorschläge
bezüglich
einer
anderen
Finanzierungsmöglichkeit, erklärt die Verwaltung, dass es sich hierbei um ein rechtssicheres Verfahren
handele. Sie schlägt vor, keine Änderung vorzunehmen, da seit Jahren damit gute Erfahrungen
gemacht wurden.
verwiesen. AV Herr Hachmeister weist darauf hin, dass in der Sitzung im November eine Entscheidung
von Seiten der Politik getroffen werden müsse.
5.
Friedhofsangelegenheiten/Friedhofsentwicklung
VA Herr Sunkovsky stellt kurz die Überlegungen der Verwaltung für die Friedhofsentwicklung/
Friedhofsplanung vor.
Dabei sind drei Projekte entwickelt worden, die dem Ausschuss vorgestellt werden:
1. Einführung eines Urnenwandsystems auf dem Friedhof Dahlhausen
2. Umwandlung des „Siekwäldchens“ auf dem Friedhof Leopoldshöhe
Urnenbegräbnisstätte
3. Grabfeldsanierung auf dem Waldfriedhof Dahlhausen
zu
einer
Wald-
-3-
Die ersten beiden Projekte stellen aus Sicht der Verwaltung eine interessante Erweiterung des
Angebotes an Bestattungsformen dar. Für die Urnenwand (Kolumbarium) spricht, dass hier auf relativ
geringer Grundfläche eine große Zahl von Urnenbeisetzungen möglich sei, wobei für die Angehörigen
kein Pflegeaufwand bestehe. Urnenbegräbnisse in einem Wald können ebenfalls als attraktive
Alternative zu den bislang üblichen Urnenbestattungen gesehen werden. Gerade diese Form der
Bestattung werde andernorts stark nachgefragt. Ein wichtiges Thema sei hierbei nach wie vor der
anhaltende Trend zu kostengünstigen und pflegefreien oder pflegearmen Grabarten. Dieser Nachfrage,
so die Verwaltung, sollte die Gemeinde mit entsprechenden Angeboten begegnen.
Mit der Grabfeldsanierung böte sich die Möglichkeit, mit überschaubarem Aufwand auf dem Friedhof
Dahlhausen ein Grabfeld mit 50 bis 60 Grabstätten für Erdbestattungen zu schaffen. Aufgrund der
derzeitigen räumlichen Situation und der problematischen Bodenverhältnisse auf dem Friedhof, die eine
Wiederbelegung abgelaufener Grabstellen nur bedingt ermöglichen, ist es aus Sicht der Verwaltung
möglich, mit der Grabfeldsanierung den Bedarf für nach wie vor nachgefragte und damit auch in Zukunft
vorzuhaltende Erdbestattungsgräber auf dem Friedhof Dahlhausen sicherzustellen.
Dabei müsse auch berücksichtigt werden, dass auf dem Friedhof Dahlhausen auf längere Sicht
gesehen aufgrund frei werdender Grabstellen, die nicht unmittelbar neu belegt werden können,
Freiflächen entstehen, die sich negativ auf die Kostenstruktur für die Friedhofsunterhaltung auswirken.
Hier sollte aus Sicht von Herrn Goebel gegengesteuert werden, bis hin zur evtl. Schließung einzelner
Friedhofsteile, um kostenträchtige Überhangflächen zu vermeiden. Unter diesen Vorzeichen sei eine
Wiederbelegung auf dem alten Friedhofsteil ungünstig, weil dies zu einer Zersplitterung führen würde
und die entsprechenden Grabfelder dauerhaft zu erhalten wären.
Herr Goebel nimmt anschließend noch zu den einzelnen Vorhaben Stellung. Er weist dabei auch auf
die Entwicklung durch die zu erwartende Liberalisierung des Bestattungsrechtes hin. Hier sei mit
ziemlicher Sicherheit mit einem Wegfall der Friedhofspflicht bei Urnenbestattungen zu rechnen, wie
dies im Bundesland Bremen bereits der Fall ist. Dadurch könnte die Zahl der Beisetzungen auf
öffentlichen Friedhöfen im ungünstigsten Fall um bis zu 50 % zurückgehen. Diese Entwicklung würde
für die öffentlichen Friedhofsträger eine große Herausforderung darstellen.
Zu den Kosten für die drei Maßnahmen seien derzeit noch keine konkreten Aussagen möglich, da die
Zahlen vorerst auf einer groben Kostenschätzung beruhen. Es sind zu gegebener Zeit noch weitere
konkrete Informationen einzuholen. Insbesondere in Bezug auf die Grabfeldsanierung fehlen derzeit
noch Angaben, u.a. zur Entwässerung. Der hier angesetzte Kostenrahmen in Höhe von ca. 70.000,- €
beruhe auf einem Info-Angebot und einer Schätzung für die Tiefbaumaßnahmen.
Herr Goebel beantwortet anschließend noch Fragen der Ausschussmitglieder hinsichtlich der
Auswirkung dieser Maßnahmen auf die Gebührenkalkulation. Er habe hier aufgrund der geschätzten
Kosten bereits eine überschlägige Ermittlung angestellt, so Herr Goebel. Für eine Beisetzung in der
Urnenwandanlage würden für eine Doppelbelegung Nutzungsgebühren in Höhe von ca. 880,-€
entstehen. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass Urnenbeisetzung in der Urnenwandanlage zu
geringerer Nachfrage an anderen Urnenbestattungen führen würde, sodass sich dadurch die
Nutzungsgebühren für die „normalen“ Urnenbestattungsgräber erhöhen würden.
Im Anschluss macht Herr Goebel Ausführungen zur Grabfeldsanierung Dahlhausen.
Auf Wunsch wird der Niederschrift eine Berechnung bzw. Schätzung bezügl. der Grabfeldsanierung
und der Errichtung eines Kolumbariums zur Information beigefügt (Anlage 1).
Im Zusammenhang mit der Friedhofsentwicklung, hält es AM Herr Burkamp für sehr wichtig, jeden
gemeindlichen Friedhof fortzuführen und ggfs. zu erweitern. Die Bürgerinnen und Bürger haben keinen
Bezug zu einem Friedhof in einem anderen Ortsteil. Weiter müsse man den demographischen Wandel
bedenken und berücksichtigen, die Zahl der älteren Menschen steige stetig an.
Von Seiten der Ausschussmitglieder wird begrüßt, dass die Verwaltung, der Nachfrage nach kostengünstigen Alternativ-Bestattungen begegnen will.
AV Herr Hachmeister weist darauf hin, dass in der Sitzung im November eine Entscheidung von Seiten
der Politik getroffen werden müsse.
6.
Friedhofsangelegenheiten
Neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof
hier:
Helpup
Vor der Beschlussfassung weist AM Herr Dove auf § 8 der Friedhofsgebührensatzung hin und ist der
Meinung, dass ähnliche Verwaltungsgebühren für Leopoldshöhe wünschenswert wären.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
-4-
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, die Friedhofssatzung und
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Helpup in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
- einstimmig 7.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Klimabericht
hier:
Von Seiten der Verwaltung wird eine Kurzfassung des Klimaberichtes als Tischvorlage verteilt
(Anlage 2). Der komplette Schlussbericht für den Projektträger Jülich wird derzeit mit der Stadt
Oerlinghausen und der Gemeinde Leopoldshöhe abgestimmt. Auf Wunsch kann dieser in der nächsten
Sitzung vorgestellt werden. Der Vorgehensweise wird zugestimmt.
8.
Mitteilungen der Verwaltung
Es liegen keine Mitteilungen bzw. Informationen der Verwaltung vor.
Hachmeister
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin