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Beschlußtext (Friedhofsgebühren hier: Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,7 kB
Datum
09.09.2015
Erstellt
02.10.15, 21:17
Aktualisiert
02.10.15, 21:17
Beschlußtext (Friedhofsgebühren 
hier: Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren) Beschlußtext (Friedhofsgebühren 
hier: Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Wahlperiode 2014/2020) am 09.09.2015: 4. Friedhofsgebühren hier: Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren Eingangs begrüßt AV Herr Hachmeister Herrn Goebel vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft Anschließend stellt Herr Goebel anhand einer Powerpoint-Präsentation die aktuelle Gebührenkalkulation vor. Einleitend gibt er zunächst eine Übersicht über die Situation der kommunalen Friedhöfe in Leopoldshöhe und weist auf die unterschiedlichen Strukturen der drei Friedhöfe hin. Hierbei sei insbesondere die Belegungsdichte ein wichtiges Thema. Er ergänzt, dass der Friedhof in Dahlhausen mit 40% sehr gut belegt sei, während in Bexterhagen die Belegungsdichte 22% und in Leopoldshöhe sogar nur 17% betrage. Erst bei einer Belegungsdichte von mindestens 20% könne man von einer wirtschaftlichen Unterhaltung eines Friedhofes sprechen. Herr Goebel führt weiter aus, dass es in den nächsten Jahren keine stabilen Verhältnisse geben werde. Durch den Strukturwandel (Alternativ Bestattungen) und damit verbunden die steigende Anzahl an Feuerbestattungen, ist absehbar, dass der Flächenbedarf in den nächsten Jahren geringer wird. In Leopoldshöhe werde sich dies insbesondere auf dem Friedhof Dahlhausen auswirken. Schon heute ist der Waldfriedhof ein Beispiel dafür, dass Flächen „weg schmelzen“, da eine große Anzahl an großen Familien- oder Generationsgräbern ausläuft und aufgegeben werde. Sodann geht Herr Goebel näher auf die Kostenträgerrechnung ein und erläutert ausführlich die Entwicklung der einzelnen Kostenarten und ihre Auswirkung auf die Gebührenstruktur. Die Erhöhungen der einzelnen Gebührensätze, so Herr Goebel, resultieren u.a. aus gestiegenen Kosten im Bereich der allgemeinen Friedhofsunterhaltung und auch eines erhöhten Verwaltungskostenanteils. Weiterhin führe die Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 4,8 % zu einer Verringerung der Abzinsung für die Gebührenvorauszahlungen. Die Kosten der Gesamt-Friedhofsunterhaltung werden dabei detailliert von ihm aufgeführt. In dem Vortrag wird seitens des Gutachters ausführlich auf die Umrechnung dieser Kosten eingegangen und die Systematik unter Berücksichtigung u.a. des Friedhofsunterhaltungsfaktors erläutert. Bei der Gebührenberechnung spielen dabei auch noch weitere Faktoren eine Rolle, wie z.B. Flächen (Grabgrößen) und Grabarten. Herr Goebel geht auf Nachfrage auch auf die unterschiedlichen Berechnungsarten der betriebswirtschaftlichen Gebührenkalkulation im Gegensatz zur haushaltstechnischen Ansatzermittlung ein. Da hier mit verschiedenen Berechnungsmethoden gearbeitet werde, ergeben sich zwangsläufig unterschiedliche Zahlen, erläutert Herr Goebel. Ein wesentlicher Punkt bei der Gebührenkalkulation sei dabei die Rechnungsabgrenzung, die allerdings haushaltstechnisch keine Berücksichtigung findet. Weitere Fragen, u.a. zum Verwaltungskostenanteil, dem Anteil des öffentlichen Grüns oder den gebührenneutralen Leistungen werden von Herrn Goebel ausführlich beantwortet. Wie bereits in der Vorlage (Nr. 60/2015) seitens der Verwaltung ausgeführt, ist eine Anhebung der Friedhofsgebühren aufgrund der gestiegenen Kosten für die Friedhofsunterhaltung unumgänglich. Die Verwaltung weist zusätzlich darauf hin, dass einzelne Gebührensätze in den letzten Jahren nicht erhöht sondern gesenkt worden seien, so dass die Gebührensätze zum Teil dem Stand von 2012 entsprechen. Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder und Vorschläge bezüglich einer anderen Finanzierungsmöglichkeit, erklärt die Verwaltung, dass es sich hierbei um ein rechtssicheres Verfahren handele. Sie schlägt vor, keine Änderung vorzunehmen, da seit Jahren damit gute Erfahrungen gemacht wurden. Beschluss: Da übereinstimmend weiterer Beratungsbedarf gesehen wird, wird der TOP zunächst in die Fraktionen verwiesen. AV Herr Hachmeister weist darauf hin, dass in der Sitzung im November eine Entscheidung von Seiten der Politik getroffen werden müsse. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen