Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan-Nr. 171, Friesheim, Zum weißen Stein, Pfarrer Manfred Wahl Straße Festlegung von Ablösebestimmungen zur Ablöse von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff. BauGB (Straßenbau) sowie zur Ablöse von Kostenerstattungsbeiträgen nach den §§ 135 a-c BauGB (Ausgleich der Eingriffe durch die Wohnbebauung))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
78 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
13.12.16, 13:14
Aktualisiert
13.12.16, 13:14
Beschlusstext (Bebauungsplan-Nr. 171, Friesheim, Zum weißen Stein, Pfarrer Manfred Wahl Straße
Festlegung von Ablösebestimmungen zur Ablöse von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff. BauGB (Straßenbau) sowie zur Ablöse von Kostenerstattungsbeiträgen nach den §§ 135 a-c BauGB (Ausgleich der Eingriffe durch die Wohnbebauung))

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 10.11.2016 14 Bebauungsplan-Nr. 171, Friesheim, Zum weißen Stein, Pfarrer Manfred Wahl Straße Festlegung von Ablösebestimmungen zur Ablöse von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff. BauGB (Straßenbau) sowie zur Ablöse von Kostenerstattungsbeiträgen nach den §§ 135 a-c BauGB (Ausgleich der Eingriffe durch die Wohnbebauung) 545/2016 Für den Bereich des Bebauungsplangebietes 171, Friesheim, Zum weißen Stein und PfarrerManfred- Wahl Straße, werden folgende verbindliche Ablösungsmodalitäten festgelegt: 1. Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. BauGB Im gesamten Plangebiet ist eine zweigeschossige Wohnbebauung vorgesehen und zulässig. Auf Basis der vorliegenden Planung i.V.m. den für das Plangebiet zu erwartenden Straßenherstellungskosten ergibt sich in Anwendung der aus der städtischen Erschließungsbeitragssatzung resultierenden Verteilungskriterien ein einheitlicher Ablösebetrag pro qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche in Höhe von 45,222525 Euro. 2. Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen nach den §§ 135 a-c BauGB Im maßgeblichen Plangebiet ist inklusive der Überschreitungsmöglichkeiten der GRZ gemäß § 19 (4) Baunutzungsverordnung von 50% eine Grundflächenzahl von 0,6 (0,4 gemäß Festsetzung im BP 171 zuzüglich 50% Überschreitungsmöglichkeit) zulässig. Auf Basis der geschätzten Herstellungskosten für die durch Bebauungsplan den Eingriffsgrundstücken zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes sowie auf der Ökokontofläche „Friesheimer Busch Nordost“ und in Anwendung der aus der städtischen Naturschutzkostensatzung resultierenden Verteilungskriterien ergibt sich ein einheitlicher Ablösebetrag pro qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche in Höhe in Höhe von 9,782740 Euro. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)