Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
07.12.2015
Erstellt
11.12.15, 21:16
Aktualisiert
11.12.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 3. Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser (Wahlperiode 2014/2020)
am 07.12.2015:
4.
Neubau der B 66 zwischen Bielefeld und Leopoldshöhe / Asemissen von Bau - km
0+000 bis Bau - km 2+100
hier: Bauliche Maßnahmen des Wasserwerkes Leopoldshöhe
Unter Hinweis auf Drucksache 100/2015, S. 1 – 2, erläutert Herr Wehmeier unter Auflage diverser
Folien das derzeitige Planungskonzept der Abschnitte I. bis IV. detailliert. Detailfragen der AM werden
unmittelbar beantwortet. Insbesondere betont Herr Wehmeier in diesem Zusammenhang, dass es sich
Stand heute um reine Entwurfsunterlagen handelt, die sich noch täglich ändern können und werden.
Straßen.NRW in Bielefeld plane zudem auch ein noch ausstehendes Versorgergespräch.
Nach heutiger, vorsichtiger Schätzung rechne das Wasserwerk Leopoldshöhe nach Auswertung der
vorliegenden Rahmenverträge mit einer Kostenbeteiligung seitens Straßen.NRW von bis zu 50 % der
auf das Wasserwerk zukommenden bislang kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von 2.200.000,00 Euro.
Die heute zu diesem TOP präsentierten Folien sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Auf Nachfrage erklärt Betriebsleiter Herr Lange, dass nur mit mäßigen Auswirkungen der investiven
Kosten auf künftige Gebührenerhöhungen in den Jahren 2017 und folgende zu rechnen sei, zumal ja
Herrn Wehmeiers heutigen Ausführungen zu Folge mit einer Abschreibung von 80 Jahren kalkuliert
werde. Zudem könne im derzeitigen Niedrigzinsniveau mit einem Zinsaufwand von 2 bis 2,75 %
kalkuliert werden. Bei einer Kostenbeteiligung des Wasserwerkes von 1 bis 1,5 Millionen Euro könne
die Betriebsleitung demzufolge heute überschlägig eine Gebührenerhöhung zwischen 0,07 und 0,10
Euro je Kubikmeter Trinkwasser kalkulieren.
Aufgrund der Tatsache, dass in näherer Zukunft noch diverse Änderungen zur Ausbauplanung zu
erwarten sein werden, sagt die Betriebsleitung zu, den Ausschuss zeitnah in den kommenden
Sitzungen zu diesem TOP zu unterrichten.