Daten
Kommune
                    Erftstadt
                Größe
                        124 kB
                    Datum
                        25.10.2016
                    Erstellt
                        29.11.16, 15:02
                    Aktualisiert
                        29.11.16, 15:02
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Beschluss
der Sitzung
des Rates am 25.10.2016
20
Änderung des § 3 Ziffer 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
324/2016
§ 3 Ziffer 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft wird wie folgt geändert:
Als Geschäft der laufenden Betriebsführung gelten Entscheidungen bis zur Wertgrenze von 20.000
€, in Bauangelegenheiten bis 50.000 €, bei Ingenieur-, Architekten- und Planungsaufträgen mit
einem voraussichtlichem Gesamtvolumen bis 20.000 €, in Stundungsfällen bis 20.000 €, in Erlassfällen bis 2.500 € sowie bei Niederschlagungsfällen bis 20.000 €. Für die Berechnung der
Wertgrenzen bei wiederkehrenden Leistungen ist die Aufsummierung in einem Kalenderjahr maßgebend. Im Übrigen entscheidet die Betriebsleitung nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Angelegenheit als Geschäft der laufenden Betriebsführung anzusehen ist.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)