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Beschlusstext (Änderung des § 3 Ziffer 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
124 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
29.11.16, 15:02
Aktualisiert
29.11.16, 15:02
Beschlusstext (Änderung des § 3 Ziffer 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 25.10.2016 20 Änderung des § 3 Ziffer 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft 324/2016 § 3 Ziffer 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft wird wie folgt geändert: Als Geschäft der laufenden Betriebsführung gelten Entscheidungen bis zur Wertgrenze von 20.000 €, in Bauangelegenheiten bis 50.000 €, bei Ingenieur-, Architekten- und Planungsaufträgen mit einem voraussichtlichem Gesamtvolumen bis 20.000 €, in Stundungsfällen bis 20.000 €, in Erlassfällen bis 2.500 € sowie bei Niederschlagungsfällen bis 20.000 €. Für die Berechnung der Wertgrenzen bei wiederkehrenden Leistungen ist die Aufsummierung in einem Kalenderjahr maßgebend. Im Übrigen entscheidet die Betriebsleitung nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Angelegenheit als Geschäft der laufenden Betriebsführung anzusehen ist. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)