Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
74 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
29.11.16, 15:02
Aktualisiert
29.11.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 25.10.2016
15
Abstufung K 45 (Ortsdurchfahrt Erftstadt-Liblar) zwischen der K 44 und dem Kreisverkehrsplatz „Am Giezenbach“ (Anschlussohr B 265n) sowie Aufstufung der GV 9, Merowinger Straße, zwischen der L 33 südwestlich Friesheimer Busch und der L 163 (Erftstadt-Bliesheim)
414/2016
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis das grundsätzliche Einvernehmen der Stadt Erftstadt gem. § 8 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes zu den im Betreff
genannten Umstufungen zu signalisieren sowie beim Kreis im Vorgriff auf die erbetene Abstufung
der Carl-Schurz-Straße die Erlaubnis zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen des Masterplans zu
beantragen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Konditionen der Umstufungen mit dem Rhein-Erft-Kreis im
Detail auszuhandeln und die konkreten Auswirkungen auf die Finanzlage des Eigenbetriebes
Straßen zu ermitteln. Der Sachverhalt ist im Detail in einer Beschlussvorlage darzustellen und erneut vorzulegen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)