Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
50 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 7. öffentliche Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 10.12.2015
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:30 Uhr
Ende:
19:21 Uhr
Anwesend sind:
Bürgermeister Herr Schemmel
SPD:
Herr Banze, Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Dove, Herr Dück, Herr
Goedeke, Herr Heidemann, Herr Jahn, Herr Kühnel, Frau Lehne, Frau Marondel, Herr
Puchert-Blöbaum, Herr Thimm
CDU:
Herr Daake, Herr Domke, Herr Fiedler, Herr Gräfe, Herr Habicht, Herr Keminer, Herr
Meckelmann, Frau Risy, Herr Schmidt, Herr Schulz, Herr Siefert, Herr Siese, Herr
Wehmeier
B90/Grüne:
Frau Bode, Herr Hachmeister, Frau Kampmann, Herr Kantim
FDP:
Graf von der Schulenburg
Verwaltung:
Kämmerer Herr Lange, Frau Schillmöller, Frau Sunkovsky
Zuhörer:
zahlreich
Presse:
1
Entschuldigt fehlen die RM Frau Drewes-Meyer und Herr Grünert.
Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verweist BM Herr Schemmel auf die verteilten Tischvorlagen und schlägt
vor, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern:
TOP 5
Anträge der Fraktionen
TOP 5.2
Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2015
hier: Ausschussumbesetzungen
TOP 11
Gebühren Wasser/Abwasser für das Jahr 2016
TOP 11.1
Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 für das Wasserwerk Leopoldshöhe
Der Rat stimmt dieser Vorgehensweise zu. Demzufolge wird der bisherige TOP 5 zu TOP 5.1, der bisherige
TOP 11 zu TOP 11.2.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Stellvertretend für Eltern, deren Kinder die Grundschule Nord besuchen bzw. zukünftig besuchen werden, verliest ein Vater einen Fragenkatalog zur OGS-Situation und bittet BM Herrn Schemmel um Stellungnahme. Nachfolgend bestätigt BM Herr Schemmel, dass der Bedarf an OGS-Plätzen im Sommer
2016 voraussichtlich steigen werde und ein Engpass nicht auszuschließen sei, jedoch –wie im Fach-
-2-
ausschuss Anfang Dezember erläutert- hierzu keine verbindlichen Bedarfszahlen vorliegen. Er sagt zu,
dass dieses Thema lösungsorientiert angepackt werde und lädt die Anwesenden zu den anstehenden
Beratungen in den Fachgremien ein. Sobald in dieser Angelegenheit eine verlässliche Perspektive aufgezeigt werden könne, werde die Verwaltung entsprechend informieren, so BM Herr Schemmel abschließend.
2.
Anfragen der Ratsmitglieder
Bezug nehmend auf die Anfrage von RM Herrn Hachmeister nach dem Sachstand hinsichtlich der Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber erläutert BM Herr Schemmel, dass dies noch nicht
abschließend geklärt sei und es noch Nachverhandlungen geben werde. Die Frage, ob es sich hierbei
um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele, wird von ihm bejaht.
Die Frage von RM Herrn Brinkmann nach dem Vorliegen möglicher Informationen zu einem Ersatzbau
für die Festhalle wird von BM Herrn Schemmel verneint.
Sodann zeigt sich RM Herr Siese -nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Informationen aus der letzten
Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 26.11.2015- äußert verwundert über einen Artikel der Tagespresse, in dem der Kämmerer die Finanzierung im Rahmen der energetischen
Sanierung der Felix-Fechenbach-Gesamtschule positiv bewerte.
Kämmerer Herr Lange entgegnet hierauf, dass die ihm seitens der Presse gestellte Frage lautete, ob
die anstehende Finanzierung i.H.v. ca. 4 Mio. € besondere Probleme bereite. Hierauf habe er geantwortet, dass die Finanzierung über Kredite erfolgen müsse. Die Maßnahme sei jedoch im Wirtschaftsplan
enthalten, so dass die Finanzierung daher als gesichert angesehen werden könne. Da für Gebäude nur
geringe Abschreibungen erbracht werden müssen, sei es wahrscheinlich, dass diese erwirtschaftet werden können, so Kämmerer Herr Lange. Er schließt seine Ausführungen damit, dass seine Aussage des
Zeitungsartikels, wonach Vermögen durch Investitionen geschaffen werde, zwingend im Zusammenhang gesehen werden müsse.
RM Herr Siese bittet darum, den Fachausschuss über die angesprochene Finanzierung detailliert zu
unterrichten. BM Herr Schemmel sagt dies für die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 18.01.2016 zu.
3.
Informationen des Bürgermeisters
BM Herr Schemmel informiert an dieser Stelle über die nächste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Oerlinghausen am 14. Januar 2016 in Leopoldshöhe; eine
Einladung hierzu werde rechtzeitig versandt.
4.
Berichte der gemeindlichen Vertreter aus den Verbänden und sonstigen Gremien
Ein Bericht über die Gesellschafterversammlung der Kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe am
10.11.2015, ein Bericht über die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe am 12.11.2015, ein Bericht über die Gesellschafterversammlung der Photovoltaik Deponie Dörentrup GmbH am 17.11.2015, ein Bericht über die Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen
Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe am 25.11.2015 sowie sind im Ratsinformationssystem als
Anlage zum Protokoll zu diesem TOP hinterlegt.
5.
Anträge der Fraktionen
5.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 19.11.2015
Ausschussumbesetzungen
hier:
Eingangs erläutert RM Herr Puchert-Blöbaum, dass entgegen des eingereichten Antrags als direkter
Vertreter für Bernd Hoffmann im Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement nicht Kevin
Porschen, sondern Jonas Oelrichs benannt werden solle.
Unter Berücksichtigung dieser Änderung stimmt der Rat entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion
vom 19.11.2015 folgenden Ausschussumbesetzungen zu:
-3-
Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr:
neu:
Vertreter:
-Vertreter:
Porschen, Kevin
bisher:
Mampe, Björn
--
Hochbau- und Planungsausschuss:
neu:
Vertreter:
-Vertreter:
Porschen, Kevin
Vertreter:
Oelrichs, Jonas
bisher:
Mampe, Björn
---
Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport:
bisher:
neu:
Mitglied:
Droste, Klaus
Nagel, Friedrich-Wilhelm
Vertreter (für Rösner, Hans):
Tomiak, Wolfgang
Droste, Klaus
Vertreter:
-Bas, Kemal
Ausschuss für Bildung und Kultur:
neu:
Mitglied:
Nagel, Friedrich-Wilhelm
Vertreter:
Töpler, Dennis
bisher:
Töpler, Dennis
Nagel, Friedrich-Wilhelm
Betriebsausschuss Wasser/Abwasser:
neu:
Vertreter (für Schmidt, Manfred): Amelung, Jörg
bisher:
Leiding, Horst
Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement:
neu:
Mitglied:
Tomiak, Wolfgang
Vertreter (für Hoffmann, Bernd): Oelrichs, Jonas
Vertreter (für Löbner, Jannis):
Amelung, Jörg
Vertreter:
--
bisher:
Mampe, Björn
Tomiak, Wolfgang
Leiding, Horst
Amelung, Jörg
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
neu:
Vertreter (für Schmidtke, Egon): Porschen, Kevin
Vertreter:
--
bisher:
Mampe, Björn
Leiding, Horst
- einvernehmlich -
5.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2015
Ausschussumbesetzungen
hier:
Entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2015 beschließt der Rat folgende Ausschussumbesetzungen:
Haupt- und Finanzausschuss:
neu:
Keminer, Frank
bisher:
Hohberger, Alexander
Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss:
neu:
Mitglied:
Fiedler, Klaus
2. Vertreter:
Keminer, Frank
bisher:
Hohberger, Alexander
Fiedler, Klaus
Mitglied:
Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport:
bisher:
neu:
4. Vertreter:
Keminer, Frank
Hohberger, Alexander
14. Vertreter:
Hohberger, Alexander
Keminer, Frank
-4-
18. Vertreter:
Meckelmann, Max
Pankoke, Gerhard
Ausschuss für Bildung und Kultur:
neu:
Mitglied:
Jorczick, Dennis
6. Vertreter:
Keminer, Frank
14. Vertreter:
Hohberger, Alexander
18. Vertreter:
Meckelmann, Max
bisher:
Keminer, Frank
Hohberger, Alexander
Jorczick, Dennis
Pankoke, Gerhard
Betriebsausschuss Wasser/Abwasser:
neu:
3. Vertreter:
Keminer, Frank
15. Vertreter;
Hohberger, Alexander
19. Vertreter:
Meckelmann, Max
bisher:
Hohberger, Alexander
Keminer, Frank
Pankoke, Gerhard
Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement:
neu:
Mitglied:
Keminer, Frank
15. Vertreter:
Hohberger, Alexander
19. Vertreter:
Meckelmann, Max
bisher:
Pankoke, Gerhard
Keminer, Frank
--
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
neu:
5. Vertreter:
Keminer, Frank
15. Vertreter:
Hohberger, Alexander
18. Vertreter:
Meckelmann, Max
bisher:
Hohberger, Alexander
Keminer, Frank
Pankoke, Gerhard
Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr:
neu:
Mitglied:
Haßenewert, Andreas
13. Vertreter:
Keminer, Frank
18. Vertreter:
Meckelmann, Max
bisher:
Keminer, Frank
Haßenewert, Andreas
Pankoke, Gerhard
Hochbau- und Planungsausschuss:
neu:
Mitglied:
Meckelmann, Max
3. Vertreter:
Keminer, Frank
15. Vertreter:
Hohberger, Alexander
bisher:
Pankoke, Gerhard
Hohberger, Alexander
Keminer, Frank
- einvernehmlich –
Die aktuelle Ausschussbesetzungsliste ist unter www.leopoldshoehe.de /ratsinformationssystem/ hinterlegt.
6.
Gründung einer Ostwestfälisch-Lippischen Regiopolregion
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat,
der Absichtserklärung der Städte Bielefeld-Herford-Bad Salzuflen zur gemeinsamen Einrichtung einer
Ostwestfälisch-Lippischen Regiopolregion mit der Regiopole Bielefeld beizutreten und stimmt dem dazugehörigen Erstentwurf für eine Erklärung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Nachbarstädte in der der Drucksache 72/2015 beigefügten Fassung zu.
- einstimmig –
(Die Absichtserklärung sowie der Erstentwurf für eine Erklärung der Bürgermeister/innen der Nachbarstädte ist in
der beschlossenen Form als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift.)
7.
Digitale Gremienarbeit
7.1 Festlegung der Rahmenbedingungen
-5-
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 fasst der Rat folgenden Beschluss:
(1) Die Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit ist verbindlich von den Mandatsträgern/innen schriftlich zu erklären; die Teilnahme bedingt gleichzeitig den Verzicht auf die Zusendung von Sitzungsunterlagen in Papierform. Die entsprechende Abfrage erfolgt seitens der Verwaltung.
(2) Das Ratsinformationssystem SD.Net wird für die Umstellung auf den papierlosen Sitzungsdienst
um die Softwarelösung „RICH-Client“ erweitert.
(3) Mandatsträger/innen, die verbindlich ihre Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit erklären und
somit auf die Zusendung von Sitzungsunterlagen in Papierform verzichten, wird ermöglicht, den
„RICH-Client“ auf bereits vorhandenen privaten mobilen Endgeräten (z.B. Laptops, Tablets, Notebooks) zu nutzen.
(4) Allen Mandatsträgern/innen, mit Ausnahme der beratenden Mitglieder, die verbindlich ihre Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit erklären und somit auf die Zusendung von
Sitzungsunterlagen in Papierform verzichten, jedoch kein privates mobiles Endgerät nutzen
möchten oder können, wird kostenlos leihweise ein Tablet „TERRA PAD 1061“ zur Verfügung
gestellt. Soll das Gerät nach 36 Monaten in das Eigentum des/der Mandatsträgers/in übergehen,
so ist von den Mandatsträgern/Mandatsträgerinnen über diesen Zeitraum hierfür ein monatlicher
Betrag in Höhe von 10 € zu entrichten. Die private Nutzung des Geräts ist möglich.
(5) Die für die Anschaffung der Tablets benötigten Mittel sind im Haushalt 2016 zu veranschlagen und
bereitzustellen.
(6) Der Umstieg auf die digitale Gremienarbeit erfolgt unverzüglich nach Verabschiedung des Haushalts 2016.
(7) Die Gemeinde Leopoldshöhe übernimmt weder laufende Kosten für Strom oder Mobilfunkverträge,
noch für Druck, Papier oder Sonstiges.
- 32 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -
7.2 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat
die als Anlage zu Drucksache 90/2015 vorgelegte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe.
Die Änderung hat folgenden Wortlaut:
Änderung
vom 10. Dezember 2015
der Geschäftsordnung
für den Rat und die Ausschüsse
der Gemeinde Leopoldshöhe
vom 30. März 1995
in der Fassung der Änderung vom 18. Juli 2013
Artikel 1
§ 2 wird folgender Absatz 3 hinzugefügt:
(3) Abs. 1 und 2 gelten sowohl für die schriftliche Übersendung als auch die Übersendung in elektronischer Form.
Artikel 2
§ 29 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
(6) Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger, die Mitglieder eines Ausschusses sind, können an den
nichtöffentlichen Sitzungen auch solcher Ausschüsse teilnehmen, denen sie nicht angehören.
Sachkundige Bürger, die zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt worden sind, erhalten
von der Arbeit der Ausschüsse, in die sie als stellvertretendes Mitglied gewählt sind, durch Übersendung der Einladungen (einschließlich etwaiger Unterlagen) und Niederschriften Kenntnis. Auf
deren Antrag können die Einladungen und Niederschriften auch an eine elektronische Adresse
-6-
übermittelt werden. Vorlagen für nichtöffentliche Sitzungen werden im geschützten Bereich des
Ratsinformationssystems hinterlegt. Der Abruf ist mit einer Zugangskennung möglich.
Artikel 3
§ 29 Abs. 7 erhält folgende Fassung:
(7) In den Ausschüssen ist eine Niederschrift über die Beschlüsse aufzunehmen. Die Niederschrift ist
dem Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern zuzuleiten. Die Versendung der Niederschrift
erfolgt in der Form der Einladung. Der nichtöffentliche Teil der Niederschrift wird im geschützten
Bereich des Ratsinformationssystems hinterlegt.
Artikel 4
Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
- 32 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) –
8.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013 gem. § 96 GO NRW
i.V.m. § 37 GemHVO NRW
Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses vom 26.11.2015 fasst
der Rat folgenden Beschluss:
1)
Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2013 werden festgestellt.
2)
Dem Bürgermeister wird uneingeschränkt Entlastung erteilt.
3)
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.134.550,38 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und später
mit der in der Bilanz ausgewiesenen allg. Rücklage in Höhe von 19.185.554,46 € verrechnet. Die
Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 16,34 %. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberührt.
- einstimmig –
BM Herr Schemmel hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt und bedankt sich für das Votum.
9.
Abfallentsorgung
9.1 Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2016
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 19.11.2015 und des
Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren in der vorgelegten Fassung (Anlage zu Drucksache 83/2015).
- einstimmig –
(Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2016 ist in der beschlossenen Form als Anlage 2 Bestandteil dieser Niederschrift.)
9.2 Änderung der Abfallentsorgungssatzung
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 19.11.2015 und des
Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat die Änderungssatzung zu der Abfallentsorgungssatzung in der vorgelegten Fassung (Anlage zu Drucksache 85/2015).
Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut:
-7-
Erste Satzung
vom 10. Dezember 2015
zur Änderung der Satzung über die
Abfallentsorgung – Abfallentsorgungssatzung –
in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2013
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, der §§ 8 und 9 des
Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21. Juni 1988, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I 2012, S. 212 ff.), des § 7 der GewerbeabfallVerordnung vom 19.06.2002 (BGBl. I. 2002, S. 1938ff.), des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
(ElektroG) vom 16. März 2005 (BGBl. I. 2005, S. 762), des § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sowie der Satzung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe vom 30.04.2002 (ABl. Reg DT 2002, S.
210) und der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe vom 27.06.2005 in der jeweils zurzeit
gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2015
beschlossen, die Abfallentsorgungssatzung vom 19. Dezember 2013 wie folgt zu ändern:
I.
§ 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
§ 10 Abfallbehälter und Abfallsäcke
(2) Für das Einsammeln von Abfällen sind folgende Abfallbehälter zugelassen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
graue Abfallbehälter für Restmüll in den Gefäßgrößen 40, 60, 80, 120 und 240 Liter.
grüne Abfallbehälter für Biomüll in den Gefäßgrößen 40, 60, 80, 120 und 240 Liter.
Zur Sammlung von Gartenabfällen in der Zeit vom 01.04. bis 30.11. eines jeden Jahres sind
auch zusätzliche Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 80 l, 120 l und 240 l als Saisonbiotonne zugelassen.
Großbehälter für Restmüll mit 1.100-l-Nutzinhalt.
blaue Abfallbehälter für Altpapier in den Gefäßgrößen 120, 240 und 1.100 Liter.
Depotcontainer für Alttextilien/-schuhe.
gelbe Säcke/Behältnisse für Verkaufsverpackungen aus Leichtstoffen der Dualen Systeme.
Depotcontainer für Weiß-, Braun- und Grünglas der Dualen Systeme.
II.
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
- einstimmig -
9.3 Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 19.11.2015 und des
Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat die Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung
(Anlage zu Drucksache 84/2015).
Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut:
2. Satzung
vom 10. Dezember 2015
zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung
der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2013
in der Fassung der Änderung vom 18. Dezember 2014
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung, des § 5 des Landesabfallgesetzes vom 21. Juni 1988 (GV. NW. S. 250), in der zur Zeit geltenden Fassung, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl.I, 2012, S. 212ff.), und der §§ 2 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S.
712/SGV NW. 610), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in sei-
-8-
ner Sitzung am 10. Dezember 2015 beschlossen die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung
vom 19. Dezember 2013 in der zur Zeit geltenden Fassung, wie folgt zu ändern:
I.
§2
Gebührenbemessung
Die Gebühren werden nach der Anzahl und der Größe der Abfallbehälter und nach der Häufigkeit der
Entleerung bemessen.
Die Gebühren betragen jährlich:
a) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 4-wöchentlicher Leerung
- 40 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
56,00 €
- 60 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
68,00 €
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
80,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
105,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
177,00 €
b) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 2-wöchentlicher Leerung
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
139,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
187,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
331,00 €
c) für einen grünen Abfallbehälter für kompostierbare organische Abfälle bei 2-wöchentlicher Leerung
- 40 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
20,00 €
- 60 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
26,00 €
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
32,00 €
- 80 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
24,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
45,00 €
- 120 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
32,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
81,00 €
- 240 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
56,00 €
d) für einen Abfallcontainer mit 1.100 l Nutzinhalt
- bei 4-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete
- bei 2-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete
- bei wöchentlicher Leerung mit Behältermiete
811,00 €
1.625,00 €
3.252,00 €
e) für die Zustellung/Abholung eines Abfallgefäßes
jedes weitere Gefäß
13,00 €
6,50 €
f) für einen Abfallsack mit 70 l Nutzinhalt
3,50 €
Die Erstausstattung der anschlusspflichtigen Grundstücke mit Abfallbehältern bei Inkrafttreten der Satzung und beim erstmaligen Entstehen der Anschlusspflicht wird kostenlos vorgenommen.
In den Gebühren sind neben der Beseitigung von grauem Restabfall und organischen Reststoffen folgende Dienstleistungen (jeweils in haushaltsüblichen Mengen) enthalten:
-
Sammlung und Verwertung von Altpapier (ohne den 25%igen DSD-Anteil)
Abholung / Verwertung / Entsorgung von Sperrgut bis max. 2 cbm pro Jahr
Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten
Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen
Leerung von Straßenpapierkörben
Abfallberatung
II.
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
- einstimmig -
-9-
10.
Friedhofsgebühren
10.1 Gebührenkalkulation Friedhofsgebühren
Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung und des Haupt- und Finanzausschusses vom
03.12.2015 beschließt der Rat die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und
Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Anlage zu Drucksache
60/2015).
- einstimmig –
(Die Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe ist in der
beschlossenen Form als Anlage 3 Bestandteil dieser Niederschrift.)
10.2 Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der
Rat die als Anlage zu Drucksache 60/2015 vorgelegte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der Änderung zu § 1 III Abs. 4 Buchstabe d (Genehmigung Verlängerung Wahlgrabstätten:
63,00 €). Die beschlossene Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut:
9. Satzung
vom 10. Dezember 2015
zur Änderung der Gebührensatzung
zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003
in der Fassung der Änderung vom 18. Dezember 2014
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.
Dezember 2013 (GV.NRW 2013 S. 878), der §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV.NRW. 2011 S. 687) und des § 33 der Satzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 14. November 2003
in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung beschlossen:
Die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 18. Dezember 2014 wird wie
folgt geändert:
§1
§ 1 Abs. I bis III erhält folgende Fassung:
I.
Erwerb von Nutzungsrechten
(1) Abgabe von Reihengräbern
a) für Erwachsene
b) für Kinder bis zu 5 Jahren
c) für Urnen
d) für anonyme Urnen
e) Rasenreihengrab
f)
Urnenrasenreihengrab
1.065,00 €
755,00 €
745,00 €
120,00 €
840,00 €
590,00 €
- 10 -
(2) Abgabe von Wahlgräbern
a) Erdwahlgrab pro Grabstelle
b) Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen)
c) Rasenwahlgrab (pro Grabstelle)
d) Urnenrasenwahlgrab (bis zu 2 Urnen)
1.220,00 €
1.050,00 €
930,00 €
795,00 €
(3) Verlängerung von Nutzungsrechten an bestehenden Wahlgräbern je Grabstelle und Jahr
a) Wahlgrab
46,00 €
b) Rasenwahlgrab
36,00 €
c) Urnenwahlgrab 4er
44,00 €
d) Urnenrasenwahlgrab 2er
32,00 €
II.
Benutzungsgebühren
(1) Für die Benutzung der
a. Trauerhalle
b. Leichenhalle (pro Tag)
III.
320,00 €
100,00 €
Sonstige Gebühren
(1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, das Ausschmücken des Grabes, Transport von
Kränzen und Grabschmuck zum Grab
a) Erdgrab
525,00 €
(Rasengräber und Rasenreihengräber für Erwachsene)
b) Reihengräber für Kinder bis 5 Jahre
270,00 €
c) Urnenbeisetzungen
110,00 €
d) Erdgrab
525,00 €
(Wahlgräber und Rasenwahlgräber für Erwachsene)
e) Umbettung Sarg
840,00 €
f) Umbettung Urne
385,00 €
(2) Abräumen des Grabes nach der Beisetzung, Entsorgen von Kränzen und Blumenschmuck,
Abtragen des Grabhügels, einmaliges Auffüllen mit Pflanzerde
a) Erdgrab (Reihengräber und Wahlgräber)
b) Urnengräber
90,00 €
50,00 €
(3) Räumung von Gräbern nach Ablauf der Ruhezeit oder bei vorzeitiger Auflösung der Grabstätte
(Abräumen und Entsorgung von Bepflanzungen, Einsäen mit Rasen)
a)
b)
c)
d)
Räumung Sarggrab (pro Grabstelle)
Räumung Urnengrab
Entsorgung Grabstein Sarggrab
Entsorgung Grabstein Urnengrab
200,00 €
70,00 €
75,00 €
35,00 €
(4) Verwaltungsgebühren
a)
b)
c)
d)
Grabmalgenehmigung
40,00 €
Genehmigung Urnenbeisetzung in Erdgrab
50,00 €
Genehmigung vorzeitige Auflösung von Grabstellen50,00 €
Genehmigung Verlängerung Wahlgrabstätten
63,00 €
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
- einstimmig -
- 11 -
11.
Gebühren Wasser/Abwasser für das Jahr 2016
11.1
Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 für das Wasserwerk Leopoldshöhe
BM Herr Schemmel verweist auf die zu diesem TOP verteilte Tischvorlage und die hierzu geführten
Beratungen im Betriebsausschuss Wasser/Abwasser am 07.12.2015.
Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser vom 07.12.2015 stimmt
der Rat der vorgelegten Gebührenkalkulation / Wirtschaftlichkeitsberechnung zu und beschließt die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 für das Wasserwerk Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung.
- einstimmig –
(Die Gebührenkalkulation / Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Jahr 2016 für das Wasserwerk Leopoldshöhe
ist in der beschlossenen Fassung als Anlage 4 Bestandteil dieser Niederschrift.)
11.2
Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe
Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser vom 07.12.2015 stimmt
der Rat der vorgelegten Gebührenkalkulation / Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Abwasseranlage zu und beschließt die als Anlage zu Drucksache 98/2015 vorgelegte Änderungssatzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe.
Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut:
2. Satzung
vom 10. Dezember 2015
zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren
der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013
in der Fassung der Änderung vom 20. Februar 2014
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV
NRW 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S.
666) und der §§ 53c, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 folgende 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013 in der Fassung der Änderung vom 20. Februar 2014 beschlossen:
I.
In § 4 Abs. 7 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt:
„ab Kalenderjahr 2016: 5,02 €“
II.
In § 5 Abs. 5 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt:
„ab Kalenderjahr 2016: 11,60 €“
III.
Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
- einstimmig –
- 12 (Die Gebührenkalkulation / Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Jahr 2016 für die Abwasseranlage Leopoldshöhe ist in der beschlossenen Fassung als Anlage 5 Bestandteil dieser Niederschrift.)
12.
Teileinziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NRW)
Öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstück 34
Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung fasst der Rat folgenden Beschluss:
Das Grundstück Flurstück 34, Flur 1, Gemarkung Asemissen, wird gemäß § 7 Str WG NRW eingezogen und verliert seine Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche.
- einstimmig -
13.
Ausbau der Anlagen "Berkenbruch" und "Kinnheide"
Als Anlieger der Straße „Berkenbruch“ nimmt RM Herr Dove während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP im Zuhörerraum des Sitzungssaales Platz. Vor dem Hintergrund von zwei abwesenden SPD-Ratsmitgliedern und einem befangenen SPD-Ratsmitglied nehmen -zur Wahrung der
grundsätzlichen Mehrheitsverhältnisse im Rat- die CDU-Ratsmitglieder Frau Risy, Herr Schulz und
Herr Wehmeier ebenfalls im Zuhörerraum Platz.
13.1 Beschluss über den Ausbau der Anlagen „Berkenbruch“ und „Kinnheide“ innerhalb
der Grenzen der Außenbereichssatzung
Eingangs zu diesem TOP erläutert BM Herr Schemmel die hierzu gefertigte Vorlage der Verwaltung.
RM Herr Puchert-Blöbaum und RM Herr Hachmeister erklären, dass sie ihrem –unter TOP 13.2 zur
Abstimmung stehenden Antrag- zustimmen werden.
RM Herr Meckelmann erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese dem Rechtsgutachten folgen und daher dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.
Sodann stellt BM Herr Schemmel den Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung:
Der Rat beschließt den Ausbau der Anlagen „Berkenbruch/Kinnheide“ innerhalb der Grenzen der Außenbereichssatzung (Teilfläche der Straße Berkenbruch -Flurstück 389, Flur 5, Gemarkung Bechterdissen- von Norden ab Einmündung in westlicher Richtung bis zum Ende der Sackgasse und in südlicher Richtung Teilfläche der Straße Kinnheide -Flurstück 424, Flur 5, Gemarkung Bechterdissen- bis
zum Ende der Grenze der Außenbereichssatzung).
- 12 Ja-Stimme(n), 16 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) –
Damit ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt.
13.2 Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2015 auf Bildung von zwei Abrechnungabschnitten in der Siedlung "Berkenbruch/Kinnheide"
Entsprechend dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2015 beschließt der Rat im Zusammenhang mit der Kanal- und Straßensanierung im Bereich Berkenbruch die
Straßen Kinnheide und Berkenbruch in zwei getrennte Abrechnungsabschnitte aufzuteilen, die voneinander getrennt abgerechnet werden.
- 16 Ja-Stimme(n), 12 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -
- 13 -
14.
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsbeschluss über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
RM Herr Puchert-Blöbaum informiert darüber, dass der Hochbau- und Planungsausschuss dem vorgelegten Beschlussvorschlag am 17.09.2015 einstimmig gefolgt sei.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgende Beschlüsse:
1. Der Rat beschließt die in der Anlage zu Drucksache 62/2015 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange.
2. Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ wird mit
Text und Begründung als Satzung nach § 10 (1) BauGB beschlossen.
3. Der Satzungsbeschluss für die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ gemäß § 10 (3) BauGB ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekanntzumachen.
- einstimmig -
15.
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken Süd“ im Ortsteil
Greste (nördlich Pansheider Weg)
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsbeschluss über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 04/06 „Birken Süd“
RM Herr Puchert-Blöbaum informiert darüber, dass der Hochbau- und Planungsausschuss dem vorgelegten Beschlussvorschlag am 17.09.2015 einstimmig gefolgt sei.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgende Beschlüsse:
1. Der Rat beschließt die in der Anlage zu Drucksache 64/2015 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange.
2. Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken Süd“ wird mit Text und Begründung als Satzung nach § 10 (1) BauGB beschlossen.
3. Der Satzungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken
Süd“ gemäß § 10 (3) BauGB ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekanntzumachen.
- einstimmig -
16.
Lärmaktionsplanung der Stufe 2
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage 96/2015 zur Kenntnis, wonach
- eine Lärmaktionsplanung für Leopoldshöhe wegen zu geringer Betroffenheit derzeit nicht erforderlich ist,
- 14 -
-
die Verwaltung das Thema von sich aus wieder aufgreift, sofern eine Betroffenheit in der noch folgenden Stufe 3 gegeben ist.
- zur Kenntnis genommen –
17.
Energetische Sanierung der Felix-Fechenbach-Gesamtschule
Beschluss über zusätzliche investive Maßnahmen
hier:
In Bezug auf die Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement am
02.12.2015 begründet RM Herr Meckelmann den Beratungsbedarf seiner Fraktion in dieser Angelegenheit und spricht sich sodann für eine Deckelung des Investitionsvolumens aus. Dieser Vorgehensweise stimmt auch RM Herr Puchert-Blöbaum zu. RM Herr Hachmeister regt an, dass bei der
Installation der Fenster gewährleistet sein solle, dass eventuell zu einem späteren Zeitpunkt kleinere
Klasseneinteilungen möglich seien.
Auf der Grundlage des Beschlusses des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement
vom 02.12.2015 beschließt der Rat, die in der -der Beratung zugrunde liegenden- Kostenschätzung
des Planungsbüros sbp vom 02.12.2015 unter der Position "Energetische Sanierung + Zusatzmaßnahmen" investiven Maßnahmen im Rahmen der energetischen Sanierung der Felix-FechenbachGesamtschule mit der Maßgabe durchzuführen, dass die Gesamtkosten auf einen Betrag von unter 4
Mio. € gedeckelt werden.
- einstimmig –
(Die Kostenschätzung des Planungsbüros sbp vom 02.12.2015 ist als Anlage 6 Bestandteil dieser Niederschrift.)
BM Herr Schemmel bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit im ablaufenden Jahr,
das von besonderen Herausforderungen gekennzeichnet war, und wünscht allen Anwesenden eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2016.
Bürgermeister Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 19.21 Uhr.
Schemmel
(Bürgermeister)
Sunkovsky
(Schriftführerin)