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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
50 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 10.12.2015 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:30 Uhr Ende: 19:21 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister Herr Schemmel SPD: Herr Banze, Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Dove, Herr Dück, Herr Goedeke, Herr Heidemann, Herr Jahn, Herr Kühnel, Frau Lehne, Frau Marondel, Herr Puchert-Blöbaum, Herr Thimm CDU: Herr Daake, Herr Domke, Herr Fiedler, Herr Gräfe, Herr Habicht, Herr Keminer, Herr Meckelmann, Frau Risy, Herr Schmidt, Herr Schulz, Herr Siefert, Herr Siese, Herr Wehmeier B90/Grüne: Frau Bode, Herr Hachmeister, Frau Kampmann, Herr Kantim FDP: Graf von der Schulenburg Verwaltung: Kämmerer Herr Lange, Frau Schillmöller, Frau Sunkovsky Zuhörer: zahlreich Presse: 1 Entschuldigt fehlen die RM Frau Drewes-Meyer und Herr Grünert. Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung verweist BM Herr Schemmel auf die verteilten Tischvorlagen und schlägt vor, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern: TOP 5 Anträge der Fraktionen TOP 5.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2015 hier: Ausschussumbesetzungen TOP 11 Gebühren Wasser/Abwasser für das Jahr 2016 TOP 11.1 Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 für das Wasserwerk Leopoldshöhe Der Rat stimmt dieser Vorgehensweise zu. Demzufolge wird der bisherige TOP 5 zu TOP 5.1, der bisherige TOP 11 zu TOP 11.2. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Stellvertretend für Eltern, deren Kinder die Grundschule Nord besuchen bzw. zukünftig besuchen werden, verliest ein Vater einen Fragenkatalog zur OGS-Situation und bittet BM Herrn Schemmel um Stellungnahme. Nachfolgend bestätigt BM Herr Schemmel, dass der Bedarf an OGS-Plätzen im Sommer 2016 voraussichtlich steigen werde und ein Engpass nicht auszuschließen sei, jedoch –wie im Fach- -2- ausschuss Anfang Dezember erläutert- hierzu keine verbindlichen Bedarfszahlen vorliegen. Er sagt zu, dass dieses Thema lösungsorientiert angepackt werde und lädt die Anwesenden zu den anstehenden Beratungen in den Fachgremien ein. Sobald in dieser Angelegenheit eine verlässliche Perspektive aufgezeigt werden könne, werde die Verwaltung entsprechend informieren, so BM Herr Schemmel abschließend. 2. Anfragen der Ratsmitglieder Bezug nehmend auf die Anfrage von RM Herrn Hachmeister nach dem Sachstand hinsichtlich der Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber erläutert BM Herr Schemmel, dass dies noch nicht abschließend geklärt sei und es noch Nachverhandlungen geben werde. Die Frage, ob es sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele, wird von ihm bejaht. Die Frage von RM Herrn Brinkmann nach dem Vorliegen möglicher Informationen zu einem Ersatzbau für die Festhalle wird von BM Herrn Schemmel verneint. Sodann zeigt sich RM Herr Siese -nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Informationen aus der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 26.11.2015- äußert verwundert über einen Artikel der Tagespresse, in dem der Kämmerer die Finanzierung im Rahmen der energetischen Sanierung der Felix-Fechenbach-Gesamtschule positiv bewerte. Kämmerer Herr Lange entgegnet hierauf, dass die ihm seitens der Presse gestellte Frage lautete, ob die anstehende Finanzierung i.H.v. ca. 4 Mio. € besondere Probleme bereite. Hierauf habe er geantwortet, dass die Finanzierung über Kredite erfolgen müsse. Die Maßnahme sei jedoch im Wirtschaftsplan enthalten, so dass die Finanzierung daher als gesichert angesehen werden könne. Da für Gebäude nur geringe Abschreibungen erbracht werden müssen, sei es wahrscheinlich, dass diese erwirtschaftet werden können, so Kämmerer Herr Lange. Er schließt seine Ausführungen damit, dass seine Aussage des Zeitungsartikels, wonach Vermögen durch Investitionen geschaffen werde, zwingend im Zusammenhang gesehen werden müsse. RM Herr Siese bittet darum, den Fachausschuss über die angesprochene Finanzierung detailliert zu unterrichten. BM Herr Schemmel sagt dies für die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 18.01.2016 zu. 3. Informationen des Bürgermeisters BM Herr Schemmel informiert an dieser Stelle über die nächste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Oerlinghausen am 14. Januar 2016 in Leopoldshöhe; eine Einladung hierzu werde rechtzeitig versandt. 4. Berichte der gemeindlichen Vertreter aus den Verbänden und sonstigen Gremien Ein Bericht über die Gesellschafterversammlung der Kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe am 10.11.2015, ein Bericht über die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe am 12.11.2015, ein Bericht über die Gesellschafterversammlung der Photovoltaik Deponie Dörentrup GmbH am 17.11.2015, ein Bericht über die Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe am 25.11.2015 sowie sind im Ratsinformationssystem als Anlage zum Protokoll zu diesem TOP hinterlegt. 5. Anträge der Fraktionen 5.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 19.11.2015 Ausschussumbesetzungen hier: Eingangs erläutert RM Herr Puchert-Blöbaum, dass entgegen des eingereichten Antrags als direkter Vertreter für Bernd Hoffmann im Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement nicht Kevin Porschen, sondern Jonas Oelrichs benannt werden solle. Unter Berücksichtigung dieser Änderung stimmt der Rat entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 19.11.2015 folgenden Ausschussumbesetzungen zu: -3- Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr: neu: Vertreter: -Vertreter: Porschen, Kevin bisher: Mampe, Björn -- Hochbau- und Planungsausschuss: neu: Vertreter: -Vertreter: Porschen, Kevin Vertreter: Oelrichs, Jonas bisher: Mampe, Björn --- Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport: bisher: neu: Mitglied: Droste, Klaus Nagel, Friedrich-Wilhelm Vertreter (für Rösner, Hans): Tomiak, Wolfgang Droste, Klaus Vertreter: -Bas, Kemal Ausschuss für Bildung und Kultur: neu: Mitglied: Nagel, Friedrich-Wilhelm Vertreter: Töpler, Dennis bisher: Töpler, Dennis Nagel, Friedrich-Wilhelm Betriebsausschuss Wasser/Abwasser: neu: Vertreter (für Schmidt, Manfred): Amelung, Jörg bisher: Leiding, Horst Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement: neu: Mitglied: Tomiak, Wolfgang Vertreter (für Hoffmann, Bernd): Oelrichs, Jonas Vertreter (für Löbner, Jannis): Amelung, Jörg Vertreter: -- bisher: Mampe, Björn Tomiak, Wolfgang Leiding, Horst Amelung, Jörg Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: neu: Vertreter (für Schmidtke, Egon): Porschen, Kevin Vertreter: -- bisher: Mampe, Björn Leiding, Horst - einvernehmlich - 5.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2015 Ausschussumbesetzungen hier: Entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2015 beschließt der Rat folgende Ausschussumbesetzungen: Haupt- und Finanzausschuss: neu: Keminer, Frank bisher: Hohberger, Alexander Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss: neu: Mitglied: Fiedler, Klaus 2. Vertreter: Keminer, Frank bisher: Hohberger, Alexander Fiedler, Klaus Mitglied: Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport: bisher: neu: 4. Vertreter: Keminer, Frank Hohberger, Alexander 14. Vertreter: Hohberger, Alexander Keminer, Frank -4- 18. Vertreter: Meckelmann, Max Pankoke, Gerhard Ausschuss für Bildung und Kultur: neu: Mitglied: Jorczick, Dennis 6. Vertreter: Keminer, Frank 14. Vertreter: Hohberger, Alexander 18. Vertreter: Meckelmann, Max bisher: Keminer, Frank Hohberger, Alexander Jorczick, Dennis Pankoke, Gerhard Betriebsausschuss Wasser/Abwasser: neu: 3. Vertreter: Keminer, Frank 15. Vertreter; Hohberger, Alexander 19. Vertreter: Meckelmann, Max bisher: Hohberger, Alexander Keminer, Frank Pankoke, Gerhard Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement: neu: Mitglied: Keminer, Frank 15. Vertreter: Hohberger, Alexander 19. Vertreter: Meckelmann, Max bisher: Pankoke, Gerhard Keminer, Frank -- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: neu: 5. Vertreter: Keminer, Frank 15. Vertreter: Hohberger, Alexander 18. Vertreter: Meckelmann, Max bisher: Hohberger, Alexander Keminer, Frank Pankoke, Gerhard Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr: neu: Mitglied: Haßenewert, Andreas 13. Vertreter: Keminer, Frank 18. Vertreter: Meckelmann, Max bisher: Keminer, Frank Haßenewert, Andreas Pankoke, Gerhard Hochbau- und Planungsausschuss: neu: Mitglied: Meckelmann, Max 3. Vertreter: Keminer, Frank 15. Vertreter: Hohberger, Alexander bisher: Pankoke, Gerhard Hohberger, Alexander Keminer, Frank - einvernehmlich – Die aktuelle Ausschussbesetzungsliste ist unter www.leopoldshoehe.de /ratsinformationssystem/ hinterlegt. 6. Gründung einer Ostwestfälisch-Lippischen Regiopolregion Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat, der Absichtserklärung der Städte Bielefeld-Herford-Bad Salzuflen zur gemeinsamen Einrichtung einer Ostwestfälisch-Lippischen Regiopolregion mit der Regiopole Bielefeld beizutreten und stimmt dem dazugehörigen Erstentwurf für eine Erklärung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Nachbarstädte in der der Drucksache 72/2015 beigefügten Fassung zu. - einstimmig – (Die Absichtserklärung sowie der Erstentwurf für eine Erklärung der Bürgermeister/innen der Nachbarstädte ist in der beschlossenen Form als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift.) 7. Digitale Gremienarbeit 7.1 Festlegung der Rahmenbedingungen -5- Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 fasst der Rat folgenden Beschluss: (1) Die Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit ist verbindlich von den Mandatsträgern/innen schriftlich zu erklären; die Teilnahme bedingt gleichzeitig den Verzicht auf die Zusendung von Sitzungsunterlagen in Papierform. Die entsprechende Abfrage erfolgt seitens der Verwaltung. (2) Das Ratsinformationssystem SD.Net wird für die Umstellung auf den papierlosen Sitzungsdienst um die Softwarelösung „RICH-Client“ erweitert. (3) Mandatsträger/innen, die verbindlich ihre Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit erklären und somit auf die Zusendung von Sitzungsunterlagen in Papierform verzichten, wird ermöglicht, den „RICH-Client“ auf bereits vorhandenen privaten mobilen Endgeräten (z.B. Laptops, Tablets, Notebooks) zu nutzen. (4) Allen Mandatsträgern/innen, mit Ausnahme der beratenden Mitglieder, die verbindlich ihre Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit erklären und somit auf die Zusendung von Sitzungsunterlagen in Papierform verzichten, jedoch kein privates mobiles Endgerät nutzen möchten oder können, wird kostenlos leihweise ein Tablet „TERRA PAD 1061“ zur Verfügung gestellt. Soll das Gerät nach 36 Monaten in das Eigentum des/der Mandatsträgers/in übergehen, so ist von den Mandatsträgern/Mandatsträgerinnen über diesen Zeitraum hierfür ein monatlicher Betrag in Höhe von 10 € zu entrichten. Die private Nutzung des Geräts ist möglich. (5) Die für die Anschaffung der Tablets benötigten Mittel sind im Haushalt 2016 zu veranschlagen und bereitzustellen. (6) Der Umstieg auf die digitale Gremienarbeit erfolgt unverzüglich nach Verabschiedung des Haushalts 2016. (7) Die Gemeinde Leopoldshöhe übernimmt weder laufende Kosten für Strom oder Mobilfunkverträge, noch für Druck, Papier oder Sonstiges. - 32 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) - 7.2 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat die als Anlage zu Drucksache 90/2015 vorgelegte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Änderung hat folgenden Wortlaut: Änderung vom 10. Dezember 2015 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30. März 1995 in der Fassung der Änderung vom 18. Juli 2013 Artikel 1 § 2 wird folgender Absatz 3 hinzugefügt: (3) Abs. 1 und 2 gelten sowohl für die schriftliche Übersendung als auch die Übersendung in elektronischer Form. Artikel 2 § 29 Abs. 6 erhält folgende Fassung: (6) Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger, die Mitglieder eines Ausschusses sind, können an den nichtöffentlichen Sitzungen auch solcher Ausschüsse teilnehmen, denen sie nicht angehören. Sachkundige Bürger, die zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt worden sind, erhalten von der Arbeit der Ausschüsse, in die sie als stellvertretendes Mitglied gewählt sind, durch Übersendung der Einladungen (einschließlich etwaiger Unterlagen) und Niederschriften Kenntnis. Auf deren Antrag können die Einladungen und Niederschriften auch an eine elektronische Adresse -6- übermittelt werden. Vorlagen für nichtöffentliche Sitzungen werden im geschützten Bereich des Ratsinformationssystems hinterlegt. Der Abruf ist mit einer Zugangskennung möglich. Artikel 3 § 29 Abs. 7 erhält folgende Fassung: (7) In den Ausschüssen ist eine Niederschrift über die Beschlüsse aufzunehmen. Die Niederschrift ist dem Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern zuzuleiten. Die Versendung der Niederschrift erfolgt in der Form der Einladung. Der nichtöffentliche Teil der Niederschrift wird im geschützten Bereich des Ratsinformationssystems hinterlegt. Artikel 4 Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. - 32 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) – 8. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses vom 26.11.2015 fasst der Rat folgenden Beschluss: 1) Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2013 werden festgestellt. 2) Dem Bürgermeister wird uneingeschränkt Entlastung erteilt. 3) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.134.550,38 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen allg. Rücklage in Höhe von 19.185.554,46 € verrechnet. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 16,34 %. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberührt. - einstimmig – BM Herr Schemmel hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt und bedankt sich für das Votum. 9. Abfallentsorgung 9.1 Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2016 Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 19.11.2015 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren in der vorgelegten Fassung (Anlage zu Drucksache 83/2015). - einstimmig – (Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2016 ist in der beschlossenen Form als Anlage 2 Bestandteil dieser Niederschrift.) 9.2 Änderung der Abfallentsorgungssatzung Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 19.11.2015 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat die Änderungssatzung zu der Abfallentsorgungssatzung in der vorgelegten Fassung (Anlage zu Drucksache 85/2015). Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut: -7- Erste Satzung vom 10. Dezember 2015 zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung – Abfallentsorgungssatzung – in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2013 Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, der §§ 8 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21. Juni 1988, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I 2012, S. 212 ff.), des § 7 der GewerbeabfallVerordnung vom 19.06.2002 (BGBl. I. 2002, S. 1938ff.), des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vom 16. März 2005 (BGBl. I. 2005, S. 762), des § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sowie der Satzung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe vom 30.04.2002 (ABl. Reg DT 2002, S. 210) und der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe vom 27.06.2005 in der jeweils zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2015 beschlossen, die Abfallentsorgungssatzung vom 19. Dezember 2013 wie folgt zu ändern: I. § 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung: § 10 Abfallbehälter und Abfallsäcke (2) Für das Einsammeln von Abfällen sind folgende Abfallbehälter zugelassen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. graue Abfallbehälter für Restmüll in den Gefäßgrößen 40, 60, 80, 120 und 240 Liter. grüne Abfallbehälter für Biomüll in den Gefäßgrößen 40, 60, 80, 120 und 240 Liter. Zur Sammlung von Gartenabfällen in der Zeit vom 01.04. bis 30.11. eines jeden Jahres sind auch zusätzliche Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 80 l, 120 l und 240 l als Saisonbiotonne zugelassen. Großbehälter für Restmüll mit 1.100-l-Nutzinhalt. blaue Abfallbehälter für Altpapier in den Gefäßgrößen 120, 240 und 1.100 Liter. Depotcontainer für Alttextilien/-schuhe. gelbe Säcke/Behältnisse für Verkaufsverpackungen aus Leichtstoffen der Dualen Systeme. Depotcontainer für Weiß-, Braun- und Grünglas der Dualen Systeme. II. Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. - einstimmig - 9.3 Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 19.11.2015 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat die Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Anlage zu Drucksache 84/2015). Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut: 2. Satzung vom 10. Dezember 2015 zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2013 in der Fassung der Änderung vom 18. Dezember 2014 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung, des § 5 des Landesabfallgesetzes vom 21. Juni 1988 (GV. NW. S. 250), in der zur Zeit geltenden Fassung, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl.I, 2012, S. 212ff.), und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW. 610), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in sei- -8- ner Sitzung am 10. Dezember 2015 beschlossen die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung vom 19. Dezember 2013 in der zur Zeit geltenden Fassung, wie folgt zu ändern: I. §2 Gebührenbemessung Die Gebühren werden nach der Anzahl und der Größe der Abfallbehälter und nach der Häufigkeit der Entleerung bemessen. Die Gebühren betragen jährlich: a) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 4-wöchentlicher Leerung - 40 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 56,00 € - 60 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 68,00 € - 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 80,00 € - 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 105,00 € - 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 177,00 € b) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 2-wöchentlicher Leerung - 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 139,00 € - 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 187,00 € - 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 331,00 € c) für einen grünen Abfallbehälter für kompostierbare organische Abfälle bei 2-wöchentlicher Leerung - 40 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 20,00 € - 60 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 26,00 € - 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 32,00 € - 80 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne) 24,00 € - 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 45,00 € - 120 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne) 32,00 € - 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 81,00 € - 240 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne) 56,00 € d) für einen Abfallcontainer mit 1.100 l Nutzinhalt - bei 4-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete - bei 2-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete - bei wöchentlicher Leerung mit Behältermiete 811,00 € 1.625,00 € 3.252,00 € e) für die Zustellung/Abholung eines Abfallgefäßes jedes weitere Gefäß 13,00 € 6,50 € f) für einen Abfallsack mit 70 l Nutzinhalt 3,50 € Die Erstausstattung der anschlusspflichtigen Grundstücke mit Abfallbehältern bei Inkrafttreten der Satzung und beim erstmaligen Entstehen der Anschlusspflicht wird kostenlos vorgenommen. In den Gebühren sind neben der Beseitigung von grauem Restabfall und organischen Reststoffen folgende Dienstleistungen (jeweils in haushaltsüblichen Mengen) enthalten: - Sammlung und Verwertung von Altpapier (ohne den 25%igen DSD-Anteil) Abholung / Verwertung / Entsorgung von Sperrgut bis max. 2 cbm pro Jahr Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen Leerung von Straßenpapierkörben Abfallberatung II. Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. - einstimmig - -9- 10. Friedhofsgebühren 10.1 Gebührenkalkulation Friedhofsgebühren Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung und des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Anlage zu Drucksache 60/2015). - einstimmig – (Die Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe ist in der beschlossenen Form als Anlage 3 Bestandteil dieser Niederschrift.) 10.2 Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat die als Anlage zu Drucksache 60/2015 vorgelegte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der Änderung zu § 1 III Abs. 4 Buchstabe d (Genehmigung Verlängerung Wahlgrabstätten: 63,00 €). Die beschlossene Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut: 9. Satzung vom 10. Dezember 2015 zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 18. Dezember 2014 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV.NRW 2013 S. 878), der §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV.NRW. 2011 S. 687) und des § 33 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 14. November 2003 in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung beschlossen: Die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 18. Dezember 2014 wird wie folgt geändert: §1 § 1 Abs. I bis III erhält folgende Fassung: I. Erwerb von Nutzungsrechten (1) Abgabe von Reihengräbern a) für Erwachsene b) für Kinder bis zu 5 Jahren c) für Urnen d) für anonyme Urnen e) Rasenreihengrab f) Urnenrasenreihengrab 1.065,00 € 755,00 € 745,00 € 120,00 € 840,00 € 590,00 € - 10 - (2) Abgabe von Wahlgräbern a) Erdwahlgrab pro Grabstelle b) Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen) c) Rasenwahlgrab (pro Grabstelle) d) Urnenrasenwahlgrab (bis zu 2 Urnen) 1.220,00 € 1.050,00 € 930,00 € 795,00 € (3) Verlängerung von Nutzungsrechten an bestehenden Wahlgräbern je Grabstelle und Jahr a) Wahlgrab 46,00 € b) Rasenwahlgrab 36,00 € c) Urnenwahlgrab 4er 44,00 € d) Urnenrasenwahlgrab 2er 32,00 € II. Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung der a. Trauerhalle b. Leichenhalle (pro Tag) III. 320,00 € 100,00 € Sonstige Gebühren (1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, das Ausschmücken des Grabes, Transport von Kränzen und Grabschmuck zum Grab a) Erdgrab 525,00 € (Rasengräber und Rasenreihengräber für Erwachsene) b) Reihengräber für Kinder bis 5 Jahre 270,00 € c) Urnenbeisetzungen 110,00 € d) Erdgrab 525,00 € (Wahlgräber und Rasenwahlgräber für Erwachsene) e) Umbettung Sarg 840,00 € f) Umbettung Urne 385,00 € (2) Abräumen des Grabes nach der Beisetzung, Entsorgen von Kränzen und Blumenschmuck, Abtragen des Grabhügels, einmaliges Auffüllen mit Pflanzerde a) Erdgrab (Reihengräber und Wahlgräber) b) Urnengräber 90,00 € 50,00 € (3) Räumung von Gräbern nach Ablauf der Ruhezeit oder bei vorzeitiger Auflösung der Grabstätte (Abräumen und Entsorgung von Bepflanzungen, Einsäen mit Rasen) a) b) c) d) Räumung Sarggrab (pro Grabstelle) Räumung Urnengrab Entsorgung Grabstein Sarggrab Entsorgung Grabstein Urnengrab 200,00 € 70,00 € 75,00 € 35,00 € (4) Verwaltungsgebühren a) b) c) d) Grabmalgenehmigung 40,00 € Genehmigung Urnenbeisetzung in Erdgrab 50,00 € Genehmigung vorzeitige Auflösung von Grabstellen50,00 € Genehmigung Verlängerung Wahlgrabstätten 63,00 € § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. - einstimmig - - 11 - 11. Gebühren Wasser/Abwasser für das Jahr 2016 11.1 Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 für das Wasserwerk Leopoldshöhe BM Herr Schemmel verweist auf die zu diesem TOP verteilte Tischvorlage und die hierzu geführten Beratungen im Betriebsausschuss Wasser/Abwasser am 07.12.2015. Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser vom 07.12.2015 stimmt der Rat der vorgelegten Gebührenkalkulation / Wirtschaftlichkeitsberechnung zu und beschließt die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 für das Wasserwerk Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung. - einstimmig – (Die Gebührenkalkulation / Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Jahr 2016 für das Wasserwerk Leopoldshöhe ist in der beschlossenen Fassung als Anlage 4 Bestandteil dieser Niederschrift.) 11.2 Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser vom 07.12.2015 stimmt der Rat der vorgelegten Gebührenkalkulation / Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Abwasseranlage zu und beschließt die als Anlage zu Drucksache 98/2015 vorgelegte Änderungssatzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut: 2. Satzung vom 10. Dezember 2015 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013 in der Fassung der Änderung vom 20. Februar 2014 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666) und der §§ 53c, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 folgende 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013 in der Fassung der Änderung vom 20. Februar 2014 beschlossen: I. In § 4 Abs. 7 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt: „ab Kalenderjahr 2016: 5,02 €“ II. In § 5 Abs. 5 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt: „ab Kalenderjahr 2016: 11,60 €“ III. Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. - einstimmig – - 12 (Die Gebührenkalkulation / Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Jahr 2016 für die Abwasseranlage Leopoldshöhe ist in der beschlossenen Fassung als Anlage 5 Bestandteil dieser Niederschrift.) 12. Teileinziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NRW) Öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstück 34 Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung fasst der Rat folgenden Beschluss: Das Grundstück Flurstück 34, Flur 1, Gemarkung Asemissen, wird gemäß § 7 Str WG NRW eingezogen und verliert seine Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche. - einstimmig - 13. Ausbau der Anlagen "Berkenbruch" und "Kinnheide" Als Anlieger der Straße „Berkenbruch“ nimmt RM Herr Dove während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP im Zuhörerraum des Sitzungssaales Platz. Vor dem Hintergrund von zwei abwesenden SPD-Ratsmitgliedern und einem befangenen SPD-Ratsmitglied nehmen -zur Wahrung der grundsätzlichen Mehrheitsverhältnisse im Rat- die CDU-Ratsmitglieder Frau Risy, Herr Schulz und Herr Wehmeier ebenfalls im Zuhörerraum Platz. 13.1 Beschluss über den Ausbau der Anlagen „Berkenbruch“ und „Kinnheide“ innerhalb der Grenzen der Außenbereichssatzung Eingangs zu diesem TOP erläutert BM Herr Schemmel die hierzu gefertigte Vorlage der Verwaltung. RM Herr Puchert-Blöbaum und RM Herr Hachmeister erklären, dass sie ihrem –unter TOP 13.2 zur Abstimmung stehenden Antrag- zustimmen werden. RM Herr Meckelmann erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese dem Rechtsgutachten folgen und daher dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Sodann stellt BM Herr Schemmel den Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung: Der Rat beschließt den Ausbau der Anlagen „Berkenbruch/Kinnheide“ innerhalb der Grenzen der Außenbereichssatzung (Teilfläche der Straße Berkenbruch -Flurstück 389, Flur 5, Gemarkung Bechterdissen- von Norden ab Einmündung in westlicher Richtung bis zum Ende der Sackgasse und in südlicher Richtung Teilfläche der Straße Kinnheide -Flurstück 424, Flur 5, Gemarkung Bechterdissen- bis zum Ende der Grenze der Außenbereichssatzung). - 12 Ja-Stimme(n), 16 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) – Damit ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt. 13.2 Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2015 auf Bildung von zwei Abrechnungabschnitten in der Siedlung "Berkenbruch/Kinnheide" Entsprechend dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2015 beschließt der Rat im Zusammenhang mit der Kanal- und Straßensanierung im Bereich Berkenbruch die Straßen Kinnheide und Berkenbruch in zwei getrennte Abrechnungsabschnitte aufzuteilen, die voneinander getrennt abgerechnet werden. - 16 Ja-Stimme(n), 12 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) - - 13 - 14. 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ RM Herr Puchert-Blöbaum informiert darüber, dass der Hochbau- und Planungsausschuss dem vorgelegten Beschlussvorschlag am 17.09.2015 einstimmig gefolgt sei. Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Der Rat beschließt die in der Anlage zu Drucksache 62/2015 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. 2. Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ wird mit Text und Begründung als Satzung nach § 10 (1) BauGB beschlossen. 3. Der Satzungsbeschluss für die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ gemäß § 10 (3) BauGB ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekanntzumachen. - einstimmig - 15. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken Süd“ im Ortsteil Greste (nördlich Pansheider Weg) hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken Süd“ RM Herr Puchert-Blöbaum informiert darüber, dass der Hochbau- und Planungsausschuss dem vorgelegten Beschlussvorschlag am 17.09.2015 einstimmig gefolgt sei. Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Der Rat beschließt die in der Anlage zu Drucksache 64/2015 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. 2. Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken Süd“ wird mit Text und Begründung als Satzung nach § 10 (1) BauGB beschlossen. 3. Der Satzungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken Süd“ gemäß § 10 (3) BauGB ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekanntzumachen. - einstimmig - 16. Lärmaktionsplanung der Stufe 2 Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage 96/2015 zur Kenntnis, wonach - eine Lärmaktionsplanung für Leopoldshöhe wegen zu geringer Betroffenheit derzeit nicht erforderlich ist, - 14 - - die Verwaltung das Thema von sich aus wieder aufgreift, sofern eine Betroffenheit in der noch folgenden Stufe 3 gegeben ist. - zur Kenntnis genommen – 17. Energetische Sanierung der Felix-Fechenbach-Gesamtschule Beschluss über zusätzliche investive Maßnahmen hier: In Bezug auf die Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement am 02.12.2015 begründet RM Herr Meckelmann den Beratungsbedarf seiner Fraktion in dieser Angelegenheit und spricht sich sodann für eine Deckelung des Investitionsvolumens aus. Dieser Vorgehensweise stimmt auch RM Herr Puchert-Blöbaum zu. RM Herr Hachmeister regt an, dass bei der Installation der Fenster gewährleistet sein solle, dass eventuell zu einem späteren Zeitpunkt kleinere Klasseneinteilungen möglich seien. Auf der Grundlage des Beschlusses des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement vom 02.12.2015 beschließt der Rat, die in der -der Beratung zugrunde liegenden- Kostenschätzung des Planungsbüros sbp vom 02.12.2015 unter der Position "Energetische Sanierung + Zusatzmaßnahmen" investiven Maßnahmen im Rahmen der energetischen Sanierung der Felix-FechenbachGesamtschule mit der Maßgabe durchzuführen, dass die Gesamtkosten auf einen Betrag von unter 4 Mio. € gedeckelt werden. - einstimmig – (Die Kostenschätzung des Planungsbüros sbp vom 02.12.2015 ist als Anlage 6 Bestandteil dieser Niederschrift.) BM Herr Schemmel bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit im ablaufenden Jahr, das von besonderen Herausforderungen gekennzeichnet war, und wünscht allen Anwesenden eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2016. Bürgermeister Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 19.21 Uhr. Schemmel (Bürgermeister) Sunkovsky (Schriftführerin)