Daten
Kommune
                    Erftstadt
                Größe
                        14 kB
                    Datum
                        25.10.2016
                    Erstellt
                        29.11.16, 15:02
                    Aktualisiert
                        29.11.16, 15:02
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Beschluss
der Sitzung
des Rates am 25.10.2016
8.1
Bilanzielle Betrachtung bzw. Möglichkeiten der Eingliederung der Eigenbetriebe Straßen
und Immobilien in die Kernverwaltung 155/2016 2. Ergänzung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eingliederung des Eigenbetriebes Straßen unverzüglich in die
Wege zu leiten und den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss regelmäßig über den Fortschritt
zu berichten.
Die während des Beratungsprozesses ermittelten Synergien, werden dem Haupt-, Finanz- und
Personalausschuss frühzeitig mitgeteilt.
Die Neubewertung der Schulden und des Vermögens werden hauptsächlich durch die Verwaltung
durchgeführt, soweit dies die personellen Ressourcen zulassen. Spezielle kaufmännische und organisatorische Fragestellungen werden fachlich mit einem Berater abgestimmt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Nach abschließender Eingliederung des Eigenbetriebs Straßen, wird die Verwaltung beauftragt,
die Eingliederung des Eigenbetriebes Immobilien in die Wege zu leiten und dem Haupt-, Finanzund Personalausschuss sofort darüber in Kenntnis zu setzen.
30 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 18 Stimmenthaltung(en)