Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
29.11.16, 15:02
Aktualisiert
29.11.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 25.10.2016
8.1
Bilanzielle Betrachtung bzw. Möglichkeiten der Eingliederung der Eigenbetriebe Straßen
und Immobilien in die Kernverwaltung 155/2016 2. Ergänzung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eingliederung des Eigenbetriebes Straßen unverzüglich in die
Wege zu leiten und den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss regelmäßig über den Fortschritt
zu berichten.
Die während des Beratungsprozesses ermittelten Synergien, werden dem Haupt-, Finanz- und
Personalausschuss frühzeitig mitgeteilt.
Die Neubewertung der Schulden und des Vermögens werden hauptsächlich durch die Verwaltung
durchgeführt, soweit dies die personellen Ressourcen zulassen. Spezielle kaufmännische und organisatorische Fragestellungen werden fachlich mit einem Berater abgestimmt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Nach abschließender Eingliederung des Eigenbetriebs Straßen, wird die Verwaltung beauftragt,
die Eingliederung des Eigenbetriebes Immobilien in die Wege zu leiten und dem Haupt-, Finanzund Personalausschuss sofort darüber in Kenntnis zu setzen.
30 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 18 Stimmenthaltung(en)