Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 7. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 10.12.2015:
11.
Gebühren Wasser/Abwasser für das Jahr 2016
11.2
Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und
Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe
Beschluss::
Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser vom 07.12.2015 stimmt
der Rat der vorgelegten Gebührenkalkulation / Wirtschaftlichkeitsberechnung für die
Abwasseranlage zu und beschließt die als Anlage zu Drucksache 98/2015 vorgelegte
Änderungssatzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der
Gemeinde Leopoldshöhe.
Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut:
2. Satzung
vom 10. Dezember 2015
zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren
der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013
in der Fassung der Änderung vom 20. Februar 2014
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969
(GV NRW 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW.
S. 666) und der §§ 53c, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner
Sitzung am 10. Dezember 2015 folgende 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013 in
der Fassung der Änderung vom 20. Februar 2014 beschlossen:
I.
In § 4 Abs. 7 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt:
„ab Kalenderjahr 2016: 5,02 €“
II.
In § 5 Abs. 5 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt:
„ab Kalenderjahr 2016: 11,60 €“
III.
Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -