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Beschlußtext (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Beschlußtext (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 7. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 10.12.2015: 11. Gebühren Wasser/Abwasser für das Jahr 2016 11.2 Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe Beschluss:: Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser vom 07.12.2015 stimmt der Rat der vorgelegten Gebührenkalkulation / Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Abwasseranlage zu und beschließt die als Anlage zu Drucksache 98/2015 vorgelegte Änderungssatzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut: 2. Satzung vom 10. Dezember 2015 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013 in der Fassung der Änderung vom 20. Februar 2014 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666) und der §§ 53c, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 folgende 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013 in der Fassung der Änderung vom 20. Februar 2014 beschlossen: I. In § 4 Abs. 7 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt: „ab Kalenderjahr 2016: 5,02 €“ II. In § 5 Abs. 5 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt: „ab Kalenderjahr 2016: 11,60 €“ III. Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Beratungsergebnis: - einstimmig -