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Beschlußtext (Digitale Gremienarbeit hier: Festlegung der Rahmenbedingungen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Beschlußtext (Digitale Gremienarbeit 
hier: Festlegung der Rahmenbedingungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 7. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 10.12.2015: 7. Digitale Gremienarbeit 7.1 Festlegung der Rahmenbedingungen Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 fasst der Rat folgenden Beschluss: (1) Die Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit ist verbindlich von den Mandatsträgern/innen schriftlich zu erklären; die Teilnahme bedingt gleichzeitig den Verzicht auf die Zusendung von Sitzungsunterlagen in Papierform. Die entsprechende Abfrage erfolgt seitens der Verwaltung. (2) Das Ratsinformationssystem SD.Net wird für die Umstellung auf den papierlosen Sitzungsdienst um die Softwarelösung „RICH-Client“ erweitert. (3) Mandatsträger/innen, die verbindlich ihre Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit erklären und somit auf die Zusendung von Sitzungsunterlagen in Papierform verzichten, wird ermöglicht, den „RICH-Client“ auf bereits vorhandenen privaten mobilen Endgeräten (z.B. Laptops, Tablets, Notebooks) zu nutzen. (4) Allen Mandatsträgern/innen, mit Ausnahme der beratenden Mitglieder, die verbindlich ihre Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit erklären und somit auf die Zusendung von Sitzungsunterlagen in Papierform verzichten, jedoch kein privates mobiles Endgerät nutzen möchten oder können, wird kostenlos leihweise ein Tablet „TERRA PAD 1061“ zur Verfügung gestellt. Soll das Gerät nach 36 Monaten in das Eigentum des/der Mandatsträgers/in übergehen, so ist von den Mandatsträgern/Mandatsträgerinnen über diesen Zeitraum hierfür ein monatlicher Betrag in Höhe von 10 € zu entrichten. Die private Nutzung des Geräts ist möglich. (5) Die für die Anschaffung der Tablets benötigten Mittel sind im Haushalt 2016 zu veranschlagen und bereitzustellen. (6) Der Umstieg auf die digitale Gremienarbeit erfolgt unverzüglich nach Verabschiedung des Haushalts 2016. (7) Die Gemeinde Leopoldshöhe übernimmt weder laufende Kosten für Strom oder Mobilfunkverträge, noch für Druck, Papier oder Sonstiges. Beratungsergebnis: - 32 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -