Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 7. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 10.12.2015:
7.
Digitale Gremienarbeit
7.1 Festlegung der Rahmenbedingungen
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 fasst der Rat
folgenden Beschluss:
(1) Die Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit ist verbindlich von den Mandatsträgern/innen
schriftlich zu erklären; die Teilnahme bedingt gleichzeitig den Verzicht auf die Zusendung von
Sitzungsunterlagen in Papierform. Die entsprechende Abfrage erfolgt seitens der Verwaltung.
(2) Das Ratsinformationssystem SD.Net wird für die Umstellung auf den papierlosen Sitzungsdienst
um die Softwarelösung „RICH-Client“ erweitert.
(3) Mandatsträger/innen, die verbindlich ihre Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit erklären und
somit auf die Zusendung von Sitzungsunterlagen in Papierform verzichten, wird ermöglicht, den
„RICH-Client“ auf bereits vorhandenen privaten mobilen Endgeräten (z.B. Laptops, Tablets,
Notebooks) zu nutzen.
(4) Allen Mandatsträgern/innen, mit Ausnahme der beratenden Mitglieder, die verbindlich ihre
Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit erklären und somit auf die Zusendung von
Sitzungsunterlagen in Papierform verzichten, jedoch kein privates mobiles Endgerät nutzen
möchten oder können, wird kostenlos leihweise ein Tablet „TERRA PAD 1061“ zur Verfügung
gestellt. Soll das Gerät nach 36 Monaten in das Eigentum des/der Mandatsträgers/in übergehen,
so ist von den Mandatsträgern/Mandatsträgerinnen über diesen Zeitraum hierfür ein monatlicher
Betrag in Höhe von 10 € zu entrichten. Die private Nutzung des Geräts ist möglich.
(5) Die für die Anschaffung der Tablets benötigten Mittel sind im Haushalt 2016 zu veranschlagen und
bereitzustellen.
(6) Der Umstieg auf die digitale Gremienarbeit erfolgt unverzüglich nach Verabschiedung des
Haushalts 2016.
(7) Die Gemeinde Leopoldshöhe übernimmt weder laufende Kosten für Strom oder Mobilfunkverträge,
noch für Druck, Papier oder Sonstiges.
Beratungsergebnis:
- 32 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -