Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Digitale Gremienarbeit hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,4 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Beschlußtext (Digitale Gremienarbeit
hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlußtext (Digitale Gremienarbeit
hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe)

öffnen download melden Dateigröße: 8,4 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 7. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 10.12.2015: 7. Digitale Gremienarbeit 7.2 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat die als Anlage zu Drucksache 90/2015 vorgelegte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Änderung hat folgenden Wortlaut: Änderung vom 10. Dezember 2015 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30. März 1995 in der Fassung der Änderung vom 18. Juli 2013 Artikel 1 § 2 wird folgender Absatz 3 hinzugefügt: (3) Abs. 1 und 2 gelten sowohl für die schriftliche Übersendung als auch die Übersendung in elektronischer Form. Artikel 2 § 29 Abs. 6 erhält folgende Fassung: (6) Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger, die Mitglieder eines Ausschusses sind, können an den nichtöffentlichen Sitzungen auch solcher Ausschüsse teilnehmen, denen sie nicht angehören. Sachkundige Bürger, die zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt worden sind, erhalten von der Arbeit der Ausschüsse, in die sie als stellvertretendes Mitglied gewählt sind, durch Übersendung der Einladungen (einschließlich etwaiger Unterlagen) und Niederschriften Kenntnis. Auf deren Antrag können die Einladungen und Niederschriften auch an eine elektronische Adresse übermittelt werden. Vorlagen für nichtöffentliche Sitzungen werden im geschützten Bereich des Ratsinformationssystems hinterlegt. Der Abruf ist mit einer Zugangskennung möglich. Artikel 3 § 29 Abs. 7 erhält folgende Fassung: (7) In den Ausschüssen ist eine Niederschrift über die Beschlüsse aufzunehmen. Die Niederschrift ist dem Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern zuzuleiten. Die Versendung der Niederschrift erfolgt in der Form der Einladung. Der nichtöffentliche Teil der Niederschrift wird im geschützten Bereich des Ratsinformationssystems hinterlegt. Artikel 4 Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: - 32 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -