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Beschlußtext (Friedhofsgebühren hier: Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,6 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Beschlußtext (Friedhofsgebühren 
hier: Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren) Beschlußtext (Friedhofsgebühren 
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 7. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 10.12.2015: 10. Friedhofsgebühren 10.2 Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat die als Anlage zu Drucksache 60/2015 vorgelegte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der Änderung zu § 1 III Abs. 4 Buchstabe d (Genehmigung Verlängerung Wahlgrabstätten: 63,00 €). Die beschlossene Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut: 9. Satzung vom 10. Dezember 2015 zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 18. Dezember 2014 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV.NRW 2013 S. 878), der §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV.NRW. 2011 S. 687) und des § 33 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 14. November 2003 in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung beschlossen: Die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 18. Dezember 2014 wird wie folgt geändert: §1 § 1 Abs. I bis III erhält folgende Fassung: I. Erwerb von Nutzungsrechten (1) Abgabe von Reihengräbern a) für Erwachsene b) für Kinder bis zu 5 Jahren c) für Urnen d) für anonyme Urnen e) Rasenreihengrab f) Urnenrasenreihengrab 1.065,00 € 755,00 € 745,00 € 120,00 € 840,00 € 590,00 € (2) Abgabe von Wahlgräbern a) Erdwahlgrab pro Grabstelle b) Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen) c) Rasenwahlgrab (pro Grabstelle) d) Urnenrasenwahlgrab (bis zu 2 Urnen) 1.220,00 € 1.050,00 € 930,00 € 795,00 € (3) Verlängerung von Nutzungsrechten an bestehenden Wahlgräbern je Grabstelle und Jahr a) Wahlgrab 46,00 € b) Rasenwahlgrab 36,00 € c) Urnenwahlgrab 4er 44,00 € d) Urnenrasenwahlgrab 2er 32,00 € II. Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung der a. Trauerhalle b. Leichenhalle (pro Tag) III. 320,00 € 100,00 € Sonstige Gebühren (1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, das Ausschmücken des Grabes, Transport von Kränzen und Grabschmuck zum Grab a) Erdgrab 525,00 € (Rasengräber und Rasenreihengräber für Erwachsene) b) Reihengräber für Kinder bis 5 Jahre 270,00 € c) Urnenbeisetzungen 110,00 € d) Erdgrab 525,00 € (Wahlgräber und Rasenwahlgräber für Erwachsene) e) Umbettung Sarg 840,00 € f) Umbettung Urne 385,00 € (2) Abräumen des Grabes nach der Beisetzung, Entsorgen von Kränzen und Blumenschmuck, Abtragen des Grabhügels, einmaliges Auffüllen mit Pflanzerde a) Erdgrab (Reihengräber und Wahlgräber) b) Urnengräber 90,00 € 50,00 € (3) Räumung von Gräbern nach Ablauf der Ruhezeit oder bei vorzeitiger Auflösung der Grabstätte (Abräumen und Entsorgung von Bepflanzungen, Einsäen mit Rasen) a) b) c) d) Räumung Sarggrab (pro Grabstelle) Räumung Urnengrab Entsorgung Grabstein Sarggrab Entsorgung Grabstein Urnengrab 200,00 € 70,00 € 75,00 € 35,00 € (4) Verwaltungsgebühren a) b) c) d) Grabmalgenehmigung 40,00 € Genehmigung Urnenbeisetzung in Erdgrab 50,00 € Genehmigung vorzeitige Auflösung von Grabstellen50,00 € Genehmigung Verlängerung Wahlgrabstätten 63,00 € § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Beratungsergebnis: - einstimmig -