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Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2013 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2013 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 7. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 10.12.2015: 8. Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2013 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses vom 26.11.2015 fasst der Rat folgenden Beschluss: 1) Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2013 werden festgestellt. 2) Dem Bürgermeister wird uneingeschränkt Entlastung erteilt. 3) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.134.550,38 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen allg. Rücklage in Höhe von 19.185.554,46 € verrechnet. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 16,34 %. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberührt. Beratungsergebnis: - einstimmig - BM Herr Schemmel hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt und bedankt sich für das Votum.