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Beschlußtext (Änderung der Abfallentsorgungssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Beschlußtext (Änderung der Abfallentsorgungssatzung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 7. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 10.12.2015: 9. Abfallensorgung 9.2 Änderung der Abfallentsorgungssatzung Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 19.11.2015 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat die Änderungssatzung zu der Abfallentsorgungssatzung in der vorgelegten Fassung (Anlage zu Drucksache 85/2015). Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut: Erste Satzung vom 10. Dezember 2015 zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung – Abfallentsorgungssatzung – in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2013 Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, der §§ 8 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21. Juni 1988, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I 2012, S. 212 ff.), des § 7 der Gewerbeabfall-Verordnung vom 19.06.2002 (BGBl. I. 2002, S. 1938ff.), des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vom 16. März 2005 (BGBl. I. 2005, S. 762), des § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sowie der Satzung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe vom 30.04.2002 (ABl. Reg DT 2002, S. 210) und der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe vom 27.06.2005 in der jeweils zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2015 beschlossen, die Abfallentsorgungssatzung vom 19. Dezember 2013 wie folgt zu ändern: I. § 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung: § 10 Abfallbehälter und Abfallsäcke (2) Für das Einsammeln von Abfällen sind folgende Abfallbehälter zugelassen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. graue Abfallbehälter für Restmüll in den Gefäßgrößen 40, 60, 80, 120 und 240 Liter. grüne Abfallbehälter für Biomüll in den Gefäßgrößen 40, 60, 80, 120 und 240 Liter. Zur Sammlung von Gartenabfällen in der Zeit vom 01.04. bis 30.11. eines jeden Jahres sind auch zusätzliche Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 80 l, 120 l und 240 l als Saisonbiotonne zugelassen. Großbehälter für Restmüll mit 1.100-l-Nutzinhalt. blaue Abfallbehälter für Altpapier in den Gefäßgrößen 120, 240 und 1.100 Liter. Depotcontainer für Alttextilien/-schuhe. gelbe Säcke/Behältnisse für Verkaufsverpackungen aus Leichtstoffen der Dualen Systeme. Depotcontainer für Weiß-, Braun- und Grünglas der Dualen Systeme. II. Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Beratungsergebnis: - einstimmig -