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Beschlußtext (Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Beschlußtext (Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung) Beschlußtext (Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 7. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 10.12.2015: 9. Abfallentsorgung 9.3 Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 19.11.2015 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat die Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Anlage zu Drucksache 84/2015). Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut: 2. Satzung vom 10. Dezember 2015 zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2013 in der Fassung der Änderung vom 18. Dezember 2014 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung, des § 5 des Landesabfallgesetzes vom 21. Juni 1988 (GV. NW. S. 250), in der zur Zeit geltenden Fassung, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl.I, 2012, S. 212ff.), und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW. 610), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 beschlossen die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung vom 19. Dezember 2013 in der zur Zeit geltenden Fassung, wie folgt zu ändern: I. §2 Gebührenbemessung Die Gebühren werden nach der Anzahl und der Größe der Abfallbehälter und nach der Häufigkeit der Entleerung bemessen. Die Gebühren betragen jährlich: a) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 4-wöchentlicher Leerung - 40 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 56,00 € - 60 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 68,00 € - 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 80,00 € - 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 105,00 € - 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 177,00 € b) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 2-wöchentlicher Leerung - 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 139,00 € - 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 187,00 € - 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 331,00 € c) für einen grünen Abfallbehälter für kompostierbare organische Abfälle bei 2-wöchentlicher Leerung - 40 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 20,00 € - 60 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 26,00 € - 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 32,00 € - 80 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne) 24,00 € - 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 45,00 € - 120 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne) 32,00 € - 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm. 81,00 € - 240 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne) 56,00 € d) für einen Abfallcontainer mit 1.100 l Nutzinhalt - bei 4-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete - bei 2-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete - bei wöchentlicher Leerung mit Behältermiete 811,00 € 1.625,00 € 3.252,00 € e) für die Zustellung/Abholung eines Abfallgefäßes jedes weitere Gefäß 13,00 € 6,50 € f) für einen Abfallsack mit 70 l Nutzinhalt 3,50 € Die Erstausstattung der anschlusspflichtigen Grundstücke mit Abfallbehältern bei Inkrafttreten der Satzung und beim erstmaligen Entstehen der Anschlusspflicht wird kostenlos vorgenommen. In den Gebühren sind neben der Beseitigung von grauem Restabfall und organischen Reststoffen folgende Dienstleistungen (jeweils in haushaltsüblichen Mengen) enthalten: - Sammlung und Verwertung von Altpapier (ohne den 25%igen DSD-Anteil) Abholung / Verwertung / Entsorgung von Sperrgut bis max. 2 cbm pro Jahr Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen Leerung von Straßenpapierkörben Abfallberatung II. Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Beratungsergebnis: - einstimmig -