Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 7. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 10.12.2015:
9.
Abfallentsorgung
9.3 Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 19.11.2015 und des
Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2015 beschließt der Rat die Änderungssatzung der
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten
Fassung (Anlage zu Drucksache 84/2015).
Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut:
2. Satzung
vom 10. Dezember 2015
zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung
der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2013
in der Fassung der Änderung vom 18. Dezember 2014
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung, des § 5 des
Landesabfallgesetzes vom 21. Juni 1988 (GV. NW. S. 250), in der zur Zeit geltenden Fassung, des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl.I, 2012, S. 212ff.), und der §§ 2 und
6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW.
S. 712/SGV NW. 610), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in
seiner
Sitzung
am
10.
Dezember
2015
beschlossen
die
Gebührensatzung
zur
Abfallentsorgungssatzung vom 19. Dezember 2013 in der zur Zeit geltenden Fassung, wie folgt zu
ändern:
I.
§2
Gebührenbemessung
Die Gebühren werden nach der Anzahl und der Größe der Abfallbehälter und nach der Häufigkeit der
Entleerung bemessen.
Die Gebühren betragen jährlich:
a) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 4-wöchentlicher Leerung
- 40 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
56,00 €
- 60 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
68,00 €
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
80,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
105,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
177,00 €
b) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 2-wöchentlicher Leerung
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
139,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
187,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
331,00 €
c) für einen grünen Abfallbehälter für kompostierbare organische Abfälle bei 2-wöchentlicher Leerung
- 40 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
20,00 €
- 60 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
26,00 €
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
32,00 €
- 80 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
24,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
45,00 €
- 120 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
32,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßm.
81,00 €
- 240 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
56,00 €
d) für einen Abfallcontainer mit 1.100 l Nutzinhalt
- bei 4-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete
- bei 2-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete
- bei wöchentlicher Leerung mit Behältermiete
811,00 €
1.625,00 €
3.252,00 €
e) für die Zustellung/Abholung eines Abfallgefäßes
jedes weitere Gefäß
13,00 €
6,50 €
f) für einen Abfallsack mit 70 l Nutzinhalt
3,50 €
Die Erstausstattung der anschlusspflichtigen Grundstücke mit Abfallbehältern bei Inkrafttreten der
Satzung und beim erstmaligen Entstehen der Anschlusspflicht wird kostenlos vorgenommen.
In den Gebühren sind neben der Beseitigung von grauem Restabfall und organischen Reststoffen
folgende Dienstleistungen (jeweils in haushaltsüblichen Mengen) enthalten:
-
Sammlung und Verwertung von Altpapier (ohne den 25%igen DSD-Anteil)
Abholung / Verwertung / Entsorgung von Sperrgut bis max. 2 cbm pro Jahr
Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten
Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen
Leerung von Straßenpapierkörben
Abfallberatung
II.
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -