Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
16.09.2015
Erstellt
02.10.15, 21:17
Aktualisiert
02.10.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 5. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020)
am 16.09.2015:
4.
Straßenbaumbestand Schulstraße
hier: Pflasterschäden
Fortsetzung der Beratungen sowie Beschlussfassung
Seitens der CDU-Fraktion wird durch AM Herrn Schulz vorgetragen, dass bei dem Ortstermin
festgestellt werden konnte, dass an zwei Stellen die Gehwegerhebungen durch die Wurzeln gravierend
hoch seien. Insbesondere in der bevorstehenden dunklen Jahreszeit bestehe hierdurch eine große
Gefahr. Diese beiden Bäume müssten entfernt und der Rest des Gehweges an den anderen Stellen
begradigt werden. Es bleibe dann abzuwarten, inwieweit erneute Erhebungen durch die Wurzeln
entstehen, so dass dann ggf. erneut entschieden werden müsse. Die Verkehrssicherheit dürfe hier nicht
vernachlässigt werden.
Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die 2 Bäume an
den besonders betroffenen Stellen zu fällen und der Verwaltung -für künftige vergleichbare Schäden
durch die Wurzeln- bereits jetzt die Zustimmung zur eigenen Entscheidung zu erteilen, ohne weitere
Beteiligung des Ausschusses. AM Frau Marondel verweist hier im Rahmen Ihrer Zuständigkeit als
Senioren- und Behindertenbeauftragten insbesondere auch auf die gehbehinderten Mitbürger.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vertritt die Auffassung, dass es sich nur um leichte Aufhebungen
des Gehweges handeln würde, von denen keine Gefahr ausginge. Der Gehweg an der Hovedisser
Straße sei deutlich schlechter. An der zuerst besichtigten Stelle (vor Hausnummer 26) sollten die
Wurzeln gekappt und der Gehweg durch den Bauhof begradigt werden.
Einzelne Fraktionsmitglieder der SPD und CDU befürworten die Meinung der Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen. Die Bäume würden auch den Lärm abfangen und im Sommer den Schülern Schatten spenden.
Sollte nach einer durchgeführten Wurzelkürzung der Baum absterben, dann könne er immer noch als
letzter Schritt gefällt werden.
AM Herr Meckelmann bittet die Verwaltung, nach der erfolgten in Augenscheinnahme den Sachverhalt
erneut zu beurteilen.
Herr Wehmeier erläutert sodann, dass es zunächst um die beiden vor Ort besichtigten aktuellen
größeren Schadstellen gehen würde (Haus-Nr. 26 und Nr. 20) und sodann um eine Regelung der
weiteren Handhabung bei vergleichbaren Schäden in der Zukunft. Er betont, dass der Baumgutachter
keine Gewähr für eine Standsicherheit der Bäume bei einer Wurzelkappung geben würde. Die
Gemeinde habe die Verkehrssicherungspflicht. Des Weiteren sei es auch ein Schulweg, welcher viel
frequentiert wird. Es handelt sich hier um einen Gehweg, welcher 120 m einwandfrei begehbar ist und
bei dem nicht zu erwarten ist, dass plötzlich eine schadhafte Erhebung auftritt. Der angesprochene
Gehweg der Hovedisser Straße seit insgesamt uneben. Die Rechtsprechung unterscheide hier
besonders zwischen den offensichtlichen und den nicht zu erwartenden Beeinträchtigungen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die zwei Bäume vor
Hausnummer 26 und Hausnummer 20 zu fällen und über weitere Maßnahmen im Ausschuss neu
beraten zu lassen.
Beratungsergebnis:
- 7 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -