Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
18.10.16, 15:03
Aktualisiert
18.10.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschusses Immobilien am 28.09.2016
28
Abschluss eines Überlassungsvertrages bezüglich einer Teilfläche im Jugendzentrum in Erftstadt-Köttingen 353/2016 1. Ergänzung
Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft überlässt dem Verein zur Förderung kultureller Jugendarbeit – Szene 93- vertreten durch den Vorstand, ab dem 01.10.2016 auf die Dauer von
zunächst fünf Jahren die Räumlichkeiten des ehemaligen Kinos im Jugendzentrum Köttingen zur
Förderung der kulturellen Jugendarbeit und zur Durchführung des Projektes „Stadtfernsehen“. Der
Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate
vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.
Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt unentgeltlich. Der Verein hat lediglich die anteiligen
Betriebskosten zu zahlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)