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Beschlusstext (Abschluss eines Überlassungsvertrages bezüglich einer Teilfläche im Jugendzentrum in Erftstadt-Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
18.10.16, 15:03
Aktualisiert
18.10.16, 15:03
Beschlusstext (Abschluss eines Überlassungsvertrages bezüglich einer Teilfläche im Jugendzentrum in Erftstadt-Köttingen)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien am 28.09.2016 28 Abschluss eines Überlassungsvertrages bezüglich einer Teilfläche im Jugendzentrum in Erftstadt-Köttingen 353/2016 1. Ergänzung Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft überlässt dem Verein zur Förderung kultureller Jugendarbeit – Szene 93- vertreten durch den Vorstand, ab dem 01.10.2016 auf die Dauer von zunächst fünf Jahren die Räumlichkeiten des ehemaligen Kinos im Jugendzentrum Köttingen zur Förderung der kulturellen Jugendarbeit und zur Durchführung des Projektes „Stadtfernsehen“. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt unentgeltlich. Der Verein hat lediglich die anteiligen Betriebskosten zu zahlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)