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Beschlusstext (Aufhebung eines Erbbaurechtes in der Gemarkung Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
18.10.16, 15:03
Aktualisiert
18.10.16, 15:03
Beschlusstext (Aufhebung eines Erbbaurechtes in der Gemarkung Erp)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien am 28.09.2016 32 Aufhebung eines Erbbaurechtes in der Gemarkung Erp 442/2016 Die Stadt Erftstadt übt bezüglich des an dem städtischen Grundstück Gemarkung Erp, Flur 5, Flurstück 232, groß 2.306 qm, gemäß Erbbaurechtsvertrag UR.-Nr. 370/1961 vom 02.03.1961 bestehenden Erbbaurechtes das ihr gem. § 8 des Vertrages zustehende Heimfallrecht aus. Das Grundstück des derzeitigen Erbbauberechtigten, der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Erp, geht damit wieder in das Eigentum und die Verfügungsgewalt der Stadt Erftstadt über. Die Zahlung einer Entschädigung für die auf dem Grundstück befindlichen Aufbauten und Einrichtungen ist nach § 9 des Erbbaurechtsvertrages bei Ausübung des Heimfalls ausgeschlossen. Die mit der Ausübung des Heimfalls verbundenen Kosten gehen zu Lasten der St. SebastianusSchützenbruderschaft Erp. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)