Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 08.01.2008
aus der Niederschrift über die 24. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 18.12.2007.
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3.4
144/2007
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der
Benutzungsgebühr
der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen
und Erlass der
20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden
Beschluss:
1. Der Überschuss des Jahres 2005, welcher zum Jahresende noch einen Restbetrag von
etwa 5.500,00 € ausweisen wird, findet Verwendung bei den Gebühren des Jahres 2008.
Dadurch können die kalkulierten Gebühren um 6,40 €/cbm gesenkt werden.
2. Die Gebührenkalkulation ist richtig.
3. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,35 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben
und auf 37,62 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
Die im Haushaltsjahr 2008 festzusetzenden Gebühren betragen 25,95 €/cbm bei der
Entleerung von abflusslosen Gruben und 31,22 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
Außerdem beschließt der Rat die als Anlage beiliegende 20. Änderungssatzung zur Satzung
über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald
vom 16.12.1983.
Beratungsergebnis: