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Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässe- rungsanlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
43 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr 
der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 
20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässe-
rungsanlagen)

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Beschluss Hürtgenwald, den 08.01.2008 aus der Niederschrift über die 24. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 18.12.2007. Top 3.4 144/2007 Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Beschluss: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1. Der Überschuss des Jahres 2005, welcher zum Jahresende noch einen Restbetrag von etwa 5.500,00 € ausweisen wird, findet Verwendung bei den Gebühren des Jahres 2008. Dadurch können die kalkulierten Gebühren um 6,40 €/cbm gesenkt werden. 2. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 3. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,35 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und auf 37,62 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. Die im Haushaltsjahr 2008 festzusetzenden Gebühren betragen 25,95 €/cbm bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 31,22 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. Außerdem beschließt der Rat die als Anlage beiliegende 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.1983. Beratungsergebnis: