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Beschlusstext (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab dem 01.01.2008)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
42 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab dem 01.01.2008)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 08.01.2008 aus der Niederschrift über die 24. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 18.12.2007. Top 3.1 Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab 148/2007 dem 01.01.2008 Beschluss: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1. Die auf der Grundlage von Kosten und Erlösen vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008 ist richtig. 2. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird festgesetzt mit folgenden Werten: a) Grundgebühr 8,00 €/Monat (96,00 € jährlich) b) Arbeitsgebühr bei einem Anschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser 4,12 € c) Arbeitsgebühr bei reinem Schmutzwasseranschluss 2,90 €/cbm Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt die als Anlage beiliegende Satzung zur 19. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.11.1982. Außerdem wird der Bürgermeister beauftragt, Angebote für ein Gutachten zur Ermittlung des Straßenentwässerungsanteiles einzuholen und einem politischen Gremium zur Beratung vorzustellen. Hierbei ist über den Umfang des Auftrages sowie über die möglichen Datengrundlagen für die Überprüfung einer gesplitteten Abwassergebühr zu entscheiden. Beratungsergebnis: