Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
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Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 08.01.2008
aus der Niederschrift über die 24. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 18.12.2007.
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3.1
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab 148/2007
dem 01.01.2008
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden
Beschluss:
1. Die auf der Grundlage von Kosten und Erlösen vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung
für
das Jahr 2008 ist richtig.
2. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird festgesetzt mit folgenden Werten:
a) Grundgebühr 8,00 €/Monat (96,00 € jährlich)
b) Arbeitsgebühr bei einem Anschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser 4,12 €
c) Arbeitsgebühr bei reinem Schmutzwasseranschluss 2,90 €/cbm
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt die als Anlage beiliegende Satzung zur 19.
Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald
vom 22.11.1982.
Außerdem wird der Bürgermeister beauftragt, Angebote für ein Gutachten zur Ermittlung des
Straßenentwässerungsanteiles einzuholen und einem politischen Gremium zur Beratung
vorzustellen. Hierbei ist über den Umfang des Auftrages sowie über die möglichen
Datengrundlagen für die Überprüfung einer gesplitteten Abwassergebühr zu entscheiden.
Beratungsergebnis: