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Beschlusstext (Teil-Löschung aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, Baudenkmal mit der lfd. DL-Nr. 351; Heidebroichstraße 36, Gemarkung Liblar, Flur 14, Flurstück 44 hier: Rückwärtiger Erweiterungsbau und Verbindungsflur (Anbauten aus dem Jahr 1929))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
17.03.17, 15:01
Aktualisiert
17.03.17, 15:01
Beschlusstext (Teil-Löschung aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, Baudenkmal mit der lfd. DL-Nr. 351;
Heidebroichstraße 36, Gemarkung Liblar, Flur 14, Flurstück 44
hier: Rückwärtiger Erweiterungsbau und Verbindungsflur (Anbauten aus dem Jahr 1929))

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 31.01.2017 11 Teil-Löschung aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, Baudenkmal mit der lfd. DL-Nr. 351; Heidebroichstraße 36, Gemarkung Liblar, Flur 14, Flurstück 44 hier: Rückwärtiger Erweiterungsbau und Verbindungsflur (Anbauten aus dem Jahr 1929) 622/2016 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Teil-Löschung des Baudenkmals mit der lfd. DL-Nr. 351, Heidebroichstraße 36, Gemarkung Liblar, Flur 14, Flurstück 44. Der rückwärtige Erweiterungsbau und der Verbindungsflur (Anbauten aus dem Jahr 1929) werden von Amts wegen aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, lfd. DL-Nr. 351, gelöscht. Die V622/2016 wird durch den Ausschuss für Stadtentwickllung- u. Wirtschaftsförderung beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)