Daten
Kommune
Hürtgenwald
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44 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 08.01.2008
aus der Niederschrift über die 24. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 18.12.2007.
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3.3
Abfallbeseitigung:
143/2007
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die BioTonne für das
Haushaltsjahr 2008
b) 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die
Abfallbeseitigung in der
Gemeinde Hürtgenwald
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden
Beschluss:
1. Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2008 für
a) die Restmüllgefäße und
b) die Bio-Tonne sind richtig.
2. Die Jahresgebühren betragen für das Haushaltsjahr 2008 beim
a) Restmüllgefäß
1.
60-l-Gefäß 137,40 €
2.
120-l-Gefäß 228,84 €
3.
240-l-Gefäß 411,60 €
4. 1.100-l-Gefäß 1.671,12 € (14tägige Entleerung) und
1.100-l-Gefäß 843,24 € (monatliche Entleerung).
b) Biomüllgefäß
a)
b)
120-l-Gefäß 94,08 €
240-l-Gefäß 152,72 €
3. Die gebührenrelevaten Entgelte für die Anlieferung von Grünabfällen an gemeindlichen
Containern betragen 3,00 € bzw. 20,00 € bei der Sperrmüllabfuhr.
4. Die 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der
Gemeinde Hürtgenwald wird laut Anlage beschlossen.
Beratungsergebnis: