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Beschlusstext (Abfallbeseitigung: a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Bio-Tonne für das Haushaltsjahr 2008 b) 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
44 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Abfallbeseitigung:

a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Bio-Tonne für das
    Haushaltsjahr 2008

b) 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der  
    Gemeinde Hürtgenwald)

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Beschluss Hürtgenwald, den 08.01.2008 aus der Niederschrift über die 24. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 18.12.2007. Top 3.3 Abfallbeseitigung: 143/2007 a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die BioTonne für das Haushaltsjahr 2008 b) 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Hürtgenwald Beschluss: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1. Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2008 für a) die Restmüllgefäße und b) die Bio-Tonne sind richtig. 2. Die Jahresgebühren betragen für das Haushaltsjahr 2008 beim a) Restmüllgefäß 1. 60-l-Gefäß 137,40 € 2. 120-l-Gefäß 228,84 € 3. 240-l-Gefäß 411,60 € 4. 1.100-l-Gefäß 1.671,12 € (14tägige Entleerung) und 1.100-l-Gefäß 843,24 € (monatliche Entleerung). b) Biomüllgefäß a) b) 120-l-Gefäß 94,08 € 240-l-Gefäß 152,72 € 3. Die gebührenrelevaten Entgelte für die Anlieferung von Grünabfällen an gemeindlichen Containern betragen 3,00 € bzw. 20,00 € bei der Sperrmüllabfuhr. 4. Die 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird laut Anlage beschlossen. Beratungsergebnis: