Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
38 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 16.02.2009
aus der Niederschrift über die 31. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 05.02.2009.
Top
4.8
Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;
hier: Bestätigung einer dringlichen Entscheidung im Sinne von § 60
Abs. 1 Satz 1 GO
24/2009
Beschluss:
Der Rat bestätigt die am 22.01.2009 unter TOP 4 getroffene Dringlichkeitsentscheidung
hinsichtlich der Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Hürtgenwald vom 22.11.1982. Danach werden für das Niederschlagswasser folgende
Vorausleistungen erhoben:
a) bei einer versiegelten Fläche von 1 qm bis 399 qm
b) bei einer versiegelten Fläche von 400 qm bis 799 qm
c) bei einer versiegelten Fläche von über 800 qm
Beratungsergebnis:
140,00 €,
305,00 €,
1.160,00 €.