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Beschlusstext (Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; hier: Bestätigung einer dringlichen Entscheidung im Sinne von § 60 Abs. 1 Satz 1 GO)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
38 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;
hier: Bestätigung einer dringlichen Entscheidung im Sinne von § 60 Abs. 1 Satz 1 GO)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 16.02.2009 aus der Niederschrift über die 31. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 05.02.2009. Top 4.8 Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; hier: Bestätigung einer dringlichen Entscheidung im Sinne von § 60 Abs. 1 Satz 1 GO 24/2009 Beschluss: Der Rat bestätigt die am 22.01.2009 unter TOP 4 getroffene Dringlichkeitsentscheidung hinsichtlich der Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.11.1982. Danach werden für das Niederschlagswasser folgende Vorausleistungen erhoben: a) bei einer versiegelten Fläche von 1 qm bis 399 qm b) bei einer versiegelten Fläche von 400 qm bis 799 qm c) bei einer versiegelten Fläche von über 800 qm Beratungsergebnis: 140,00 €, 305,00 €, 1.160,00 €.