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Beschlusstext (Textbebauungsplan Hürtgenwald 2007 (Übertragung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW (BauO NW); hier: a) Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen sowie b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
11 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Textbebauungsplan Hürtgenwald 2007
(Übertragung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW (BauO NW);
hier: a) Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 
             Baugesetzbuch (BauGB) und im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 
             Abs. 2  BauGB eingegangenen Anregungen sowie
         b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 27.05.2008 aus der Niederschrift über die 26. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 17.04.2008. Top 7.3 47/2008 Textbebauungsplan Hürtgenwald 2007 (Übertragung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW (BauO NW); hier: a) Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen sowie b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Gemeinderat den Textbebauungsplan Hürtgenwald 2007 ((Übertragung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW (BauO NW) in seiner Fassung nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Abstimmung über die eingegangenen Anregungen als Satzung und tritt der Begründung vollinhaltlich bei. Beratungsergebnis: