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Beschlusstext (Verpflichtung der Beisitzer/innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
7,8 kB
Datum
25.04.2013
Erstellt
02.05.13, 15:42
Aktualisiert
02.05.13, 15:42
Beschlusstext (Verpflichtung der Beisitzer/innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 02.05.2013 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Wahlausschusses vom Donnerstag, den 25.04.2013 um 18:00 Uhr im West-Devon-Room, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 4. Verpflichtung der Beisitzer/innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit Herr Markus Schulze, Herr Peter Nep und Frau Dr. Stefanie de Lange werden gemäß § 6 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung durch den Vorsitzenden des Wahlausschusses, Herrn Bürgermeister Hans-Peter Haupt, zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet.