Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
18.07.17, 15:06
Aktualisiert
18.07.17, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 27.06.2017
34
Fortführung der Sozialen Arbeit an Schulen 221/2017
1. Die Auflistungen der Tätigkeiten der Schulsozialarbeiterinnen werden dankend zur
Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt, die im Rahmen des Landesprograms „Soziale Arbeit an Schulen“ befristet bis zum 31.12.2017 eingesetzte Schulsozialarbeit
(zwei Stellen S 11b TVöD) unbefristet fortzuführen.
3. Die Forderungen nach Landes- und/oder Bundesfinanzierung sind mit Nachdruck
fortzusetzen. Für den Fall, dass das Land und/oder der Bund die Finanzierung der
Schulsozialarbeit ab 01.01.2019 nicht beschließen bzw. keine zeitnahe Entscheidung herbeiführen oder der Kreis sich dann aus der Mitfinanzierung zurückzieht,
beschließt der Rat der Stadt Erftstadt, dass die für eine Fortführung der Schulsozialarbeit notwendigen Personal- und Sachkosten ab 01.01.2019 aus kommunalen
Mitteln finanziert werden. Die entsprechenden Veranschlagungen sind im Haushaltsplan 2019 ff. vorzunehmen.
4. Die unbefristete Einrichtung zweier Stellen der EG S 11b wird im Stellenplan 2017
beschlossen.
5. Für die Besetzung der im Stellenplan unbefristet zu schaffenden Stellen wird bereits
jetzt die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
16 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)