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Beschlusstext (Fortführung der Sozialen Arbeit an Schulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
18.07.17, 15:06
Aktualisiert
18.07.17, 15:06
Beschlusstext (Fortführung der Sozialen Arbeit an Schulen)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 27.06.2017 34 Fortführung der Sozialen Arbeit an Schulen 221/2017 1. Die Auflistungen der Tätigkeiten der Schulsozialarbeiterinnen werden dankend zur Kenntnis genommen. 2. Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt, die im Rahmen des Landesprograms „Soziale Arbeit an Schulen“ befristet bis zum 31.12.2017 eingesetzte Schulsozialarbeit (zwei Stellen S 11b TVöD) unbefristet fortzuführen. 3. Die Forderungen nach Landes- und/oder Bundesfinanzierung sind mit Nachdruck fortzusetzen. Für den Fall, dass das Land und/oder der Bund die Finanzierung der Schulsozialarbeit ab 01.01.2019 nicht beschließen bzw. keine zeitnahe Entscheidung herbeiführen oder der Kreis sich dann aus der Mitfinanzierung zurückzieht, beschließt der Rat der Stadt Erftstadt, dass die für eine Fortführung der Schulsozialarbeit notwendigen Personal- und Sachkosten ab 01.01.2019 aus kommunalen Mitteln finanziert werden. Die entsprechenden Veranschlagungen sind im Haushaltsplan 2019 ff. vorzunehmen. 4. Die unbefristete Einrichtung zweier Stellen der EG S 11b wird im Stellenplan 2017 beschlossen. 5. Für die Besetzung der im Stellenplan unbefristet zu schaffenden Stellen wird bereits jetzt die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. 16 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)