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Beschlusstext (Vorstellung der Ergebnisse des beauftragten externen Büros GM Architekten Ramseger / Kuchem hier: Erstellung der Leistungsphasen 1 + 2 für die Sanierung der "Fünffachturnhalle")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
08.03.14, 06:10
Aktualisiert
08.03.14, 06:10
Beschlusstext (Vorstellung der Ergebnisse des beauftragten externen Büros GM Architekten Ramseger / Kuchem 
hier: Erstellung der Leistungsphasen 1 + 2 für die Sanierung der "Fünffachturnhalle")

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Stadt Wesseling Wesseling, den 07.03.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom Donnerstag, den 30.01.2014 um 19:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Vorstellung der Ergebnisse des beauftragten externen Büros GM Architekten Ramseger / Kuchem hier: Erstellung der Leistungsphasen 1 + 2 für die Sanierung der "Fünffachturnhalle" Nach eingehender Diskussion empfiehlt der Ausschuss zu TOP 5 und 6 dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Zur Sicherstellung des Sportangebotes –- vorbehaltlich der Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan in Höhe 1.000.000 € für 2014 und einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.380.000 € für 2015 ― die Umsetzung des Bauabschnittes 1, der vorgelegten Grundinstandsetzungskonzeption, mit folgenden Eckpunkten: a) b) c) d) e) f) g) Nach Maßgabe der SBauVO Teil 1, Versammlungsstätten (ehem. Versammlungsstättenverordnung) mit Nutzerbegrenzung Neubau des Daches zu einem Flachdach mit Gefälledämmung Ertüchtigung der technischen Ausrüstung (u.a. Alarmierungsanlage, Amokprävention, etc.) Herstellung der Grundbarrierefreiheit (ohne Aufzug), mit zwei behindertengerechten WC-Anlagen und Umkleideräume Die Erneuerung des Prallschutzes und des Hallenbodens Ausleuchtung der Halle in LED-Technik Den Einbau von Wandfensteröffnungen 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der heute vorgestellten Sanierungskonzeption unter Berücksichtigung von 1.) eine Bauzeiten- und Bauablaufplanung und die Ausführungsplanung zu erstellen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der heute vorgestellten Sanierungskonzeption etwaige finanzielle Förderungsmöglichkeiten aufzuzeigen und zur nächsten Sitzung vorzulegen. Einstimmig, 0 Enthaltungen