Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
18.07.17, 15:06
Aktualisiert
18.07.17, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 27.06.2017
31
Erhalt Substanzwert Stadtwerke Erftstadt
66/2017 2. Ergänzung
1. Das Gutachten der Fa. Rödl und Partner wird zur Kenntnis genommen und auf eine mögliche Umsetzung durch die Stadtwerke diskutiert.
2. Ab dem Jahr 2017 wird die Eigenkapitalverzinsung Abwasser nicht mehr durch die Stadtwerke über die Gewinn- und Verlustrechnung verbucht, sondern über einen Gewinnverwendungsbeschluss im Jahresabschluss ausgezahlt.
3. Zukünftig werden bei der Kalkulation der Gebühren und Entgelte kalkulatorische Werte
gem. Gutachten angewandt. Im Jahresabschluss findet weiterhin eine Abschreibung gem.
HGB statt. Die Mehrerträge werden zur Schuldentilgung im Eigenbetrieb Stadtwerke eingesetzt.
4. Der ausgelaufene Konzessionsvertrag wird verwaltungsintern überprüft und gesondert behandelt.
5.
Die Vorlage wird zur weiteren Beratung in den Betriebsausschuss Stadtwerke verwiesen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)