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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsstraße "Zum Steinbruch" von der L 11 bis zur Rinnebachstraße im Ortsteil Kleinhau)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
37 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsstraße "Zum Steinbruch" von der L 11 bis zur Rinnebachstraße im Ortsteil Kleinhau)

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Beschluss Hürtgenwald, den 23.08.2007 aus der Niederschrift über die 21. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 19.06.2007. Top 5. Widmung der Erschließungsstraße "Zum Steinbruch" von der L 11 bis 57/2007 zur Rinnebachstraße im Ortsteil Kleinhau Beschluss: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Erschließungsanlage „Zum Steinbruch“ im Ortsteil Kleinhau von der L 11 bis zur Rinnebachstraße wird mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NW) gewidmet. Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt. Beratungsergebnis: