Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
88 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
04.04.14, 06:10
Aktualisiert
04.04.14, 06:10
Beschlusstext (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 03.04.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 36. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 11.02.2014 um 18:05 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass Vorlagennummer: 13/2014 Sodann lässt Herr Bürgermeister Haupt über die Vorlage als weitergehenden Beschluss abstimmen. Nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) wird von der Stadt Wesseling als örtliche Ordnungsbehörde, gemäß Beschluss des Rates der Stadt Wesseling vom 11. Februar 2014, für das Gebiet der Stadt Wesseling folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: §1 Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein:    11.05.2014 06.07.2014 30.11.2014 Kirmes „Wesselinger Mai“ Wesselinger Stadtfest Wesselinger Weihnachtsmarkt §2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen außerhalb der in § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Nach § 13 Abs. 2 LÖG NRW kann die Ordnungswidrigkeit in den Fällen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis fünftausend Euro und in den Fällen des § 13 Abs. 1 Nr. 2 LÖG NRW bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden. §3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass der Stadt Wesseling vom 19.03.2013 außer Kraft. 21 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 2 EnthaltungenEine Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat sich somit erübrigt.