Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
25.04.14, 06:10
Aktualisiert
25.04.14, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 24.04.2014
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 38. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 08.04.2014 um 18:30 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
11.
Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg"
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 43/2014
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird
beschlossen:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen
zur Information/Beteiligung gem. § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch und zur öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
(Beschlussvorlage 43/2014, Abwägungstabelle Liste 1 und 2) entsprechend § 1 Abs. 7
Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in der vorgenannten Beschlussvorlage zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“ mit
textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB
i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden
Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F.
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung)
vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gem. § 9 Abs. 6 Baugesetzbuch beigefügte Begründung wird
zur Kenntnis genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen