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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
25.04.14, 06:10
Aktualisiert
25.04.14, 06:10
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg"
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 24.04.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 38. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 08.04.2014 um 18:30 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 11. Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Vorlagennummer: 43/2014 Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur Information/Beteiligung gem. § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 43/2014, Abwägungstabelle Liste 1 und 2) entsprechend § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der vorgenannten Beschlussvorlage zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gem. § 9 Abs. 6 Baugesetzbuch beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Einstimmig, 0 Enthaltungen