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Beschlusstext (:gesamtperspektive Wesseling Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes Verknüpfung der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße/Bahnhofstraße durch eine ebenerdige Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und der Stadtbahntrasse hier: - Sachstandsbericht - Einleitung des Plangenehmigungsverfahrens gemäß §§ 18 ff AEG)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
25.04.14, 06:10
Aktualisiert
25.04.14, 06:10
Beschlusstext (:gesamtperspektive Wesseling
Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes 

Verknüpfung der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße/Bahnhofstraße durch eine 
ebenerdige Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und der Stadtbahntrasse
hier: - Sachstandsbericht
        - Einleitung des Plangenehmigungsverfahrens gemäß §§ 18 ff AEG)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 24.04.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 38. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 08.04.2014 um 18:30 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. :gesamtperspektive Wesseling Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes Verknüpfung der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße/Bahnhofstraße durch eine ebenerdige Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und der Stadtbahntrasse hier: - Sachstandsbericht - Einleitung des Plangenehmigungsverfahrens gemäß §§ 18 ff AEG Vorlagennummer: 33/2014 Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling nimmt den Sachstandsbericht zur Verknüpfung der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße/Bahnhofstraße durch eine ebenerdige Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und der Stadtbahntrasse zur Kenntnis. 2. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Plangenehmigungsantrag nach §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu erarbeiten und diesen Antrag über die Häfenund Güterverkehr Köln AG bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Einstimmig, 0 Enthaltungen