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Beschlusstext (Entwicklung und Zuschüsse der städt. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Jahr 2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
97 kB
Datum
07.05.2014
Erstellt
23.05.14, 06:09
Aktualisiert
23.05.14, 06:09
Beschlusstext (Entwicklung und Zuschüsse der städt. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Jahr 2014) Beschlusstext (Entwicklung und Zuschüsse der städt. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Jahr 2014)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 22.05.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 07.05.2014 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Entwicklung und Zuschüsse der städt. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Jahr 2014 Vorlagennummer: 77/2014 Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2014 a.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): Tag b.) Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): c.) Bildungsmaßnahmen d.) Ferien- und Freizeitmaßnahmen: e.) Fahrten in die Partnerstädte: f.) Sonderzuschüsse: 5,00 € p.P. pro 3,00 € s.o. 2,50 € s.o. 2,50 € s.o. 4,00 € s.o. 7,00 € s.o. Allgemeine Förderrichtlinien 2014  Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.  Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.  Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre  Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre  Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre  Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.  Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:  Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten  Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben  Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art  Veranstaltungen parteipolitischer Art  Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter  Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse  Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)  Teilnehmer mit einer Behinderung  Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug  Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 13.000 € aus den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Auf Anfrage von Herrn Latak wird mitgeteilt, dass auf der Haushaltsstelle 23.900,00 Euro für 2014 zur Verfügung stehen. Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.05.2014 Seite 2