Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
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Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 23.08.2007
Beschluss
aus der Niederschrift über die 11. 16.
Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 01.03.2007.
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3.2
Festlegung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse für Vereinsheime
pp.
26/2007
Beschluss:
Auf Empfehlung des Ausschussses für Jugend, Kultur und Vereine beschließt der Rat, die
Bewirtschaftungskostenzuschüsse für das Jahr 2007 wie folgt festzusetzen:
Die bisherige Zuschussregelung wird zunächst beibehalten. Die Höhe des Zuschussbetrages
wird auf 24.100,00 € festgesetzt. Die einzelne Verteilung ergibt sich wie folgt:
Objekt
Nutzer
Schützenheim Hürtgen
Bürgerhaus Brandenberg
St. Kreuz Schützenbruderschaft
Betreibergesellschaft
Brandenberg
Schützenheim SC Alemannia Straß
Sport- und
Straß
Schützenheim Vossenack
Dorfgemeinschaftshaus
(Saal) Vossenack
Clubheim BSV Gey inkl.
Gerätehaus und Sportplatz
Gey
Dorfgemeinschaftshaus
Großhau
Sportheim Bergstein
Tennisheim Gey
Sportheim Hürtgen
Sportund
Tennisheim
Vossenack
Schützenräume
(Sparkasse)
Forum „Berinsteyn“
Betrag
Bürgerhaus
St. Josef Schützenbruderschaft Vossenack
Pfadfinderschaft St. Georg
- Stamm Vossenack Vereins- und Dorfgemeinschaft Vossenack
900,00 €
1.200,00 €
3.100,00 €
gesamt 2.500,00 €
1.000,00 €
BSV Gey
1.500,00 €
St. Hubertus Schützenbruderschaft Großhau
2.000,00 €
SG Germania Burgwart
Tennisclub Gey
FC Grenzwacht Hürtgen
FC Germania Vossenack
Tennisclub Vossenack
2.900,00 €
1.700,00 €
2.100,00 €
Gey St. Hubertus Schützenbruderschaft Gey
Karnevalsgesellschaft „Löstige vom Bierkeller“
Musikverein „Rheinklänge“ Gey
gesamt 2.500,00 €
700,00 €
1.400,00 €
(bei nachgewiesenem
Bedarf zusätzl. maximal
600,00 €)
Außerdem beauftragt der Rat auf Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Kultur und
Vereine die Verwaltung, einen detaillierten Fragekatalog hinsichtlich der Kosten und der
Einnahmen der einzelnen Objekte zu erstellen und diesen den Betreibern zuzuleiten. Mit den
hierauf basierenden Ergebnissen soll eine grundsätzliche Beratung über den Fortbestand
der bisherigen Zuschussregelung vor dem Sommerferien des Jahres 2007 geführt werden.
Die Auszahlung des Zuschussbetrages für die Vereins- und Dorfgemeinschaft Vossenack für
das Objekt Dorfgemeinschaftshaus (Saal) Vossenack erfolgt erst dann, wenn seitens des
Vereins alle geforderten Unterlagen zum Objekt vorliegen.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 01.03.2007
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