Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wesseling vom 16. November 1992)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
19.12.13, 06:23
Aktualisiert
19.12.13, 06:23
Beschlusstext (3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wesseling vom 16. November 1992)

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 18.12.2013 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 26.11.2013 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5. 3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wesseling vom 16. November 1992 Vorlagennummer: 144/2013 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Aufgrund des § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV NW S.528/SGV NW 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 (GV NW S. 1115), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am ______ folgende 3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wesseling vom 16. November 1992 (Amtsblatt der Stadt Wesseling 1992, S. 94) beschlossen: Artikel I §4 Tiere In § 4 Abs. 3 Buchstabe d) wird die Formulierung „Degussa-Hüls AG“ durch die Formulierung „Evonik Degussa GmbH“ und die Formulierung „DEA Mineraloel AG“ durch die Formulierung „Shell Deutschland Oil GmbH“ ersetzt. In § 4 Abs. 3 wird folgender Buchstabe e) angefügt: Grünanlage „Landschaftspark Eichholz“ Artikel II Diese Verordnung tritt eine Woche nach Verkündung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)