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Beschlusstext (Feststellung der Gültigkeit von Wahlen a) Wahl des Bürgermeisters der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014 b) Wahl des Rates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014 c) Wahl des Integrationsrates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014 d) Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014 e) Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Wesseling vom 15. Juni 2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
09.12.14, 17:08
Aktualisiert
09.12.14, 17:08
Beschlusstext (Feststellung der Gültigkeit von Wahlen
a) Wahl des Bürgermeisters der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014
b) Wahl des Rates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014
c) Wahl des Integrationsrates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014
d) Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014
e) Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Wesseling vom 15. Juni 2014)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 09.12.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 28.10.2014 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Feststellung der Gültigkeit von Wahlen a) Wahl des Bürgermeisters der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014 b) Wahl des Rates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014 c) Wahl des Integrationsrates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014 d) Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014 e) Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Wesseling vom 15. Juni 2014 Vorlagennummer: 134/2014 Auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses wird beschlossen: Der Rat weist die Einsprüche von Herrn Günter Heinen vom 25. Juni 2014 gegen die Wahl eines Stadtverordneten und vom 10. Juli 2014 gegen die Gültigkeit der Seniorenbeiratswahl zurück. Der Rat stellt fest, dass hinsichtlich - der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014, - der Wahl des Rates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014, - der Wahl des Integrationsrates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014, - der Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014 und - der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Wesseling vom 15. Juni 2014 keiner der in § 40 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) genannten Fälle der Ungültigkeit vorliegt. Der Rat erklärt - die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014, - die Wahl des Rates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014, - die Wahl des Integrationsrates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014, - die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling vom 25. Mai 2014 und - die Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Wesseling vom 15. Juni 2014 für gültig. Einstimmig, 0 Enthaltungen