Daten
Kommune
Wesseling
Größe
94 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
09.12.14, 17:08
Aktualisiert
09.12.14, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 09.12.2014
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 3. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 28.10.2014 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
11.
Ausschreibung / Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten
Vorlagennummer: 176/2014
Hiernach wird - unter Einbeziehung der von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
beantragten Änderungen im Ausschreibungstext - beschlossen:
Die Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten zum nächstmöglichen Zeitpunkt
wird mit folgender Textfassung ausgeschrieben:
„Die Stadt Wesseling (35.500 Einwohner) ist ein modernes Industrie- und
Dienstleistungszentrum sowie ein bedeutender Wirtschaftsstandort in der Region KölnBonn.
Bei der Stadt Wesseling ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines
Beigeordneten
zu besetzen.
Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16
BBesG. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen
Vorschriften gezahlt. Die/Der Beigeordnete soll einen Geschäftskreis (Dezernat) nach
Maßgabe der vom Rat der Stadt hierzu getroffenen Entscheidungen erhalten.
Vorgesehen ist die Zuordnung der Bereiche
Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Schulen
Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen
Änderungen des Geschäftskreises bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Gesucht wird eine dynamische, verantwortungsbewusste und zielstrebige
Führungspersönlichkeit mit fundierten fachlichen Kenntnissen in der öffentlichen
Verwaltung, die über Organisationsgeschick und die Fähigkeit der Mitarbeitermotivation
verfügt. Strategisches Denken, Durchsetzungskraft sowie Konzeptions- und
Umsetzungsstärke werden erwartet.
Die Bewerberin/Der Bewerber muss über eine umfangreiche Erfahrung verfügen, die
sie/ihn in die Lage versetzt, die Funktion einer Führungskraft mit den
unterschiedlichsten Aufgabenbereichen einer Kommunalverwaltung erfolgreich
wahrzunehmen. Die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen
Verwaltungsdienstes gem. § 71 Abs. 3 GO NRW ist Voraussetzung. Eine ausgeübte
Tätigkeit mit ausgeprägter Führungsverantwortung im gehobenen allgemeinen
Verwaltungsdienst, oder einer vergleichbaren Tätigkeit, werden erwünscht.
Bewerbungen von Bewerberinnen/Bewerbern, die die Befähigung für die Laufbahn des
höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen, werden ebenfalls gern
entgegengenommen.
Chancengleichheit ist Bestandteil der gelebten Personalpolitik der Stadtverwaltung
Wesseling. Begrüßt werden deshalb Bewerbungen gleichermaßen von Frauen und
Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter,
Beeinträchtigung oder Religion.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum xxx an
Bürgermeister der Stadt Wesseling
Allgemeine Verwaltung
z.H. Frau Schmieden
Rathaus
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling“
18 Ja-Stimmen, 16 Nein Stimmen, 2 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 28.10.2014
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