Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“ 1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
09.12.14, 17:08
Aktualisiert
09.12.14, 17:08
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“
1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch)

öffnen download melden Dateigröße: 72 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 09.12.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 28.10.2014 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“ 1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch Vorlagennummer: 114/2014 Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 114/2014, Abwägungstabelle) entsprechend § 1 (7) Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“, 1. Änderung „Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff) in der zurzeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Einstimmig, 0 Enthaltungen