Daten
Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
09.12.14, 17:08
Aktualisiert
09.12.14, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 09.12.2014
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 3. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 28.10.2014 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
7.
Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“
1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
Vorlagennummer: 114/2014
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird
beschlossen:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen
zur
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) Baugesetzbuch
(Beschlussvorlage 114/2014, Abwägungstabelle)
entsprechend § 1 (7) Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1.
Bauabschnitt“, 1. Änderung „Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ mit textlichen
Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW i.d.F. der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff) in der zurzeit geltenden Fassung) vom
Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch beigefügte Begründung wird zur
Kenntnis genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen